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Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.

 

Von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage

Folgende Schritte sind notwendig, um eine Erzeugungsanlage ans Bayernwerk-Netz anzuschließen und ggf. Strom einzuspeisen:

Gesetze und Verordnungen

Auf der Webseite der Clearingstelle EEG ist eine Auswahl an Gesetzen gesammelt, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind.

Auch wir haben auf unserer Webseite wichtige Gesetze und Verordnungen zusammengefasst:

Redispatch 2.0

Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen.

Entgelte für Ihre Anlage

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen über die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Einspeiseanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G):

 

Wichtige Links für PV-Anlagen

Meldung einer steckerfertigen Anlage bis 800 W

Sie möchten Ihr Plug-In-Modul / Steckdosenmodul /Balkonkraftwerk melden? Hier geht es zu weiteren Infos sowie zur Registrierung im Marktstammdatenregister.

Mieterstromzuschlag

Hier erklären wir, wie das Mieterstrommodell funktioniert, und was Sie dazu wissen müssen.

PV-Modultausch melden

Bei einem Austausch von PV-Modulen aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls (§ 38b Abs. 2 EEG 2023) können Sie dieses Formular herunterladen, ausfüllen und an Ihr zuständiges Kundencenter zurücksenden.

Vergütungsverzicht vereinbaren

Der Gesetzgeber lässt unter bestimmten Voraussetzungen einen Vergütungsverzicht zu. Voraussetzung ist die Unterzeichnung der Vereinbarung zum Vergütungsverzicht.

Erhöhter Vergütungssatz für Volleinspeise-PV-Anlage

PV-Dachanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2023 können jährlich zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln. Die Mitteilung muss gemäß der gesetzlichen Vorgaben bis spätestens 30.11 des laufenden Jahres zur Berücksichtigung im Folgejahr erfolgen. Dafür können Sie dieses Formular verwenden.

 

Wichtige Links für Biogasanlagen

Wichtige Links für KWK-Anlagen

Hinweise zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser gesetzlichen Thematik.

 

Wichtige Links für Windkraftanlagen

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser gesetzlichen Thematik.

 

Wichtige Links für Wasserkraftanlagen

Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen

Hier finden Sie alle Informationen für die Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage.

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