Zusätzlich für Anlagen ab 300 kW Leistung in der Mittel- und Hochspannung
Um einen Netzanschlusspunkt für Erzeugungsanlagen im Mittel- oder Hochspannungsnetz ab 300 kW Leistung zu reservieren, benötigen wir einen Nachweis über die Planungsreife der angefragten Erzeugungsanlage.
Dies sorgt dafür, dass wir als Netzbetreiber keine Kapazitäten für Anlagen in einem frühen Planungsstadium reservieren, wodurch sich die „virtuelle“ Netzlast, welche bei der Netzplanung zu berücksichtigen ist, reduziert.
Die Berechnung des gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt wird somit einfacher und weniger zeitintensiv.
Dadurch stellen wir sicher, dass wir Ihnen schnellstmöglich Ihren Netzverknüpfungspunkt mitteilen können.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige, verfahrensfreie und privilegierte Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen - gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben. Bei Ihrer Anlage kann der Nachweis, sofern es sich um keine PV-Gebäudeanlage handelt, durch Vorlage folgender Unterlagen/Informationen (gemäß BayBo, BauGB, BImSchG) erbracht werden:
- Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
- Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
- Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages oder
- Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder
- alternative Nachweise für privilegierte Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB
- Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag und
- Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage inkl. dessen Abstand zur Autobahn / zum Schienenweg (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) oder
- Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage (Fläche <= 25.000 m²) inkl. Darstellung des räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem zugehörigen Betrieb (für Agri-PV Anlagen) - § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
Die Anmeldeunterlagen sowie der geforderte Nachweis reichen Sie einfach digital über unser Netzanschluss-Portal ein.
Kann die Planungsreife durch die Unterlagen nachgewiesen werden, erhalten Sie eine Einspeisezusage mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Die Dauer der Reservierung beträgt zunächst 6 Monate ab Erstellung des Schreibens.
Fehlen entsprechende Nachweise bei der Anmeldung, erhalten Sie lediglich eine unverbindliche tagesscharfe Aussage über unsere schnelle Netzanschlussprüfung.