Sie möchten Ihr Grundbuch von alten Leitungsrechten, die nicht mehr benötigt werden, bereinigen?
Der Weg Ihrer Anfrage bis zur Lastenfreistellung/Löschung.
Auf Ihrem Grundstück wurde eine Versorgungsanlage/-leitung unseres Unternehmens errichtet und diese wurde mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Zwischenzeitlich ist Ihr Grundstück nicht mehr von der damals errichteten Versorgungsanlage/-leitung betroffen (sei es durch Abbau, Umlegung, Ausserbetriebsetzung der Anlagen oder Grundstücksteilung).
Die Lasten und Beschränkungen in Ihrem Grundbuchblatt (Rechte in der zweiten Abteilung) werden immer unübersichtlicher und Sie stellen sich folgende Fragen:
Kann das Recht gelöscht werden? Wird das Recht noch benötigt? Wann kann das Recht gelöscht werden?
Ein Recht, das dauerhaft nicht mehr ausgeübt wird, kann gelöscht werden.
Wer trägt die Kosten hierfür?
Ihre Anfrage zur Prüfung des Vorgangs in unserem Unternehmen ist immer kostenlos. Sofern anschließend auf Sie im Einzelfall Notariats- oder Grundbuchamtsgebühren zukommen würden, würden wir Sie umgehend gesondert informieren, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Wo und wie kann ich die Prüfung eines Rechtes in unserem Unternehmen beantragen?
Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, füllen Sie unser Formular aus und lassen uns dadurch die für uns benötigten Daten zukommen. Zu unserem Formular gelangen Sie über den unten stehenden Link. Wenn uns alle Informationen vorliegen, kann Ihre Anfrage im Anschluss daran geprüft werden. Wenn ein Recht nicht mehr benötigt wird, werden wir alles Erforderliche für Sie in die Wege leiten.
Die zeitnahe Rückmeldung erhalten Sie von einem unserer zuständigen Kollegen der Bayernwerk Netz GmbH.