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Erläuterung zur Entschädigungszahlung

Betrifft: PV-Anlagen im Pauschalverfahren gemäß EnWG

Was wird entschädigt?

Falls Sie eine PV-Anlage besitzen, die im Rahmen des Redispatch 2.0 von uns geregelt wurde, so haben Sie Anspruch auf Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich anhand der Ausfallarbeit, also dem Wert, den Ihre Anlage nicht produziert hat, weil sie zur Stabilisierung des Netzes abgeregelt werden musste.

Was ist die Pauschal-Abrechnung?

Die meisten PV-Anlagenbetreiber in unserem Netzgebiet wählen das Pauschal-Abrechnungsmodell für Redispatch-Maßnahmen. Das bedeutet, dass wir die Erzeugungsprognose für Sie übernehmen. Andernfalls müssten Sie Ihre Anlagenfahrpläne täglich selbst prognostizieren und an uns übermitteln. Wir errechnen die Ausfallarbeit pauschal anhand von Vorgaben und Festlegungen der Bundesnetzagentur, um Ihnen eine möglichst einfache und transparente Abrechnung zu ermöglichen.

Was sind die Vorgaben, Richtlinien und Gesetze?

Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen eine faire und verlässliche Abrechnung bieten. Um die Ausfallarbeit zu berechnen, verwenden wir eine spezielle Formel der Bundesnetzagentur, die in der Festlegung BK6-20-059 3.2.3.3 veröffentlicht wurde. Dabei berücksichtigen wir die installierte Nennleistung Ihrer Anlage, den Anlagenfaktor und den Wert der Leistungslimitierung in jeder Viertelstunde. Diese Vorgaben legen fest, wie die Ausfallarbeit berechnet wird.

Was ist die installierte Nennleistung?

Die installierte Nennleistung bezieht sich auf die maximale Leistung, die Ihre Anlage unter normalen Betriebsbedingungen erzeugen kann. Es handelt sich um die Leistung, für die die Anlage ausgelegt und dimensioniert ist, oft ausgedrückt in Kilowatt peak (kWp).

Was ist der Anlagenfaktor?

Der Anlagenfaktor hilft uns, die theoretische Leistung Ihrer Anlage in jeder Viertelstunde des Jahres zu bestimmen. Wir verwenden eine von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Tabelle, die nach Jahreszeit und Uhrzeit differenziert eine theoretische Leistung prognostiziert. Dadurch müssen wir keine echten Wetterdaten und Standortdaten zur Berechnung der entgangenen Ausfallarbeit heranziehen.

Der Anlagenfaktor AF bestimmt sich wie folgt:

Jahreszeit Uhrzeit (UTC+1) Anlagenfaktor AF
Sommer
01.03.-31.10.
19:00 - 6:00 0,0000
6:00 - 9:00 0,2456
9:00 - 15:00 0,6189
15:00 - 19:00 0,2456
Winter
01.11.-28./29.02.
16:45 - 9:00 0,0000
9:00 - 10:00 0,2796
10 - 14:00 0,5030
14:00 - 16:45 0,2796

Warum der Hinweis auf die Viertelstunde?

Die Abrechnung erfolgt viertelstundenscharf. Das bedeutet, dass wir die entgangene Energie basierend auf Viertelstunden berechnen. Wenn Ihre Anlage beispielsweise von 10:00 Uhr bis 11:20 Uhr abgeregelt wurde, entschädigen wir Sie für 90 entgangene Minuten. Dies ermöglicht eine ausreichend genaue Erfassung und Abrechnung des Energieverbrauchs und der Einspeisung.

Was ist die Leistungslimitierung?

PV-Anlagen können im Rahmen des Redispatch 2.0 unterschiedlich geregelt werden. Das bedeutet, dass sie auf 60%, 30% oder 0% der installierten Leistung begrenzt werden. Dies wird in der Entschädigungszahlung berücksichtigt, da nur der Teil der Leistung entschädigt wird, der tatsächlich auch begrenzt wurde.

Um zu erfahren, wie Ihre Anlage im Einzelfall geregelt wurde, können Sie mit Hilfe Ihres Anlagenschlüssels die einzelnen, abgeschlossenen Maßnahmen in dieser Tabelle einsehen: 

Hinweis zur Umrechnung in kWh

Die Ausfallarbeit wird in der Einheit kWh (Kilowattstunden) angegeben. Um diese Einheit errechnen zu können, muss die Dauer der Regelung von Minuten auf Stunden umgerechnet werden. Teilen Sie hierzu den Wert der Regelungsdauer in Minuten durch 60.

Beispiel:
Regelungsdauer: 90 Minuten
Leistung: 1,0 kW 

=>  90/60 = 1,5 kWh

Wie berechne ich meine Ausfallarbeit im Regelfall?

Die von der Bundesnetzagentur in der Festlegung BK6-20-059 3.2.3.3 veröffentlichte Formel lautet:

WA,i = 𝑚𝑎𝑥 { 0; ( ( AF * 𝑃inst) - Plim,i ) * 1/4 h }

WA,i : Ausfallarbeit in der Viertelstunde i in kWh
AF : Anlagenfaktor
𝑃inst : Installierte Nennleistung der Anlage in kW
Plim,i : Wert der Leistungslimitierung in der Viertelstunde i in kW

Beispiel zur Berechnung der Ausfallarbeit:

Angenommen, Ihre PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 7,0 kW wurde am 27.02.2023 von 10:00 bis 11:20 auf 0% abgeregelt:

  • Anlagenfaktor laut Tabelle: 0,5030
  • Installierte Nennleistung: 7,0 kW
  • Leistungslimitierung in der Viertelstunde: 0 kW (Reduzierung auf 0%)
  • Regelungsdauer: 90 Minuten (auf volle Viertelstunden aufgerundet)

= ((0,503 * 7,0 kW) – 0 kW) * 90 min / 60 min

= 5,2815 kWh errechnete Ausfallarbeit

Wie errechnen sich die Vergütungsansprüche aus der Ausfallarbeit?

Die auf diese Weise errechneten kWh Ausfallarbeit teilen sich je nach Anlagengröße evtl. noch in unterschiedliche Vergütungszonen auf. Die Höhe der Entschädigungszahlung ergibt sich dann aus der Summe der Vergütungen für die Energiemengen in den einzelnen Zonen.