FAQ - Häufige Fragen zu Ablesung und Zähler
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ablesung und Service.
Wir bieten die Übermittlung des Zählerstandes über unser Kundenportal oder die NetzkundenAPP an, da die große Mehrheit der Kunden diese bevorzugen. Wir schicken Ihnen gerne zukünftig unsere Schreiben auch per E-Mail zu. Registrieren Sie sich dafür direkt hier in unserem Kundenportal.
Der Energieanbieter berechnet die Ablesung, da das Ablesen des Gas- bzw. Stromzählers nur einen Teil der Energiedatenermittlung darstellt. Durch das Versenden des Schreibens zur Übermittlung des Zählerstandes an Sie sowie die Übermittlung der geprüften Daten an Ihren Energieanbieter entstehen Kosten. Diese Kosten stellen wir Ihrem Energieanbieter in Rechnung und er Ihnen.
Um eine Sperrung bzw. Abschaltung Ihrer Gas- bzw. Stromzufuhr zu verhindern, wenden Sie sich bitte hierzu an Ihren Energieanbieter. Wir als Netzbetreiber führen die Sperrung bzw. Abschaltung im Auftrag Ihres Energieanbieter vor Ort durch. Nur mit Ihrem Energieanbieter können Sie Ihre vertragliche Situation klären und dieser wird dann ggf. die Sperrung bei uns stornieren.
Um den Zählerstand Ihres Gas- bzw. Stromzählers abzulesen, gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie einen klassischen Eintarifzähler haben, finden Sie an diesem ein Rollen-Zählwerk. Dieses zeigt den aktuellen Stromzählerstand in Kilowattstunden (kWh) an.
Haben Sie einen Doppeltarifzähler, dann befinden sich auf dem Zähler zwei Rollen-Zählwerke, eins für „HT“ (Hochtarif) und eins für „NT“ (Niedertarif). Diese beiden Zählwerke zeigen an, wie viel Strom in kWh tagsüber (HT) bzw. in der Nacht (NT) verbraucht wurde.
Ihr Gaszähler ist ebenfalls mit einem Rollen-Zählwerk ausgestattet und zeigt Ihnen den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) an.
Eine Beschreibungen zur Ablesung der gängigsten Zählertypen finden Sie hier
Gerne können Sie uns eine Person aus Ihrem Umfeld als Ablesebeauftragten benennen. Wir senden das Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes dann zukünftig direkt an die von Ihnen genannte Person zu.
Sie rechnen Kubikmeter (m³) um, indem Sie die verbrauchten Kubikmeter mit einem pauschalen Faktor von 10 multiplizieren. Bei einem abgelesenen Verbrauch von z. B. 2000 m³ erhalten Sie einen ungefähren Verbrauch von 20.000 kWh.
Haben Sie noch Fragen, z. B. zu Brennwert oder Zustandszahl, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Hier finden Sie alle unsere Kontaktmöglichkeiten.
Für jeden Gas- bzw. Stromzähler gibt es geregelte Ablesetermine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich ausfallen. Sobald Ihre anderen Gas- bzw. Stromzähler zur Ablesung anstehen, erhalten Sie für diese ebenfalls ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes von uns.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber unterliegen wir den strengen gesetzlichen Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes. Für Sie als Verbraucher resultieren daraus viele Vorteile. Einige haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
- Sehr hohe Datenschutzanforderungen
- Keine Analyse des Verbrauchsverhaltens für vertriebliche Zwecke
- Kein Verkauf von Energielieferungen
- Transparente Preiskalkulation
- Freie Wahl des Energieanbieters
- Lieferantenwechsel ist jederzeit möglich
- Kein erneuter Zählerwechsel bei einem Lieferantenwechsel
- Keine Kundenbindung durch Vertragslaufzeiten
- Pflicht zur Gleichbehandlung aller Kunden – keine Individualverträge
Wenn auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes falsche Daten angedruckt sind, können wir als Netzbetreiber leider keine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten vornehmen. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihren zuständigen Energieanbieter. Dieser übermittelt uns dann automatisch die korrigierten Daten. Die Kontaktdaten Ihres Energielieferanten finden Sie auf Ihrer Gas- bzw. Stromrechnung.
Für die Meldung des Zählerstands bestehen verschiedene Möglichkeiten. Sie erhalten grundsätzlich per Post bzw. E-Mail ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Sie können je nach eigener Präferenz entscheiden, über welchen Kanal Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen: Per Gastzugang oder Kundenportal ist dies rund um die Uhr möglich.
Die meisten Energieanbieter besitzen kein eigenes Stromnetz, durch das der Strom zum Endkunden geleitet wird. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt vor, dass Energieanbieter an Übertragungsnetzbetreiber monatliche Zahlungen für die Durchleitung zu entrichten haben. Wenn dies Ihr Energieanbieter an zwei aufeinander folgenden Monaten oder nach mehrmaliger Aufforderung nicht getan hat, gibt das Gesetz den Übertragungsnetzbetreibern das Recht, den Vertrag zu kündigen. Auch wir, als Verteilnetzbetreiber kündigen dann den Netznutzungsvertrag sowie den Netzzugang des Energieanbieter.
Natürlich ist Ihr Hausrecht unumstritten und Sie können frei darüber entscheiden, wem Sie Zutritt in Ihr/e Haus/Wohnung gestatten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Vor-Ort-Ablesungen auch in Ihrem Interesse durchführen, um Ihnen eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen. Die Vor-Ort-Ableser können sich Ihnen gegenüber mit einem Ausweis legitimieren.
Nein, Sie erhalten wie bisher in der Regel einmal pro Jahr ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Wir bitten Sie, uns in dem darin genannten Zeitraum, Ihren Zählerstand mitzuteilen.
Wir empfehlen Ihnen die Eingabe Ihres Zählerstands im Kundenportal
In der Regel wird vor einer Ablesung kein Termin vereinbart. Unsere Ablesedienstleister starten einen ersten unangekündigten Ableseversuch. Ist dieser erfolglos, wird eine Karte hinterlassen. Daraufhin haben Sie die Möglichkeit Ihren Zählerstand telefonisch mitzuteilen, den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen oder mit dem Ableser einen für beide geeigneten Termin zu vereinbaren. Das Format der Einwurfkarte können Sie folgender Abbildung entnehmen:
Sorgen, dass bei ihnen kein Strom mehr ankommt, müssen Sie sich nicht machen. Sie fallen in die sogenannte Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers, also eines Stadtwerkes oder eines anderen größeren Energieanbieters.
Sie können sich nun für einen neuen Energieanbieter entscheiden, sobald sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, übernimmt Ihr neuer Energieanbieter die Abmeldung der Ersatzversorgung. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst Ihren alten Energieanbieter noch schriftlich kündigen müssen.
Wir bringen den Strom zu Ihnen nach Hause. Denn unabhängig von welchem Anbieter Sie Ihren Strom beziehen, er fließt immer durch unsere Leitungen. Daher sind wir als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Zählerstand zu ermitteln und an Ihren Stromanbieter weiterzuleiten. Bitte beachten Sie, dass unser Ablesetermin von dem Ihres Anbieters abweichen kann. Wir empfehlen Ihnen, den Zählerstand zu übermitteln, sobald Sie die Aufforderung dazu erhalten. Anderenfalls müssen wir Ihren Zählerstand rechnerisch ermitteln.
Sie speisen Strom in unser Netz ein und erhalten dafür eine Vergütung. Für Ihre Jahresabrechnung benötigen wir Ihre Zählerstände vom 31.12.2024. Laut dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) sind Sie dazu verpflichtet uns alle abrechnungsrelevanten Daten fristgerecht mitzuteilen. Hierzu zählen auch die Zählerstände. Liegen uns keine Zählerstände vor, müssen wir Ihre Zählerstände rechnerisch ermitteln.
Sie können auch gerne einen Vertreter oder Vertreterin mit Smartphone benennen oder nutzen Sie alternativ einen Computer. Um den Zählerstand zu übermitteln, geben Sie im ersten Schritt einfach den Link im Browser ein. Halten Sie für den nächsten Schritt Ihre Vertragskontonummer parat. Diese entnehmen Sie aus dem letzten Schreiben zur Zählerstandablesung . Wenn Sie wollen, schicken wir Ihnen auch zukünftig gern die Ableseaufforderungen und Rechnungen per E-Mail, sodass Sie immer bequem online den Zählerstand abgeben können. Registrieren Sie sich dafür direkt hier in unserem Kundenportal.
Eine Verbrauchsveränderung kann zur Anpassung Ihrer Preisobergrenze nach oben oder unten führen.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss den Durchschnittswert der letzten drei Jahresstromverbräuche jährlich überprüfen und das Entgelt für den Messstellenbetrieb ggf. anpassen.
Wir möchten Sie bitten, uns über den Ihnen kommunizierten und angebotenen Weg, über unser Kundenportal den Zählerstand zu übermitteln. Wenn Sie möchten, schicken wir Ihnen zukünftig unsere Schreiben auch per E-Mail. Registrieren Sie sich dafür direkt hier in unserem Kundenportal.
In der Regel ermitteln wir Ihren Zählerstand über das Ableseschreiben, das wir Ihnen zuschicken. Sie können uns Ihren Zählerstand aber auch über das Kundenportal, telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Wenn Sie uns Ihren Zählerstand nicht bzw. nicht fristgerecht mitteilen, sind wir gezwungen Ihren Verbrauch rechnerisch zu ermitteln. Grundlage bildet dann Ihr Verbrauch aus dem vorhergehenden Abrechnungsjahr oder Vergleichswerte.
Dies ist erforderlich, damit Ihr Energieanbieter einmal im Jahr den Strom-/Gasverbrauch abrechnen kann.
Damit auch in Ihrem Interesse möglichst mit realen Messwerten abgerechnet werden kann, veranlassen wir nach mehreren rechnerisch ermittelten Verbrauchswerten Vor-Ort-Ablesungen.
Diese werden durch Firmen im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH durchgeführt. Bitte ermöglichen Sie dem Ableser an diesem Termin Zugang zu Ihrem Zähler, oder stimmen Sie mit ihm einen für Sie geeigneten Termin ab.
Die Vor-Ort-Ableser können sich Ihnen gegenüber mit einem Ausweis legitimieren. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Netzgebieten die Vor-Ort-Ablesungen als Standardverfahren genutzt wird.
Welche Firma im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH für die Ablesung in Ihrer Region zuständig ist, sehen Sie auf folgender Karte:
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) informieren wir die Kunden (Anschlussnutzer) mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Sie erhalten in den kommenden Wochen ein weiteres Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie den Kontaktdaten des Monteurs bzw. des von uns beauftragten Montagedienstleisters.
Grundzuständige Messstellenbetreiber sind neben Netzbetreibern und Stromanbietern ein weiterer Akteur des deutschen Energiemarktes. Er ist für den Einbau, Betrieb und Wartung Ihres Strom- oder Gaszählers verantwortlich. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Themen rund um den Zähler wie zum Beispiel die Ablesung Ihres Zählerstands.
Mit uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- Sie können Ihren Stromanbieter jederzeit wechseln, ohne dass der Zähler ausgetauscht werden muss.
- Sie sind nicht an einen Stromtarif gebunden.
- Bei uns gibt es keine Mindestvertragslaufzeit.
- Ihr Verbrauchsverhalten wird nicht analysiert.
Ja. Lassen Sie sich aber immer den Ausweis zeigen und rufen Sie, wenn Sie unsicher sind, den Messstellenbetreiber an.
Unangekündigt darf niemand bei Ihnen an der Haustür erscheinen und Zutritt verlangen.
Als Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer müssen Sie dem grundzuständigen Messstellenbetreiber oder seinem (mit einem Ausweis versehenen) Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass die Messstelle frei zugänglich ist.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb fest. Für moderne Messeinrichtungen ist die Preisobergrenze 20 € brutto / Jahr.
Die Kosten, in diesem Fall das Entgelt für Messung und Messstellenbetrieb, werden an Sie bzw. Ihren Energieanbieter weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass diese „Messentgelte“ nicht neu sind. Sie zahlen bereits heute für Ihren alten Stromzähler diese Entgelte.
Dann benötigen wir Ihren Zählerstand.
Wir, die Bayernwerk Netz GmbH, bringen die Energie zu Ihnen nach Hause. Bei einem Wechsel Ihres Energieanbieters oder einem Umzug, benötigen wir dazu Ihren Zählerstand. Diesen geben wir an Ihren Anbieter weiter, von dem Sie dann Ihre Endabrechnung erhalten.
Über unser Kundenportal können Sie uns Ihren Zählerstand rund um die Uhr mitteilen.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Vertragsangelegenheiten direkt an Ihren Energieanbieter, als Netzbetreiber können wir dazu keine Aussagen treffen.
Wenn Sie nicht vor Ort sind, um Ihren Zählerstand abzulesen, können wir Ihnen anbieten, dass wir für Ihren Zähler einen Ablesebeauftragten hinterlegen. Dies hat zur Folge, dass der Ablesebeauftragte zukünftig das für Ihre Anlage bestimmte Schreiben zur Zählerablesung erhält. Hierfür benötigen wir von Ihnen die Zählernummer und die korrekte Anschrift des Ablesebeauftragten.
Sollte Ihr gemeldeter Zählerstand von Ihren vergangenen Verbrauchswerten stark abweichen, führen wir zu Ihrer Sicherheit eine Vor-Ort-Ablesung zur Kontrolle durch. Mit dieser Maßnahme können falsche Abrechnungen vermieden werden.
Die Vor-Ort-Ablesung wird durch Firmen im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH durchgeführt. Bitte ermöglichen Sie dem Ableser an diesem Termin Zugang zu Ihrem Zähler, oder stimmen Sie mit ihm einen für Sie geeigneten Termin ab.
Die Vor-Ort-Ableser können sich Ihnen gegenüber mit einem Ausweis legitimieren. Welche Firma im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH für die Ablesung in Ihrer Region zuständig ist, sehen Sie auf folgender Karte:
Um eine korrekte Schlussrechnung gegenüber Ihrem alten Energieanbieter erstellen zu können, benötigen wir den Zählerstand zum Vertragsende. Wenn die Ableseergebnisse nicht innerhalb der angegebenen Frist zurück gemeldet werden, wird in der Regel der Zählerstand maschinell errechnet.
Zur telefonischen Zählerstandsübermittlung wählen Sie bitte die Rufnummer, die wir für Sie auf der Ableseaufforderung abgedruckt haben. Bitte halten Sie ihre Gastzugangsdaten am Telefon bereit, da Sie diese zur Authentifizierung benötigen. Die Daten finden Sie ebenfalls auf der Ableseaufforderung. Sollten Sie das Schreiben noch nicht erhalten haben oder bereits im Kundenportal mit ihrer E-Mailadresse und ihrem Passwort registriert sein, nutzen Sie bitte das Kundenportal oder die NetzkundenAPP.
Wenn Ihr Stromzähler nicht mehr von HT auf NT bzw. NT auf HT schaltet, könnte dies auf einen Defekt hinweisen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.
Nur für sogenannte Zusatzleistungen. Das sind Leistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen und von Ihnen als Anschlussnutzer beauftragt wurden.
Unter die Zusatzleistungen fallen:
- das Bereitstellen von Strom- und Spannungswandlern,
- die Herstellung und die laufende Durchführung der Steuerung von Erzeugungsanlagen,
- die Bereitstellung und der Betrieb von Mehrwertdiensten (außerhalb der Energieversorgung) und
- sonstige Dienstleistungen in Ihrem Auftrag.
Die verfügbaren Zusatzleistungen finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.
Wenn Sie ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes von uns erhalten, haben Sie ab dem Erhalt bis spätestens zu dem Datum, das auf Ihrem Schreiben aufgedruckt ist, Zeit abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. Bitte vermeiden Sie die Überschreitung dieses Zeitraums, da wir ansonsten Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln müssen. Als Berechnungsgrundlage dient dann Ihr bisheriges Verbrauchsverhalten.
Ihre Geschäftspartnernummer finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes, am rechten oberen Rand. Sollten Sie kein Schreiben von uns zur Hand haben, auf dem Ihre Geschäftspartnernummer ersichtlich ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Für die Beurteilung der Verbrauchs- und Preiskategorie werden die letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte (das muss kein Kalenderjahr sein, sondern bezieht sich auf den zusammenhängenden Abrechnungszeitraum von 12 Monaten) herangezogen und daraus ein Durchschnittswert gebildet.
Wir bieten die Übermittlung des Zählerstandes über unser Kundenportal oder die NetzkundenAPP an, da die große Mehrheit der Kunden diese bevorzugen. Wir schicken Ihnen gerne zukünftig unsere Schreiben auch per E-Mail zu. Registrieren Sie sich dafür direkt hier in unserem Kundenportal.
Messstellenbetreiber sind neben Netzbetreibern und Stromanbietern ein weiterer Akteur des deutschen Energiemarktes. Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, Betrieb und Wartung Ihres Strom- oder Gaszählers verantwortlich. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Themen rund um den Zähler wie zum Beispiel die Ablesung Ihres Zählerstands.
Übermitteln Sie uns einfach jetzt Ihren aktuellen Zählerstand. Wir speichern diesen dann als Zwischenablesung in unserem System. Falls wir Ihren Zählerstand in der Zwischenzeit rechnerisch ermittelt haben, korrigieren wir den Wert. Den neuen Wert teilen wir auch Ihrem Anbieter mit.
Die Sperrung bzw. Abschaltung erfolgt nach dem Antrag Ihres Lieferanten. Nach der Terminbestätigung für die Sperrung erhalten Sie dann von Ihrem Energieanbieter eine Ankündigung bzw. Information (Sperrankündigung) mit dem voraussichtlichen Sperrtermin. Die Sperrankündigung erhalten Sie mindestens 3 Tage vor dem Sperrtermin.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Zählerwechsel.
Nein. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz schreiben den Einbau der neuen Zähler vor. Der Einbau ist für Sie als Kunde und für uns als Messstellenbetreiber bindend. In Deutschland hat der Gesetzgeber kein Ablehnungsrecht vorgesehen.
Haben Sie Bedenken gegen den Einbau? Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Zieltermin für die komplette Umrüstung aller Zähler ist das Jahr 2032. In Abhängigkeit des Alters ihres Zählers, der Eichgültigkeit und regionalen Gegebenheiten wird der Zeitpunkt für den Wechsel gewählt. Bevor wir Ihren Zähler wechseln, werden Sie rechtzeitig per Anschreiben informiert. Sie brauchen sich zunächst um nichts zu kümmern.
Die Zeitabstände der Überprüfung der Gas- bzw. Stromzähler unterliegen in Deutschland der Eichpflicht.
Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer muss das Messgerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden.
Hier gelten folgende Fristen: 8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe] oder 16 Jahre für mechanische Zähler mit Induktionswerk.
Die Eichgültigkeitsdauer von bestimmten Verbrauchsmessgeräten bei Strom, Gas oder Wasser kann mehrfach verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte richtig messen.
Der Austausch des Gas- bzw. Stromzählers unterliegt in Deutschland der Eichpflicht.
Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer muss das Messgerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden.
Hier gelten folgende Fristen: 8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe] oder 16 Jahre für mechanische Zähler mit Induktionswerk.
Die Eichgültigkeitsdauer von bestimmten Verbrauchsmessgeräten bei Strom, Gas oder Wasser kann mehrfach verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte richtig messen.
Nein, Sie müssen nichts vorbereiten. Lediglich der Zählerplatz muss frei zugänglich sein.
Die Kosten für den Einbau und den Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen trägt der Kunde bzw. Verbraucher oder Anlagenbetreiber.
Neu sind jedoch individuelle jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss.
Der Wechsel von einem Doppeltarifzähler auf einen Eintarifzähler ist ganz einfach. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Installateur. Dieser wird nach Prüfung alle weiteren Schritte für Sie erledigen.
Im September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft und setzte damit eine Richtlinie der Europäischen Union um. Deswegen möchte der Gesetzgeber die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Bis spätestens 2032 erhalten alle Stromkunden in Deutschland eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys). Bei Neubauten oder größeren Renovierungen dürfen nur noch die neuen Zähler eingebaut werden. Das Messstellenbetriebsgesetz legt auch Preisobergrenzen für den Betrieb der neuen Zähler fest.
Haben Sie Bedenken gegen den Einbau? Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Den Termin für den Wechsel teilen wir Ihnen schriftlich mit. Ein von uns beauftragter Monteur baut den alten Zähler aus und baut den neuen ein. Wichtig ist, dass Sie dem Monteur Zugang zu Ihrem Zähler gewähren. Selbstverständlich kann sich der Monteur ausweisen. Der Wechsel dauert maximal eine Stunde. Die Stromversorgung ist während des Wechsels kurzzeitig unterbrochen.
Da Sie als Mieter den Zähler nutzen, werden Sie auch über den Zählerwechsel informiert.
Sie haben nach §3 MsbG grundsätzlich das Recht, selbst einen Installateur mit dem Zählereinbau zu beauftragen. Dies ist der Fall, wenn sechs Wochen seit der so genannten "Fertigstellungsanzeige" Ihres Installateurs verstrichen sind. Wegen des Photovoltaikbooms dauert es aktuell etwas länger bis zum Zählereinbau.
Bitte füllen Sie den Messgeräteschein für Selbstvornahme gemäß §3 (3a) MsbG aus und schicken Sie diesen vollständig ausgefüllt an Kundenservice@bayernwerk.de zurück.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) müssen die Kunden (Anschlussnutzer) mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel informiert werden. Sie erhalten dazu ein Infoschreiben von uns und brauchen sich erst einmal um nichts zu kümmern.Sie erhalten spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin, ein weiteres Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie den Kontaktdaten des Monteurs bzw. des von uns beauftragten Montagedienstleisters.
Den Zählerwechsel und die Inbetriebnahme führen Monteure vom Bayernwerk oder von beauftragten Dienstleistern durch. Der Zählerwechsel dauert maximal eine Stunde. Für eine kurze Zeit ist die Stromversorgung unterbrochen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Wechsel Ihres Zählers nach Ablauf der Eichgültigkeit zu erfolgen hat. Dieser Wechsel wird von uns, als Netzbetreiber durchgeführt. Sofern Sie den Zugang zum Gas- bzw. Stromzähler gewährleisten müssen (z.B. weil der Zähler in Ihrer Wohnung ist), seien Sie bitte an dem angegeben Termin vor Ort.
Die neuen Zähler sind nicht größer als die bisherigen Geräte. In der Regel bietet der Zählerschrank also ausreichend Platz. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, wird der Monteur mit Ihnen die Möglichkeiten besprechen.
Zu einem späteren Zeitpunkt bauen wir, als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber, Ihren Zähler wieder aus und bauen einen unserer Zähler ein. Über den Termin informieren wir Sie rechtzeitig.
Hinweis: Der von Ihnen eingebaute Zähler ist Ihr Eigentum und bleibt bei Ihnen.
Nein. In Deutschland hat sich der Gesetzgeber bewusst gegen ein Ablehnungsrecht beim Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen entschieden. Wir als Ihr zuständiger Netzbetreiber sind an geltendes Recht gebunden und daher verpflichtet, in den im Messstellenbetriebsgesetz (siehe MsbG § 36/3) festgelegten Fällen (siehe 2.3), die neue Technik einzubauen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur:
www.bundesnetzagentur.de
Wenn Sie weiterhin Bedenken gegen den Einbau einer iMS haben, können Sie sich gerne an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Unser Monteur benötigt Zugang ins Gebäude bzw. zum Zählerplatz. Nach der Montage sollten Sie sich für eine Einweisung und für die Übergabe der Unterlagen kurz Zeit nehmen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Zähler und Technik allgemein.
Der Ausdruck „Smart Meter“ wird häufig als Überbegriff für die neuen digitalen Stromzähler verwendet. Die Fachsprache unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys). Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schreibt in Deutschland den flächendeckenden Einbau der neuen Zähler bis zum Jahr 2032 vor.
Nein. Seit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 4. August 2011 sind eigene Zähler nicht mehr zugelassen. Sie müssen also für die Installation und den Betrieb einen Messstellenbetreiber beauftragen.
Bei einer modernen Messeinrichtung (mME) ändert sich nichts. Sie erhalten einmal im Jahr ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstande und teilen uns den Zählerstand per Gastzugang, über die Netzkunden App oder über unser Kundenportal mit.
Wurde bei Ihnen ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert, müssen Sie den Zählerstand nicht mehr ablesen. Ihr iMSys versendet die Daten automatisch und sicher verschlüsselt an uns. Die Übertragung funktioniert in der Regel gleich nach der Montage. Bereits nach ein paar Tagen können Sie Ihre Verbrauchswerte jeweils vom Vortag im Kundenportal einsehen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Gas- bzw. Stromzähler defekt ist, kontaktieren Sie uns bitte. Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.
Wir können Ihnen an Ihrem Zähler Impulse zur Verfügung stellen, welche Sie für ein Lastdatenmanagement verwenden können. Bitte sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Die Schwachlastregelung oder Niedertarifregelung soll den Anreiz geben, einen Teil des Stromverbrauchs vom Tag in die Nacht bzw. das Wochenende zu verlagern. Dadurch werden die Kraftwerke und Netze auch in dieser lastschwachen Zeit besser genutzt.
Um die Schwachlastregelung nutzen zu können, ist ein Zähler mit zwei getrennten Zählwerken (Doppeltarifzähler) und ein Steuergerät für die Umschaltung zwischen diesen Zählwerken notwendig. Ab welchen Verbrauchsgrenzen sich Tarife mit Schwachlastregelung lohnen, hängt allerdings vom einzelnen Nutzungsverhalten ab.
Die Schwachlastzeiten finden Sie in unter Was bedeutet HT und NT auf meinem Stromzähler?
Passende Tarife erfragen Sie bitte bei Ihrem Energieversorger.
Ihr neuer Stromzähler ist eine sogenannte moderne Messeinrichtung (mME).
Dies ist ein elektronischer Stromzähler mit Display. Dieser spiegelt den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Am Display sehen Sie aktuelle Verbrauchswerte und nach Eingabe einer PIN auch die der letzten zwei Jahre. Eine mME kann keine Daten versenden und somit nicht kommunizieren. Der Zählerstand muss somit wie bisher manuell abgelesen werden.
Ja, es ist eine Vorgabe der Europäischen Union, die Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Eine EU-Richtlinie fordert die Einführung intelligenter Messsysteme bis 2020. (Quelle: EU-Richtlinie2009/72/EG)
Die deutsche Umsetzungsverordnung (Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende inkl. Messstellenbetriebs-gesetz) wurde in Juni (Bundestag) und Juli 2016 (Bundesrat) verabschiedet. Das Gesetz ist am 01. September 2016 veröffentlicht worden und somit in Kraft getreten.
Sie finden Ihre Zählernummer auf Ihrem Gas- bzw. Stromzähler. Auf jedem Gas- und Stromzähler sind zwei Nummern angebracht:
- Fabrikatsnummer oder Serialnummer: wird vom Zählerhersteller vergeben
- Zählernummer: wird vom Messstellenbetreiber vergeben und befindet sich oft über oder unter einem Barcode.
Zudem finden Sie Ihre Zählernummer natürlich auch auf Ihrer letzten Abrechnung oder - bei Neueinzug - auf dem Übernahmeprotokoll.
Nein, ein Zertifikat bzw. eine Meldung erhalten Sie von uns nicht.
Generell können wir Ihnen aber folgende Informationen zur Eichgültigkeit geben:
Die Eichgültigkeitsdauer unterscheidet sich je nach Messgeräteart. Zum Beispiel haben Elektrizitätszähler mit Induktionswerk (mit Läuferscheibe) eine Eichgültigkeit von 16 Jahren, Elektrizitätszähler mit elektronischem Messwerk nur 8 Jahre. Bei Gaszählern gilt für Balgengaszähler G4 - G6 8 Jahre und für G10 12 Jahre, ab G16 sogar 16 Jahre. Die Eichfrist ist in der MessEV Anlage 7 zu §34 ("Eichfrist") festgelegt.
Die Messgeräte dürfen nur bis zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer für diese Zwecke verwendet werden. Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz MessEG und die Mess- und Eichverordnung MessEV (früher das Eichgesetz und die Eichordnung).
Auf dem eichpflichtigen Messgerät wird ein Hauptstempel angebracht, auf dem Sie das Eichjahr entnehmen können. Dies muss nicht mit dem Herstellungsjahr übereinstimmen. Früher wurde es auch als Beglaubigungsjahr bezeichnet. Nach Ende des Eichjahrs beginnt die Eichgültigkeitsdauer zu laufen, d.h. ein im Jahr 2010 geeichtes Messgerät mit 6 Jahren Eichgültigkeitsdauer darf bis Ende 2016 verwendet werden.
Mit Ablauf der der Eichgültigkeitsdauer verliert die Eichung von Messgeräten ihre Gültigkeit. In der heute gültigen Mess- und Eichverordnung MessEV spricht man auch von der Eichfrist.
Die Eichgültigkeitsdauer von Verbrauchsmessgeräten bei Strom und Gas kann mehrfach verlängert werden, dazu ist es notwendig eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung durchzuführen. Die Eichgültigkeit verlängert sich für alle Geräte der geprüften Baureihe, wenn nachgewiesen wird, dass das geprüfte Messgerät richtig misst, bei Stromzählern um 5 Jahre und bei Gaszählern um 4 Jahre. Dies wird nicht an jedem einzelnen Gerät vermerkt.
Ab November 2016 werden im Bereich der Verbrauchsmessung (Gas, Strom, Wasserzähler) nur noch MID-konforme Messgeräte in Verkehr gebracht. Der Begriff 'Eichung' wird hier durch "MID-Konformitätserklärung' ersetzt, das Jahr des Inverkehrbringens entspricht dem Eichjahr. Die Jahreszahl der Konformitätserklärung bzw. Herstellung ist nach dem CE-Zeichen umrandet auf dem Zifferblatt aufgedruckt, die Eichfrist beginnt jedoch erst mit dem Inverkehrbringen.
Unter Rollout versteht man die gesetzlich verpflichtend vorgeschriebene flächendeckende Verbreitung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Ein neuer Stromzähler, ganz gleich ob moderne Messeinrichtung (mME) oder intelligentes Messsystem (iMSys), senkt nicht automatisch den Verbrauch, kann Ihnen aber beim Stromsparen helfen. Durch die neuen Zähler können Sie als Kunde detaillierte Verbrauchswerte wie z. B. die aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen. Dadurch erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und können so Einsparpotentiale erkennen.
Sie haben ein iMSys? Dann können Sie Ihre Verbrauchswerte bequem in unserem Kundenportal einsehen.
Die PIN ist eine individuelle vierstellige Zahlenkombination. Diese erhalten Sie entweder direkt (telefonisch) von uns oder über das Kundenportal. Nach Eingabe Ihres PINs können Sie Ihre persönlichen Verbräuche für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat oder Jahr) einsehen.
Sie können diese Daten auch zurücksetzen und die Erfassung neu starten. Somit können Sie genau Ihren Verbrauch in dem gewünschten Zeitraum nachvollziehen.
Weitere Informationen zur PIN sowie eine detaillierte Anleitung zur PIN-Eingabe erhalten Sie hier
Ihr Zähler misst Ihren Verbrauch immer zuverlässig. Damit Sie sich darauf verlassen können, ist dieser von einer unabhängigen Prüfstelle geeicht. Diese Eichung gilt bei analogen Zählern für 16 Jahre, bei digitalen Zählern für 8 Jahre. Wann die Eichfrist des Zählers abläuft, lesen Sie auf der gelben oder grauen Eichplakette auf Ihrem Gerät ab. Die zweistellige Zahl am unteren Rand gibt das Jahr der letzten Eichung an. Addieren Sie bei einem analogen Zähler 16 Jahre, bei einem digitalen Zähler 8 Jahre, so erfahren Sie, in welchem Jahr die Eichfrist abläuft. Der Ablauf der Eichfrist heißt nicht automatisch, dass der Zähler ausgebaut und neu geeicht werden muss. Es werden aus jeder Baureihe nur einige Zähler geprüft. Bestehen diese Stichproben die Prüfung, so verlängert sich die Eichfrist aller Geräte dieser Baureihe automatisch.
Der Eintarifzähler ist ein Stromzähler, der nur über ein einzelnes Zählwerk verfügt. Damit ist keine Aufsplittung des Stromverbrauches auf verschiedene Zeitabschnitte möglich.
Ihren individuellen vierstelligen PIN erhalten Sie entweder über unser Kundenportal oder telefonisch von uns unter 0871/96560170. Zusätzlich zu Ihrer gewohnten Anzeige des Zählerstands, können Sie mit Ihrer PIN eine weitere Zeile am Gerät freischalten. Wenn Sie Ihre PIN direkt am Gerät eingeben, können Sie auf dem Display Ihre Verbrauchsdaten für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat oder Jahr) sowie Ihre aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen.
Weitere Informationen zur PIN sowie eine detaillierte Anleitung zur PIN-Eingabe finden Sie hier
Daten werden ausschließlich nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und bei Notwendigkeit verwendet, wie zum Beispiel die Daten für Ihre Abrechnung. Die Messdaten werden bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) über das Smart-Meter-Gateway ausschließlich verschlüsselt und je nach Zweck pseudonymisiert und integritätsgesichert an berechtigte Marktteilnehmer übermittelt. So wird eine Einsicht oder Manipulation durch nicht berechtigte Dritte verhindert.
Der Gesetzgeber möchte die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der gesetzlich vorgegebene Zieltermin ist das Jahr 2032.
Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres Zählers und der Eichfrist ab. Wir informieren Sie rechtzeitig über den Termin zum Zählerwechsel. Sie müssen sich bis dahin um nichts kümmern.
Gut zu wissen: Eine gesetzliche Verpflichtung Gaszähler auszutauschen besteht aktuell nicht.
Die Doppel- oder Zweitarifzähler erfassen den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Mit dieser Art von Stromzähler kann der Stromverbrauch auf zwei Zeitabschnitte getrennt erfasst werden. Der gemessene Verbrauch des oberen Zählwerks stellt den HT-Verbrauch dar. Die Abkürzung HT steht dabei für Hochtarif, umgangsprachlich Tagstrom genannt. Entsprechend dazu stellt der Verbrauch am zweiten Zählwerk den NT-Verbrauch dar. NT steht für Niedertarif, umgangssprachlich wird dieser auch als Nachtstrom bzw. als Schwachlastzeit bezeichnet.
Intelligente Messsysteme sollen helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und die Digitalisierung der Energiewende unterstützen.
Dies geschieht, indem sie:
- die Verbrauchstransparenz erhöhen
- zur Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten beitragen
- variable Tarife ermöglichen
- die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen Erzeugern und flexiblen Lasten verbessern
- die Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten erleichtern
- mittelfristig eine "Spartenbündelung" ermöglichen (d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme)
- eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere energiefremde Dienstleistungen (z.B. Smart-Home-Anwendungen) bereitstellen
Der bisher passive Stromverbraucher soll zukünftig aktiver in der Rolle des sogenannten Prosumers am Strommarktgeschehen teilnehmen können.
Die Kosten für Zähler und Messstellenbetrieb werden in der Regel über Ihren Stromanbieter verrechnet. Sofern der Stromanbieter nicht bereit ist, die Abrechnung für den Zähler zu übernehmen, erhalten Sie von uns eine separate Rechnung. Sie haben eine Erzeugungsanlage? Dann finden Sie den Betrag auf Ihrer Abrechnung für den eingespeisten Strom.
Wenn Sie in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen, befindet sich Ihr Gas- bzw. Stromzähler meist in der Nähe der Hauptsicherungen. In Mehrfamilienhäusern sind die Gas- bzw. Stromzähler häufig im Keller. Wenn Sie Ihren Gas- bzw. Stromzähler nicht finden, hilft Ihnen Ihr Vermieter oder Hausverwalter sicher gerne weiter.
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMsys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab.
Bei einem Verbrauch von bis zu 6.000 kWh im Jahr oder einer Einspeiseleistung von bis zu 7 kW erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung (mME). Liegt der jährliche Stromverbrauch bzw. die Einspeiseleistung höher, erhalten Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys). Als Basis für die Berechnung gilt der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre.
Spezialfälle:
- Kundengruppen mit einer Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG erhalten nach Geräteverfügbarkeit ein iMSys.
- Mit einem jährlichen Verbrauch über 100.000 kWh oder einer Einspeiseleistung ab 100kW erhalten Sie einen RLM-Zähler.
Für moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) gelten, die vom Gesetzgeber festgelegten, Preisobergrenzen:
Alle detaillierten Preise rund um den Zähler finden Sie auf unserem aktuellen Preisblatt.
Übrigens: Auch für Ihren alten Zähler haben Sie bereits einen entsprechenden Betrag gezahlt. Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos.
Verantwortlich für den Rollout ist Ihr grundzuständigen Messstellenbetreiber. Wenn bei Ihnen ein Austausch ansteht, kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber auf sie zu. Sie brauchen sich zunächst um nichts zu kümmern.
Die neuen Zähler sind ein wichtiger Baustein für die Stromnetze der Zukunft. Sie helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen.
Deswegen möchte der Gesetzgeber die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab.
Sie möchten wissen welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wird? Hier erfahren Sie mehr.
Ein Doppel- oder Zweitarifzähler erfasst den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken (1.8.1 und 1.8.2). Mit dieser Art von Stromzähler kann der Stromverbrauch am Tag und in der Nacht getrennt erfasst werden. Der gemessene Verbrauch am oberen Zählwerk stellt den Hochtarif-Verbrauch dar, umgangsprachlich auch Tagstrom genannt. Der Verbrauch am zweiten Zählwerk stellt den Niedertarif-Verbrauch dar, umgangssprachlich wird dieser als Nachtstrom bezeichnet.
Ein Doppeltarifzähler misst von 6 bis 22 Uhr den Stromverbrauch am Tag und von 22 bis 6 Uhr den Verbrauch in der Nacht. Den Tagstrom-Verbrauch lesen Sie unter der sogenannten OBIS-Kennziffer 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2..
Bei einem Doppel- oder Zweitarifzähler werden HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) gemessen und separat ausgewiesen. Bei einem Eintarifzähler (ET) erscheint jeweils eine Zeile weniger.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind zum Beispiel Wärmepumpen, Speicherheizungen und ggf. auch Elektromobile. Sofern diese über einen separaten Zählpunkt verfügen und vom Netzbetreiber für netzdienliche Steuerungen genutzt werden können, wird Ihnen ein reduziertes Netzentgelt berechnet. Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen einen verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen vor. Erfahren Sie hier mehr.
In unserem Netz transportieren wir zu 60 Prozent regenerative Energie. Dafür sorgen rund 260.000 regenerative Erzeugungsanlagen, die in das Netz des Bayernwerks einspeisen.
Diese positive Entwicklung der Zunahme der regenerativen Energien bedeutet jedoch auch, dass die Einspeisungen ins Netz immer mehr schwanken.
Um das Netz und damit die Energieversorgung stabil zu halten, müssen wir als Netzbetreiber steuernd eingreifen. Zu diesem Zweck planen wir zeitlich begrenzte Steuerungen von Direktheizungen und Wärmepumpen.
Die Laststeuerung erfolgt auf rechtlicher Grundlage des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie erhalten im Gegenzug reduzierte Netzentgelte für die Heizung.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Netzentgelten und Zeitfenster finden Sie hier
Der Gesetzgeber und auch die Bayernwerk Netz gewährleisten höchste Standards bei Sicherheit und Datenschutz. Die neuen Zähler erfüllen die strengen Datenschutz- und Sicherheitskriterien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die moderne Messeinrichtung (mME) sendet und empfängt keine Daten. Sie speichert nur Verbrauchswerte und ist zusätzlich durch eine PIN geschützt.
Das intelligentes Messsystem (iMSys) ist über eine PIN sowie ein Passwort vor unerlaubten Zugriffen am Gerät geschützt. Außerdem verfügt jedes iMSys über ein Sicherheitsmodul für die verschlüsselte Übertragung. Somit kommen die Verbrauchsdaten sicher bei uns an.
Stellen Sie eine äußere Beschädigung an Ihrem Gas- bzw. Stromzähler fest, rufen Sie bitte unsere Störungsstelle an. Die Rufnummer finden Sie hier
Bei Unregelmäßigkeiten an Ihrem Gas- bzw. Stromzähler, können Sie uns gerne dazu in der Service Community Frag Bayernwerk Ihre Frage stellen. Wir beauftragen im Anschluss einen Techniker. Nennen Sie uns bitte zudem Ihre Telefonnummer für die Terminvereinbarung.
Kunden- und Verbrauchsdaten werden im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prozesse gespeichert und genutzt. Dabei halten wir uns an die strengen gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben. Dies geschieht, solange zwischen Ihnen als Anschlussnutzer (z. B. als Mieter) oder Anschlussnehmer (z. B. als Eigentümer einer Mietwohnung) und dem Messstellenbetrieb ein Vertragsverhältnis besteht. Gesetzliche Speicherfristen legen fest, dass die Daten nach der Beendigung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden müssen. Hier werden die strengen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) selbstverständlich eingehalten. Ihr Zähler speichert die historischen Verbrauchswerte maximal zwei Jahre.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur modernen Messeinrichtung (mME).
Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein elektronischer Stromzähler mit digitaler Anzeige. Er zeigt den aktuellen Zählerstand und die aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte an. Außerdem können Sie nach Eingabe einer persönlichen PIN. Ihre detaillierten Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre einsehen. Dadurch erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und können so Einsparpotenziale erkennen.
Wichtig: Ihre moderne Messeinrichtung sendet und empfängt keine Daten. Sie speichert nur Ihre Verbrauchswerte.
In Deutschland hat sich der Gesetzgeber bewusst gegen ein Ablehnungsrecht beim Einbau der modernen Messeinrichtung entschieden. Daher können Sie diesen nicht ablehnen. Spätestens mit Ablauf der Eichgültigkeit Ihres alten Zählers erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung (mMe). Wir als Ihr zuständiger Netzbetreiber sind an geltendes Recht gebunden und daher verpflichtet, in den im Messstellenbetriebsgesetz (siehe MsbG § 36/3) festgelegten Fällen (siehe 2.3), die neue Technik einzubauen.
Dabei handelt es sich um einen einfachen elektronischen Stromzähler mit Display. Dieser kann keine Daten senden oder empfangen. Vom Zähler geht daher keine Strahlung aus und Ihre Daten sind bestens geschützt. Grundlage für den Einbau der modernen Messeinrichtung ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Es legt fest, dass in folgenden Fällen bei Neubauten oder beim Zählerwechsel eine moderne Messeinrichtung eingebaut werden muss: Bei Bezugskunden mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh und bei Einspeisern mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW.
Die moderne Messeinrichtung (mME) macht Ihren Energieverbrauch transparent. Durch die neuen Zähler können Sie Ihre Verbrauchsdaten für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat oder Jahr) sowie Ihre aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen. Dadurch erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und können so Einsparpotentiale erkennen.
Ihre moderne Messeinrichtung (mME) verfügt über kein Kommunikationsmodul und kann damit keine Daten senden oder empfangen. Eine Strahlenbelastung durch WLAN, Mobilfunk oder andere Funk-Technologien entsteht nicht.
In der oberen Displayzeile sehen Sie Ihren gewohnten Zählerstand. Die Anzeige wechselt dabei regelmäßig zwischen Strombezug (=Stromverbrauch) und Einspeisung hin und her. Wenn Sie keinen Strom einspeisen zeigt die entsprechende Displayzeile eine Null an. Die untere Displayzeile sehen Sie erst, wenn Sie Ihre PIN eingeben. Dann können Sie am Display Ihre Verbrauchsdaten für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat oder Jahr) sowie Ihre aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen.
Weitere Informationen zur PIN sowie eine detaillierte Anleitung zur PIN-Eingabe finden Sie hier
Am 01. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende inkl. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Nach dem MsbG (§ 29) dürfen bei Neubauten und größeren Renovierungen nur noch mME als Grund- oder Basiszähler eingebaut werden. Darüber hinaus müssen bis 2032 alle Altzähler, für die laut Gesetz eine mME vorgesehen ist, umgerüstet werden.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum intelligenten Messsystem (iMSys).
Es sind strenge Löschfristen für die Daten vorgegeben. Personenbezogene Messwerte müssen unter Beachtung mess-und eichrechtlicher Vorgaben gelöscht werden, sobald für ihre Aufgabenwahrnehmung eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
Die neuen Zähler sind nicht größer als die bisherigen Geräte. In der Regel bietet der Zählerschrank also ausreichend Platz. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, wird der Monteur mit Ihnen die Möglichkeiten besprechen.
Das intelligenten Messsystem (iMSys) verfügt über eine so genannte HAN-Schnittstelle zur Anbindung an ein Home Area Network.
Sie möchten die HAN-Schnittstelle an Ihrem iMSys nutzen? Dann finden Sie weitere Informationen online über unser Kundenportal. Dort erhalten Sie eine Anleitung wie Sie z. B. mit Hilfe der TRuDi-Software Ihre Messwerte selbst auslesen können. Die HAN-Zugangsdaten senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Ihr intelligentes Messsystem (iMSys) hat aufwendige Zertifizierungs- und Prüfverfahren durchlaufen. Das heißt, wir bauen nur Geräte ein, die den strengen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Als Kommunikationsmodul wird ein Mobilfunkmodem verwendet, das alle Grenzwerte einhält. In der Praxis heißt das: Die Strahlenbelastung ist nicht höher als bei einem Handy.
Die Werte von Hochtarif (Zählwerk OBIS 1.8.1.) und Niedertarif (Zählwerk OBIS 1.8.2.) finden Sie künftig in unserem Kundenportal. Loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich als neuer Nutzer. Dies geht ganz einfach unter diesem Link. Sie brauchen dafür Ihre Vertragskontonummer und Ihre Geschäftspartnernummer, die Sie auf unseren Schreiben an Sie finden. Ihre Werte sehen Sie unter dem Reiter „Mein Zähler“. Klicken Sie hier auf „Verbrauchshistorie“ und dann auf „Details einsehen“. Anschließend werden Ihnen vier Spalten angezeigt. Die Spalten zwei und drei geben die Zählerstände im Hoch- und Niedertarif an.
Die erste Spalte ist das Startregister. Es zeigt Ihnen die Werte während der Programmierung. Konkret ist dies der Verbrauch ab dem Zeitpunkt des Einbaus bis zum Zeitpunkt, an dem Ihr iMSys auf Hochtarif und Niedertarif programmiert ist. Die vierte Spalte zeigt das so genannte Fehlerregister. Hier handelt es sich um Werte, die nicht zugeordnet werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das intelligente Messsystem (beziehungsweise das Kommunikationsmodul) wegen einer Störung der Übertragung nicht erreichbar ist.
Teil 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) regelt abschließend, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets Ihrer Zustimmung.
Unter bestimmten Umständen ja. Wie im Punkt "Welche Technik wird beim intelligenten Messsystem zur Datenübertragung verwendet?" beschrieben, nutzen wir für die Übertragung auch das Mobilfunknetz. Welche Technologie wir an welchem Ort einsetzen, hängt von regionalen Gegebenheiten ab. Zudem prüft der Zählermonteur an Ihrem Zählerschrank die Möglichkeiten der Datenübertragung. Ist an Ihrem Zählerplatz kein ausreichender Mobilfunkempfang verfügbar, bespricht der Zählermonteur das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Das Smart Meter Gateway (SMGW) ist das Kommunikationsmodul des intelligenten Messsystems (iMSys) und übermittelt uns Ihren Zählerstand automatisch. Durch das SMGW werden Ihre Daten nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschlüsselt und sicher übertragen.
Beispielbild: Intelligentes Messsystem (iMSys)*
* Hersteller kann abweichen
Bei der Montage der iMS wird der Monteur vor Ort die Möglichkeit zur Datenübertragung prüfen und bei Verwendung von Mobilfunk wenn notwendig eine Zusatzantenne außen am Zählerschrank anbringen. Vorausgesetz natürlich, dass Sie Ihre Zustimmung erklärt haben. Für Montage der Zusatzantenne entstehen Ihnen keine Kosten.
Bewirkt die Zusatzantenne keine Verbesserung und ist der Einsatz von Powerline bei Ihnen auch nicht möglich (z.B. zu lange Leitungswege), können Sie derzeit leider die Datenübertragung durch ein iMS nicht nutzen. Weitere bauliche Veränderungen werden wir nicht durchführen. Wir werden bei Ihnen dann zumindest eine mME einbauen.
Die Vorteile des intelligenten Messsystems (iMSys) im Überblick:
- Übersichtlich: Verbrauchs- und Einspeisedaten sind im Kundenportal anschaulich dargestellt.
- Transparent: Ihr Stromverbrauch bzw. Ihre Einspeisung ist besser nachvollziehbar.
- Praktisch: Sie brauchen den Zähler nicht mehr abzulesen.
- Bequem: Ihre Abrechnung können Sie schnell und einfach nachprüfen.
- Ökonomisch: Sie können Stromfresser schneller identifizieren und somit Einsparpotentiale erkennen.
- Sicher: Wir gewährleisten höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards.
Das iMSys ist ein wichtiger Baustein für die Stromnetze der Zukunft. Sie helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen.
Ihre Messdaten werden in der Regel als Viertelstundenwerte erhoben und einmal täglich an uns gesendet.
Hinweis: Falls Sie in die Verbrauchsgruppe 6.000 – 10.000 kWh fallen, können Sie der oben genannten Datenübertragung freiwillig zustimmen. Stimmen Sie nicht zu, werden Ihre Werte einmal im Jahr an uns übermittelt. Dies hat den Nachteil, dass Sie keine detaillierten Verbrauchswerte im Kundenportal einsehen können.
Aus Gründen des Datenschutzes bzw. der Datensparsamkeit werden nur Daten erhoben, die für die Energieabrechnung, die Bewertung von Netzzuständen, die energiewirtschaftliche
Mengenbilanzierung, die Online-Verbrauchs-darstellung, Funktionstests der Zähler, Qualitätssicherungszwecke und zur Entwicklung optimierter Messwertservices verwendet werden.
Das sind Verbrauchswerte (Zählerstandsgänge), Netzkenndaten (des Versorgungsnetzes), technische Kenndaten (der angeschlossenen Geräte) und Logbücher (Dokumentation von Betriebsabläufen und Ereignissen in den Geräten).
Ihre Messdaten werden in der Regel als Viertelstundenwerte erhoben und täglich an uns elektronisch übermittelt. Es werden nur Daten erhoben, die für die Energieabrechnung, die Bewertung von Netzzuständen, die energiewirtschaftliche Mengenbilanzierung, die Online-Verbrauchsdarstellung, Funktionstests der Zähler, Qualitätssicherungszwecke und zur Entwicklung optimierter Messwertservices verwendet werden.
Die Datensicherheit und der Datenschutz sind für den Einsatz dieser neuen Technologie von zentraler Bedeutung. Ihr neuer Zähler enthält ein Sicherheitsmodul. Damit werden alle
Kommunikationsverbindungen verschlüsselt. Die hohen Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) werden erfüllt. Ein intelligentes Messsystem hat ein höheres Sicherheitsniveau als ein EC-Geldautomat. Im Detail werden die Sicherheitsmaßnahmen nicht öffentlich bekannt geben.
Ihre Verbrauchswerte werden nur lokal in der modernen Messeinrichtung gespeichert. Eine automatische Übermittlung der Daten findet nicht statt. Sie melden weiterhin nach Aufforderung Ihren jährlichen Stromverbrauch.
Was ein intelligenter Stromzähler kann und wie er funktioniert, können Sie in unserem Flyer anbei nachlesen.
Bei der Datenübertragung des intelligenten Messsystems (iMSys) kommen verschiedene Technologien zum Einsatz z.B. Powerline oder Mobilfunk. Bei der Powerline-Technologie erfolgt die Übertragung über die Stromleitung zum Messstellenbetreiber. Durch den Einsatz von Mobilfunk erfolgt die Datenübertragung direkt vom Zähler aus über das Mobilfunknetz. Entsprechend der regionalen Gegebenheiten nutzen wir eine der oben genannten Technologien.
Ihr Internetanschluss wird dafür nicht benötigt. Für die Übertragung der Daten fallen keine Kosten an.
Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem sind nach Verbrauchsgruppen gestaffelt. Ändert sich Ihr Verbrauch, kann sich also auch Ihre Preiskategorie und damit auch der Preis ändern. Der Messstellenbetreiber legt Ihre Preiskategorie fest. Als Basis für die Berechnung gilt der durchschnittliche Verbrauch in den letzten drei Jahren.
Unter der Frage „Welcher Zähler wird bei mir eingebaut“ finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Ihre Preiskategorie.
Verwendet wird ein Mobilfunkmodem, das alle Grenzwerte einhält. Die Strahlenbelastung unterscheidet sich nicht von einer normalen Umgebung, in der ein Mensch am Nebentisch ein empfangsbereites Handy auf dem Tisch liegen hat.
Die Nutzung eines Handys am Ohr verursacht eine vielfach höhere Strahlenbelastung als die Daten-übertragung durch intelligente Messsysteme.
Nein. Wir erhalten lediglich aggregierte Zählerstände. Diese Zählerstände entstehen durch die Summierung aller von Ihnen betriebenen elektrischen/elektronischen Geräten, die über diesen Zähler laufen. Also in einem Haushalt z.B. die Beleuchtung, Haushaltsgeräte, Fernseher, PC etc. Es ändert sich also insoweit nichts zum derzeitigen Messverfahren.