
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern einer Ökostromanlage für 20 Jahre eine festgeschriebene Einspeisevergütung. Diese Vergütung endet automatisch zum 31. Dezember des entsprechenden Kalenderjahres. Die Zeit nach der gesetzlichen Förderdauer wird als „Post-EEG Phase“ bezeichnet.
Wir erinnern die betroffenen Kunden in unserem Netzgebiet frühzeitig an das Ende ihrer festen Einspeisevergütung. So haben sie genügend Zeit, sich über mögliche Alternativen zu informieren.
Im EEG ist auch geregelt, was nach dem Ablauf der 20-jährigen Förderung passiert. Wir stellen auf dieser Seite die Optionen vor und über unseren intuitiven PostEEG-Rechner für PV-Anlagen können Sie die für Sie passende Möglichkeit herausfinden.
Der PostEEG-Rechner für Ihre PV-Anlage
Die passende Lösung für den Weiterbetrieb Ihrer PV-Ökostromanlage!
Das Förderende Ihrer Anlage ist bald erreicht? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ökostromanlage weiter zu betreiben. Welche Varianten es gibt, ist im EEG geregelt.
Ich möchte meine Anlage auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung umbauen lassen
Die erzeugte Energie wird komplett oder teilweise vor Ort bei Ihnen verbraucht. Überschüssig erzeugter Strom wird vom Netzbetreiber aufgenommen und vergütet. Dazu ist eine Anpassung des Messkonzepts notwendig, das übernimmt Ihr Installateur für Sie.
Die Vermarktung des eingespeisten Stroms an einen Direktvermarkter ist nicht möglich.
Diese Option gilt nicht bei Windenergieanlagen.
Qualifizierte Elektriker finden Sie über unsere Installateursuche
Ihre möglichen Optionen für den Weiterbetrieb
Nachfolgenden finden Sie alle möglichen Optionen zum Weiterbetrieb:
Volleinspeisung mit Abnahme durch Anschlussnetzbetreiber
Bei der Volleinspeisung mit Abnahme durch Anschlussnetzbetreiber wird der durch Ihre Anlage erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine Vergütung durch den Netzbetreiber, die sogenannte Auffangvergütung nach dem EEG.
Hierfür ist Ihrerseits keine weitere Handlung erforderlich. Nach Ende der EEG-Förderung fällt Ihre Anlage automatisch in die gesetzlich geregelte Auffangvergütung.
Volleinspeisung mit Abnahme durch Direktvermarkter
Bei der Volleinspeisung mit Abnahme durch Direktvermarkter wird der durch Ihre Anlage erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der eingespeiste Strom wird über ein Direktvermarktungs-Unternehmen (Direktvermarkter) vermarktet. Sie erhalten für Ihren eingespeisten Strom Erlöse durch Ihren Direktvermarkter ausbezahlt.
Hierfür ist es erforderlich, dass Sie einen Vertrag mit einem Direktvermarkter Ihrer Wahl abschließen.
Voraussetzungen für die Direktvermarktung sind die Fernsteuerung der Anlage gemäß § 10b EEG durch Ihren Direktvermarkter sowie eine registrierende Lastgangmessung (RLM).
Weitere Informationen zur Direktvermarktung finden Sie hier:
Überschusseinspeisung mit Abnahme durch Anschlussnetzbetreiber
Bei der Überschusseinspeisung mit Abnahme durch Anschlussnetzbetreiber wird der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch verwendet. Der restliche überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine Vergütung durch den Netzbetreiber, die sogenannte Auffangvergütung nach dem EEG.
Hierfür müssen Sie Ihre Anlage technisch umrüsten, sodass der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch verwendet werden kann.
Überschusseinspeisung mit Abnahme durch Direktvermarkter
Bei der Variante Überschusseinspeisung mit Abnahme durch Direktvermarkter wird der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch verwendet.
Der restliche überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Der eingespeiste Strom wird über ein Direktvermarktung-Unternehmen (Direktvermarkter) vermarktet.
Sie erhalten für Ihren eingespeisten Strom Erlöse durch Ihren Direktvermarkter ausbezahlt.
Für die Direktvermarktung ist es erforderlich, dass Sie einen Vertrag mit einem Direktvermarkter Ihrer Wahl abschließen.
Voraussetzungen für die Direktvermarktung sind die Fernsteuerung der Anlage gemäß § 10b EEG durch Ihren Direktvermarkter sowie eine registrierende Lastgangmessung.
Weitere Informationen zur Direktvermarktung finden Sie hier:
Überschusseinspeisung mit Abnahme durch Anschlussnetzbetreiber inkl. Batteriespeicher
Bei der Variante Überschusseinspeisung mit Abnahme durch Anschlussnetzbetreiber inkl. Batteriespeicher wird der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch verwendet.
Der restliche überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine Vergütung durch den Netzbetreiber, die sogenannte Auffangvergütung nach dem EEG.
Der Eigenverbrauchs-Anteil wird durch einen Batteriespeicher erhöht.
Hierfür müssen Sie Ihre Anlage technisch umrüsten, sodass der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch verwendet werden kann.
Für den Kauf und die Installation eines Batteriespeichers können Sie sich an einen Hersteller Ihrer Wahl wenden.
Überschusseinspeisung mit Abnahme durch Direktvermarkter inkl. Batteriespeicher
Bei der Variante Überschusseinspeisung mit Abnahme durch Direktvermarkter inkl. Batteriespeicher wird der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch verwendet.
Der restliche überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Der eingespeiste Strom wird über ein Direktvermarktung-Unternehmen (Direktvermarkter) vermarktet. Sie erhalten für Ihren eingespeisten Strom Erlöse durch Ihren Direktvermarkter ausbezahlt.
Der Eigenverbrauchs-Anteil wird durch einen Batteriespeicher erhöht.
Für die Direktvermarktung ist es erforderlich, dass Sie einen Vertrag mit einem Direktvermarkter Ihrer Wahl abschließen. Voraussetzungen für die Direktvermarktung sind die Fernsteuerung der Anlage gemäß § 10b EEG durch Ihren Direktvermarkter sowie eine registrierende Lastgangmessung.
Weitere Informationen zur Direktvermarktung finden Sie hier:
Für den Kauf und die Installation eines Batteriespeichers können Sie sich an einen Hersteller Ihrer Wahl wenden.