
Aktueller Hinweis – Wechsel volatiler und nicht volatiler steuerbarer Ressourcen (SR) in das Planwertmodell
Die BDEW-Anwendungshilfe „Wechsel in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“ beschreibt die wichtigen Schritte und Fristen für den Wechsel steuerbarer Ressourcen in das Planwertmodell. In diesem Dokument wird darauf hingewiesen, dass der Wechsel von steuerbaren Ressourcen ins Planwertmodell voraussetzt, dass die Übergangslösung gemäß BNetzA-Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0 beendet wurde.
Wir befinden uns noch in der Übergangslösung gemäß BNetzA-Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0. Somit können in unserem Netz befindliche steuerbare Ressourcen noch nicht ins Planwertmodell wechseln.
Was ist Redispatch 2.0?
In der Vergangenheit wurden durch Redispatch nur Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nun die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0), die von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen sind.
Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Es sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen und konventionelle Erzeugungsanlagen.
Bayernwerk-Netz hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen angenommen. Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen.
Wichtige Informationen für Einsatzverantwortliche (EIVs)
Mit der Nutzung der Datenaustauschplattform Connect+ bestätigen Sie als Marktakteur (Anlagenbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher, Lieferant bzw. Einsatzverantwortlicher) gegenüber der Bayernwerk Netz GmbH, dass die hier verlinkten Anforderungen an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA befolgt werden. Die Bestätigung erfolgt über das Akzeptieren der Anforderungen des Anschlussnetzbetreibers an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA durch die o. g. Marktakteure im Rahmen des Registrierungsprozesses des RAIDA-Systems auf der Internetseite RAIDA.de. Für die Bayernwerk Netz GmbH übernimmt RAIDA die die Funktionalitäten des Data-Providers gemäß Festlegung BK6-20-059.
Wichtige Informationen für Betreiber der Technischen Ressource (BTRs)
Für eine sichere Marktkommunikation über EDIFACT-Nachrichten gemäß den EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg ist ein Austausch von Datenaustauschadressen und Zertifikaten zwischen dem Netzbetreiber und dem Betreiber der Technischen Ressource (BTR) erforderlich. Hierfür sind die nachfolgenden Schritte für den Übertragungsweg „E-Mail“ erforderlich:
- Laden Sie da Kommunikationsdatenblatt des Netzbetreibers und das zugehörige E-Mail-Zertifikat für die 1:1 EDIFACT-Kommunikationspostfachadresse herunter.
- Erwerben Sie Zertifikate, die die Parameter und Anforderungen für S/MIME gemäß EDI@Energy erfüllen.
- Füllen Sie das Kontaktdatenblatt Marktakteure Redispatch 2.0 aus.
- Senden Sie Ihr Zertifikat und das ausgefüllte Kontaktdatenblatt an IDE-Team@bayernwerk.de und geben Sie an, in welchen Rollen Sie mit dem Netzbetreiber kommunizieren möchten.
Sie haben noch Fragen?
Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt:
