Die Inbetriebsetzungsanzeige kann Ihr Elektroinstallateur bequem über unser Netzanschluss-Portal erledigen.
Für Mittel- und Hochspannungsanschlüsse und bestimmte Niederspannungsanschlüsse ist die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage über ein Formular durch Ihren Installateur mitzuteilen. Dieses erhalten Sie bei der Bekanntgabe des Netzanschlusspunkts bzw. bei Zusendung des Netzanschlussvertrages.
Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich.
Inbetriebsetzung einer Anlage im Niederspannungsnetz
(spätestens eine Woche vor geplanter Inbetriebsetzung bei Bayernwerk einzureichen)
≤ 30 kVA (bei PV ≤ 30 kWp)
Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
> 30 kVA (bei PV > 30 kWp)
Nach Erhalt der jeweils geforderten Unterlagen setzt sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin gemeinsam mit Ihrem Installateur für die Zählermontage/Abnahme.
Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Anlagenerrichter bestätigt, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4105 errichtet wurde.
Inbetriebsetzung einer Anlage im Mittelspannungsnetz
Vor einer Inbetriebnahme sind alle notwendigen Nachweise und Unterlagen für Ihr jeweiliges Projekt bei uns einzureichen. Je nach Art Ihres Vorhabens sind verschiedene Nachweise zu erbringen. Dabei kann es sich um folgende Bayernwerks-Formulare / Unterlagen handeln:
- E.5 Inbetriebsetzungsauftrag
- E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll
- Prüfprotokoll Übergabeschutz (Mittelspannung)
- Prüfprotokoll Entkupplungsschutz (Mittelspannung)
- Prüfprotokoll Fernwirktechnik Übergabestation (Mittelspannung)
- E.6 Erdungsprotokoll
- Lageplan Ihres Kundenkabels
Für eine Inbetriebsetzung müssen alle benötigten Unterlagen mindestens 10 Werktage vor dem Termin bei uns vollständig und richtig eingegangen sein. Bei der Inbetriebnahme sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Anlagenbetreiber, der Anlagenverantwortliche mit 20-kV Schaltberechtigung, sowie ein Beauftragter der Bayernwerk Netz anwesend.
Nach der Inbetriebsetzung einer Anlage im Mittelspannungsnetz
- bei Anlagen mit Anlagenzertifikat: Konformitätserklärung