Die Inbetriebsetzungsanzeige kann Ihr Elektroinstallateur bequem über unser Online-Portal erledigen. Für Mittel- und Hochspannungsanschlüsse und bestimmte Niederspannungsanschlüsse ist die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage über ein Formular durch Ihren Installateur mitzuteilen. Dieses erhalten Sie bei der Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunktes bzw. bei Zusendung des Netzanschlussvertrages.
Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich.
Inbetriebsetzung einer Anlage im Niederspannungsnetz
(spätestens eine Woche vor geplanter Inbetriebsetzung bei Bayernwerk einzureichen)
≤ 30 kVA (bei PV ≤ 30 kWp)
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
> 30 kVA (bei PV > 30 kWp)
Nach Erhalt der jeweils geforderten Unterlagen setzt sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin gemeinsam mit Ihrem Installateur für die Zählermontage/Abnahme.
Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Anlagenerrichter bestätigt, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4105 errichtet wurde.
Inbetriebsetzung einer Anlage im Mittelspannungsnetz
- Bayernwerk-Formular "Inbetriebsetzungsauftrag"
- Bayernwerk-Formular "Inbetriebsetzungsprotokoll/Errichterbestätigung"
- Bayernwerk-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Entkupplungsschutz MS-Netz"
- Bayernwerk-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Übergabeschutz"
- Bayernwerk-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Erdungsprotokoll"
- Lageplan des Kabels (bei Kundenkabel)
Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 20 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und ein Beauftragter der Bayernwerk Netz GmbH anwesend.
Nach der Inbetriebsetzung einer Anlage im Mittelspannungsnetz
- bei Anlagen > 1 MW: Konformitätserklärung zum Anlagen-Zertifikat
- bei Anlagen ≤ 1 MW: Konformitätsnachweis zum Einheiten-Zertifikat, sofern im Einheiten-Zertifikat Auflagen beschrieben sind bzw. projektspezifische Nachweise gefordert werden.