Baukostenzuschuss (BKZ)
Was genau ein Baukostenzuschuss ist, welche Funktion er erfüllt und wie seine Berechnung erfolgt, erfahren Sie auf dieser Seite. Zudem stehen Ihnen die aktuellen sowie historischen Preisblätter für Netzanschlüsse in der Niederspannung und oberhalb der Niederspannung zur Verfügung. In einem FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema Baukostenzuschuss.
Ein Baukostenzuschuss ist ein einmaliges Entgelt, das vom Anschlussnehmer im Rahmen der Erstellung oder Erweiterung eines Netzanschlusses je Leistung in Kilowatt (kW) erhoben wird. In der Niederspannung ist der BKZ ab einer Leistung von 30 kW zu entrichten. Oberhalb der Niederspannung muss er ab dem ersten kW entrichtet werden. Er dient der dauerhaften Bereitstellung von Anschlussleistung durch den Netzbetreiber.
Der Baukostenzuschuss (BKZ) hat eine zentrale Lenkungs- und Steuerungsfunktion. Ziel ist es, ungenutzte, überdimensionierte Anschlüsse zu vermeiden und damit den erhöhten Netzbedarf und die Kosteneffizienz im Stromnetz zu steigern. Die Bundesnetzagentur betont in ihrem aktualisierten Positionspapier, dass effiziente Netzbetreiber mit Netzausbaubedarf einen Baukostenzuschuss erheben.
Unter bestimmten Bedingungen kann der Baukostenzuschuss reduziert werden. Dies trifft beispielsweise zu, wenn die beantragte Anschlussleistung – unabhängig von der Spannungsebene – nicht dauerhaft uneingeschränkt bereitgestellt werden muss. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines langfristig wirkenden Netzanschlussvertrags.
Die Baukostenzuschuss-Forderung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Angemessenheit und Transparenz, wenn sie auf Grundlage des Leistungsmodells berechnet wird. Dieses Modell basiert auf zwei zentralen Faktoren: dem Leistungspreis und der bestellten Leistung.
BKZ = Leistungspreis ≥ 2500h (2022, falls in 2023/25 höher) der Netzebene x bestellte Kapazität (in kW) |
Preisblatt für Netzanschlüsse in der Niederspannung
Der Baukostenzuschuss in der Ebene der Niederspannung wird gemäß §11 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erhoben. Unsere BKZ-Berechnung, entsprechend der Hausanschlusssicherung, finden Sie in unserem Preisblatt zum Hausanschluss Strom.
Preisblätter für Netzanschlüsse oberhalb der Niederspannung
Der Baukostenzuschuss für die Ebenen oberhalb der Niederspannung ermittelt sich anhand des Leistungspreises ≥ 2.500 h/a multipliziert mit dem Leistungswert. Wir als Bayernwerk bieten hier im Sinne der Kundenfreundlichkeit einen Abschlag des Leistungspreises an und verwenden die günstigeren Leistungspreise aus 2022 bzw. 2023. Die Leistungspreise als Basis zur Berechnung und die resultierenden Preise entnehmen Sie dem aktuellen Preisblatt zum Baukostenzuschuss.
Informationen zum Baukostenzuschuss für flexible Netzanschlüsse
Oberhalb der Niederspannung gelten für flexible Anlagen (z.B. Anlagen zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie mit Strombezug aus dem Netz) grundsätzlich die allgemeinen BKZ-Regelungen. Hierin ist keine pauschale BKZ-Befreiung geregelt. Bei Anlagen ohne Fahrplaneinschränkungen werden daher dieselben Baukostenzuschüsse wie von anderen Bezugskunden erhoben. Weitere Informationen zur Anmeldung sowie allgemeine Informationen zu den Preisen für flexible Anschlüsse mit Fahrplaneinschränkungen finden Sie hier.
Bei Gasanschlüssen im Niederdruck fällt ein Baukostenzuschuss nach § 11 Abs. 1 NDAV immer an. Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Baukostenzuschusses in den höheren Druckstufen ist, wie auch im Strombereich, § 17 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 11 NDAV. Zur Ermittlung der Höhe der Baukostenzuschüsse im Hochdruckbereich bestehen keine speziellen gesetzlichen Vorgaben, sodass die allgemeinen Zulässigkeitskriterien im Sinne des § 17 EnWG als Anschlussbedingungen gelten. Weitere Informationen und die zugehörigen Preisblätter finden Sie hier.
FAQ
Allgemeine Fragen zum BKZ
Der Baukostenzuschuss ist eine vom Anschlussnehmer einmalig zu entrichtende Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes, die im Rahmen der Anschlusserstellung zu entrichten ist. Hinweise hierzu sind in §11 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Jeder Anschlussnehmer, der an das allgemeine Netz angeschlossen wird, muss einen Baukostenzuschuss bezahlen. Eine erstmalige Anschlussleistung bis zu 30 kW ist vom Baukostenzuschuss befreit. Die Befreiung der ersten 30 kW ist in der Niederspannungsanschlussverordnung festgeschrieben. Der Baukostenzuschuss ist ein Anteil für den Ausbau des allgemeinen Netzes, dass der Netzbetreiber vorfinanziert hat. Erst bei Anschlussnutzung wird diese „Vorfinanzierung“ dem Netzkunden in Rechnung gestellt.
Grundlage:
Die Erhebung von Baukostenzuschüssen ist für die Netzebenen der Niederspannung (Strom) und Niederdruck (Gas), in denen Haushaltskunden angeschlossen sind, in den § 11 NAV und § 11 NDAV ausdrücklich geregelt.
Der Baukostenzuschuss wird einmal bei Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, zum Beispiel bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussnetzebene, kann er erneut erhoben werden. Auf die Frage, ob mit dem Anschluss Baumaßnahmen am Netz verbunden sind, kommt es nicht an.
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass sich der Netzbetreiber im Zuge der Forderung eines Baukostenzuschusses verpflichtet, dem Anschlussnehmer an einem bestimmten Anschluss eine vertraglich vereinbarte Anschlussleistung dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Das dem Anschlussnehmer somit eingeräumte "Kapazitätsrecht" ist an diesen konkreten Netzanschluss gebunden und geht bei dessen Kündigung oder Aufgabe wieder verloren. Sobald der Anschlussnehmer also einen Neuanschluss seines Anschlussobjekts herbeiführt und den Anschluss an den bisherigen Verteilungsanlagen aufgibt, ist das Neuentstehen eines BKZ-Anspruchs die Folge. Dies korrespondiert mit der Feststellung, dass ein Wechsel in der Person des Anschlussnehmers oder des Anschlussnutzers keine Rechtfertigung für eine erneute Erhebung eines BKZ darstellt.
Wenn der Anschlussnehmer den Netzebenenwechsel veranlasst, kann der Netzbetreiber grundsätzlich einen neuen Baukostenzuschuss nach den für die neue Netzebene geltenden Regelungen erheben.
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass es sich durch den Anschlussebenenwechsel um die Realisierung eines Neuanschlusses an einer anderen, meist höheren Netzebene unter Aufgabe des bisherigen Anschlusses handelt.
Fragen zum BKZ für Speicher
Der Baukostenzuschuss reduziert sich bei netzneutralen und netzdienlichen Speichern. Die Unterschiede und Definitionen aus unserer Sicht sind hier im Detail zu finden.
Der BKZ auf netzneutrale und netzdienliche Speicher ist reduziert, da bei beiden Einschränkungen in der Bezugsleistung langfristig vertraglich geregelt sind. Da die Anschlussleistung nicht dauerhaft uneingeschränkt bereitgestellt werden muss., gilt die Reduzierung des BKZ als Entschädigung dafür.
Da die Regelung erst ab dem 01.01.2025 gilt, sind alle Altfälle im Einzelnen zu betrachten. Bitte gehen Sie auf Ihren Kundenbetreuer zu, um zu klären, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Die Preise für netzneutrale/netzdienliche Speicher sind im Preisblatt zum Baukostenzuschuss zu finden. Netzneutrale Speicher können über das Anschlussportal angemeldet werden. Standorte in Ihrem Netzgebiet, an welchen der Anschluss einer netzdienlichen Speicheranlage gewünscht ist, finden Sie hier.