FAQ - Häufige Fragen zu Service und Rechnung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Rechnung und Preise.
Sollten Sie keine Abschläge mehr erhalten, obwohl Sie den Rechnungsbetrag pünktlich bezahlt haben, ist eine mögliche Ursache, dass wir die Zahlung bislang nicht eindeutig zuordnen konnten. Das kann zum Beispiel durch einen Zahlendreher im Vertragskonto passieren.
Gerne prüfen wir, ob Ihre Zahlung inzwischen bei uns eingegangen ist. Sie können uns telefonisch unter unseren Servicenummern erreichen. Die Rufnummer finden Sie hier
Auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes steht eine andere Vertragskontonnummer als auf Ihrer Abrechnung, da sie von Ihrem Energieanbieter die Abrechung erhalten.
Da es sich bei Energieanbieter und Netzbetreiber um zwei eigenständige, gesetzlich getrennte Unternehmen handelt, hat jeder sein eigenes Abrechnungssystem und vergibt selbstständig Nummern um Sie Ihrem Zählpunkt zuzuordnen. Deshalb erhalten Sie von Ihrem Energieanbieter eine Vertragskontonummer und von uns, Ihrem Netzbetreiber, eine andere Vertragskontonummer.
Sie haben am (Datum einsetzen) von uns eine Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer (16 % MwSt.) erhalten. Das ist so korrekt. Ausschlaggebend für die Anwendung des Steuersatzes ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht und abgenommen wurde. Konkret heißt das: Einen im Juni fertig gestellten Hausanschluss rechnen wir mit 19 % MwSt. ab. Für zwischen Juli und Dezember 2020 abgeschlossene Projekte erhalten Sie eine Rechnung mit 16 % MwSt.
Nachdem wir den Netzanschluss für Ihre Erzeugungsanlage realisiert haben, erhalten Sie die Rechnung für den Netzanschlussvertrag.
Wir werden die temporäre Umsatzsteuersenkung auf 16% ab 01. Juli vollständig an Sie weitergeben.
Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung, nachdem wir Ihren Zählerstand auf Plausibilität geprüft und diesen an Ihren Energieanbieter übermittelt haben. Ihr Energieanbieter erstellt im Anschluss die Verbrauchsabrechnung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Informationen geben können, wann Ihr Energieanbieter die Verbrauchsabrechnung erstellt. Es handelt sich um zwei gesetzlich getrennte Unternehmen.
Wenn Sie Ihren Gasverbrauch in Kilowattstunden umrechnen möchten, nutzen Sie die folgende Formel: kWh = m³ x Brennwert x Zustandszahl. Den Brennwert und die Zustandszahl finden Sie in der Verbrauchsabrechnung Ihres Anbieters. Alternativ können Sie die Werte unter Angabe der Zählernummer bei uns erfragen. Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter (m³) auch mit 10 multiplizieren. So erhalten Sie den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Die Änderung Ihrer Rechnungsanschrift bzw. Ihres Namens kann nur durch Ihren zuständigen Energieanbieter vorgenommen werden. Wir als Netzbetreiber können leider keine Änderung Ihrer Rechnungsanschrift bzw. Ihres Namens vornehmen. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihren zuständigen Energieanbieter. Dieser übermittelt uns dann automatisch die Änderung.
In der Schluss- bzw. Turnusrechnung wenden wir das in dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 vorgesehene Wahlrecht zum Zeitscheibenmodell an und folgen damit den Empfehlungen des BDEW. Konkret heißt das: Für die Monate Januar bis Juni 2020 berücksichtigen wir den Steuersatz von 19 %. Für die Monate Juli bis Dezember 2020 werden die Mengen mit 16 % besteuert.
Ab Januar 2021 beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %.
Wie der BDEW sind wir der Auffassung, dass das Wahlrecht (nach Tz. 35) auch für die Netznutzung gilt.
(Rechnung nach dem 01.07.2020 - Leistung vor dem 01.07.2020)
Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Umsatzsteuersatzes ist der sogenannte Leistungszeitraum. Wann die Rechnung gestellt wird, ist nicht von Bedeutung. Wurde die Leistung für einen Zeitraum vor dem 01.07.2020 ausgeführt (Ablesezeitraum bis 30.06.2020, Netznutzung abgerechnet bis zum 30.06.2020), gilt unabhängig von dem Rechnungsdatum der reguläre Steuersatz von 19 %.
(Leistung zwischen dem 01.07.2020 und 31.07.2020)
Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 sieht in Tz. 46 eine Nicht-Beanstandungsregelung für Leistungen vor, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Juli 2020 erbracht werden. Damit möchte der Gesetzgeber für Unternehmen die sehr kurzfristige Einführung der zeitlich begrenzten
Umsatzsteuersenkung erleichtern. In diesem Übergangszeitraum wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn weiterhin der Steuersatz von 19 % in der Rechnung ausgewiesen wird.
Wir geben die Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli bis einschl. 31. Dezember 2020 vollständig an Sie weiter, indem wir den reduzierten Steuersatz von 16 % bei der Jahresendabrechnung berücksichtigen. Eine Anpassung der Abschläge für das 2. Halbjahr 2020 ist daher nicht notwendig.
In der Schluss- bzw. Turnusrechnung wenden wir das in dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 vorgesehene Wahlrecht zum Zeitscheibenmodell an und folgen damit den Empfehlungen des BDEW. Konkret heißt das: Für die Monate Januar bis Juni 2020 berücksichtigen wir den Steuersatz von 19 %.
Für die Monate Juli bis Dezember 2020 werden die Mengen mit 16 % besteuert. Ab Januar 2021 beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %.
Die Abschlagsbeträge sowie die Berücksichtigung des Steuersatzes von 19 % bleiben somit unverändert bestehen. Die Berücksichtigung des reduzierten Steuersatzes erfolgt durch die Jahresendabrechnung.
Zukünftig zu erstellende Abschlagspläne sollen bereits bei der Erstellung den reduzierten Steuersatz von 16 % für die Monate Juli bis Dezember 2020 berücksichtigen.
Dies erfordert jedoch eine technische Umstellung unserer Systeme. Solange die technische Umstellung noch nicht erfolgt ist, werden auch neu erstellte Abschlagspläne mit durchgängig 19 % Umsatzsteuer erstellt. Einen konkreten Zeitpunkt für die technische Umstellung können wir aktuell nicht nennen. Es ist nicht geplant, die betroffenen Abschlagspläne bzw. bereits bestehende Abschlagspläne nachträglich zu korrigieren. Auch in diesem Fall erfolgt die Berücksichtigung der reduzierten Steuersätze mit der Schluss- bzw. Turnusrechnung.
Wir werden diese Entlastung vollständig an Sie weitergeben.
Für Ihre Einspeisevergütung bzw. Netznutzungsvertrag bedeutet dies eine Senkung der Umsatzsteuer von derzeit 19 % auf 16 %.
Damit diese Steuersenkung bei Ihrer Abrechnung berücksichtigt wird, müssen Sie nichts tun. Wir werden die verminderten Umsatzsteuersätze in Ihrer Jahresendrechnung berücksichtigen.
Eine Anpassung der Abschläge ist somit nicht notwendig.
Um Ihre Bankverbindung zu ändern, benötigen wir Ihre Unterschrift. Im Kundenportal finden Sie unter „Meine Daten“ ein passendes PDF-Formular. Sie können uns Ihre neue Bankverbindung auch formlos zuschicken. Vielen Dank!
Um Ihre Bankverbindung zu ändern, benötigen wir Ihre Unterschrift. Im Kundenportal finden Sie unter „Meine Daten“ ein passendes PDF-Formular. Sie können uns Ihre neue Bankverbindung auch formlos zuschicken. Vielen Dank!
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Kontakt und Service.
Die Telefonnummer der Bayernwerk Netz GmbH finden Sie auf unserer Homepage: https://www.bayernwerk-netz.de/de/bayernwerk-netz-gmbh/presse-kontakt/servicenummern.html
Wenn Sie ein Anliegen haben und mit uns in Kontakt treten möchten, stehen wir Ihnen gerne über diese Kontaktkanäle zur Verfügung:
- Per Chat erreichen Sie uns von montags bis freitags von 7 Uhr bis 21.45 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 16 Uhr.
- Sie können uns auch eine E-Mail an kundenservice@bayernwerk.de zukommen lassen. Im Betreff geben Sie bitte Ihre Vertragskonto- oder Zählernummer an, damit wir Ihr Anliegen direkt zuordnen können.
- Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Die MaLo (Marktlokation) sowie MeLo (Messlokation) werden ab 1. Februar 2018 für die Kommunikation zwischen Ihrem Energieanbieter und Ihrem Netzbetreiber verwendet.
Sie finden diese beiden eindeutigen ID-Nummern auf Ihren Rechnungen. Zudem können Sie sich gerne an uns wenden, wir nennen Ihnen dann Ihre MaLo- und MeLo-IDs.
Die Messlokation (MeLo) bezeichnet den Ort, an dem die Energie gemessen wird. Zuvor war das der Zählpunkt. Die MeLo benötigen Sie unter anderem, um Ihren Energieanbieter einfacher zu wechseln.
Auf Ihrem Grundstück wurde eine Versorgungsanlage/-leitung unseres Unternehmens errichtet und diese wurde mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Zwischenzeitlich ist Ihr Grundstück nicht mehr von der damals errichteten Versorgungsanlage/-leitung betroffen (sei es durch Abbau, Umlegung, Ausserbetriebsetzung der Anlagen oder Grundstücksteilung).
Die Lasten und Beschränkungen in Ihrem Grundbuchblatt (Rechte in der zweiten Abteilung) werden immer unübersichtlicher und Sie stellen sich folgende Fragen:
Kann das Recht gelöscht werden? Wird das Recht noch benötigt? Wann kann das Recht gelöscht werden?
Ein Recht, das dauerhaft nicht mehr ausgeübt wird, kann gelöscht werden.
Wer trägt die Kosten hierfür?
Ihre Anfrage zur Prüfung des Vorgangs in unserem Unternehmen ist immer kostenlos. Sofern anschließend auf Sie im Einzelfall Notariats- oder Grundbuchamtsgebühren zukommen würden, würden wir Sie umgehend gesondert informieren, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Wo und wie kann ich die Prüfung eines Rechtes in unserem Unternehmen beantragen?
Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, füllen Sie unser Formular aus und lassen uns dadurch die für uns benötigten Daten zukommen. Zu unserem Formular gelangen Sie über den unten stehenden Link. Wenn uns alle Informationen vorliegen, kann Ihre Anfrage im Anschluss daran geprüft werden. Wenn ein Recht nicht mehr benötigt wird, werden wir alles Erforderliche für Sie in die Wege leiten.
Die zeitnahe Rückmeldung erhalten Sie von einem unserer zuständigen Kollegen der Bayernwerk Netz GmbH.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anfrage Löschung / Lastenfreistellung eines Versorgungsrechts im Grundbuch:
Anfrageformular – Grundstückseigentümer/in
Anfrageformular – Notar/e
Bitte schicken Sie uns Ihre neue Bankverbindung formlos unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer als Scan per E-Mail oder per Post. Wichtig für Sie: Wir brauchen Ihre Unterschrift sowie die Information, ab wann die Bankverbindung gültig ist.
Die Marktlokation (MaLo) bezeichnet den Ort, an dem die Energie erzeugt bzw. verbraucht wird. Sie ist der Anknüpfungspunkt für Belieferung und Bilanzierung. Bisher wurde hier von der Entnahmestelle gesprochen. Die MaLo benötigen Sie unter anderem, um Ihren Messstellenbetreiber einfacher wechseln.
Die Übersicht (inklusive Suchfunktion) unserer Kundencenter finden Sie hier
Im Live Chat haben Sie die Möglichkeit in einem „privaten“ Umfeld mit einem unserer Mitarbeiter zu chatten. Sie können so persönliche Anliegen klären, ohne das andere User dies mitlesen können.
Einfach den Live Chat in den Cookie Richtlinien bestätigen. Wenn Sie keinen Chatbutton entdecken können, ganz unten auf der Seite auf „Cookie Richtlinie“ klicken, Live Chat bestätigen und los geht’s.
Ihren Strom/Gasliefervertrag können Sie direkt bei Ihrem Energieanbieter kündigen. Wir als Netzbetreiber können Ihnen leider keine Auskunft über Ihre Kündigungsfrist geben.
Informieren Sie sich auf unserer Internetseite unter www.bayernwerk-netz.de oder schreiben uns direkt eine E-Mail an technische-dienstleistungen@bayernwerk.de
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu dem Thema Datenschutz.
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten verschlüsseln wir die PDF-Dateien. Um den Schutz aufzuheben, geben Sie einfach Ihre zwölfstellige Vertragskontonummer ein.
Diese Nummer finden Sie auf allen Anschreiben des Bayernwerks.
Zum Öffnen der Datei empfehlen wir den Adobe Acrobat Reader, den Sie unter folgendem Link kostenlos herunterladen können:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Ihre Kundendaten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und verarbeitet. https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Bundesdatenschutzgesetz
Wir nutzen Ihre persönlichen Daten, um Ihre Anfrage zu beantworten, Ihren Auftrag zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu speziellen Informationen oder Angeboten zu verschaffen.
Dafür kann es auch erforderlich sein, dass wir Ihre Daten an Konzern-Unternehmen oder externe Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung weitergeben. Ihre personenbezogenen Daten verkaufen wir weder an Dritte noch vermarkten wir sie anderweitig.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen zu Ihrer Identität wie Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postanschrift. Wir speichern diese Daten nur, wenn Sie diese etwa durch die Teilnahme an einer Umfrage oder an einem Gewinnspiel selbst bereitstellen.
Werden Internetdienste genutzt, unterliegen alle personenbezogenen Daten den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Wir erheben, verarbeiten und nutzen sie nur, um Kundenanfragen zu bearbeiten, berechtigte eigene Geschäftsinteressen bei der Beratung und Betreuung unserer Kunden zu wahren und die bedarfsgerechte Produktgestaltung und Werbung per Post zu sichern.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Energieanbieter und Netzbetreiber.
Sie müssen sich keine Sorgen machen. Jetzt ist automatisch Ihr Grundversorger für Sie zuständig. Er kümmert sich um die sogenannte Ersatzversorgung. Grundversorger sind in der Regel die Stadtwerke oder ein größerer Energieanbieter in Ihrer Region. Wenn Sie sich anschließend für einen neuen Energieanbieter entscheiden und einen Vertrag mit diesem abschließen, übernimmt dieser die Abmeldung bei der Ersatzversorgung.
In unserem Erklärvideo sehen Sie die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche von Netzbetreibern und Energieanbietern. https://youtu.be/7O4JWPsuITw
Seit der Kündigung der Bilanzkreisverträge durch die Übertragungsnetzbetreiber kann Ihr Energieversorger Sie nicht mehr mit Strom oder Gas beliefern. Der Grund: Er erfüllt die vertraglichen Voraussetzungen für die Nutzung des Energienetzes nicht mehr. Deshalb melden wir Ihre Abnahmestelle gemäß den Vorgaben von § 38 Energiewirtschaftsgesetz rückwirkend zum Kündigungsdatum beim zuständigen Ersatzversorger an. Die lückenlose Versorgung mit Energie ist damit sichergestellt. Weitere Informationen zu Preisen, Fristen und Konditionen erhalten Sie von Ihrem Ersatzanbieter.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Notfall und Störung.
Bei einem Stromausfall überprüfen Sie bitte zuerst Ihre Sicherungen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein defektes Gerät einen Kurzschluss verursacht hat. Prüfen Sie anschließend, ob der Strom nur bei Ihnen oder auch in Ihrer Umgebung und Nachbarschaft ausgefallen ist.
Ist der Strom nur bei Ihnen ausgefallen, wenden Sie sich am besten an einen qualifizierten Elektroinstallateur. Wenn in Ihrer Umgebung ein Stromausfall erkennbar ist, kontaktieren Sie direkt unsere Störungsstelle. Die Rufnummern finden Sie hier
Sie können uns auch online Ihre Störung melden, dazu geben Sie einfach hier Ihre Postleitzahl ein: http://stoerung.bayernwerk-netz.de/
Bitte kontaktieren Sie zunächst einen Elektroinstallateur, um Mängel an Ihrer Hausanlage auszuschließen. Ist hier alles in Ordnung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kundencenter.
Bitte kontaktieren Sie zunächst einen Elektroinstallateur, um Mängel an Ihrer Hausanlage auszuschließen. Ist hier alles in Ordnung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kundencenter.
Stellen Sie Gasgeruch im Keller fest, dann beachten Sie bitte folgendes:
- Bitte bewahren Sie Ruhe
- Rauchen Sie nicht und zünden Sie keine Feuerzeuge oder Streichhölzer an
- Betätigen Sie keine Licht-/Stromgeräteschalter und keinen Sicherungsautomaten
- Ziehen Sie keine Stecker an Geräten
- Klingeln Sie nicht
- Bei Gasgeruch aus dem Keller: Bitte betreten Sie den Keller nicht
- Öffnen Sie, wenn möglich, Kellerfenster/ -türen von außen und benachrichtigen Sie alle Hausbewohner durch Klopfen an Türen oder Fenster – keinesfalls klingeln!
- Bei Gasgeruch in Wohngeschossen: Öffnen Sie Türen und Fenster und sperren Sie die Gaszufuhr aller Geräte
- Benachrichtigen Sie unsere Störstelle von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses
- Verwenden Sie keine Mobiltelefone im Haus, in der Wohnung, im Keller und in der Nähe der Gasaustrittsstelle
- Erwarten Sie unsere Mitarbeiter vor der Haustür und verhindern Sie, dass eine Klingel benutzt wird
Die Rufnummer unserer Störungsstelle bei Gasgeruch, Störung des Erdgaszählers oder Erdgasdruckregelgerätes, kein Gas : 0941-28 00 33 55
(Die Störungsmeldungen werden zu Ihrer Sicherheit aufgezeichnet)
Weitere Rufnummern finden Sie hier