Energiespeicher
Definitionen von Speichern
Ab dem 01.01.2025 finden Sie weitere Informationen rund um netzneutrale Speicher.
Explizierte Regelungen zum Baukostenzuschuss entnehmen Sie folgender Seite.
Die Anmeldung für netzneutrale Speicher ist ab dem 01.01.2025 möglich. Für netzdienliche Speicher gilt das Ausschreibungsverfahren, Details entnehmen Sie folgender Seite.
Anmeldung eines Stromspeichers oder Batteriespeichers
Anmeldung eines Stromspeichers
Über unser Netzanschlussportal können Sie die Anmeldung Ihres Speichers online beantragen.
Für eine Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
- Adresse des Anlagenstandortes (ggf. Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Ein Foto/eine Datei des Einheitenzertifikats gemäß der VDE-AR-N4105, VDE-AR-N4110, oder VDE-AR-N4120
- Optional: Ein Foto/eine Datei des Übersichtschaltplans des Anschlusses (eine einpolige Darstellung ist ausreichend)
- Ein Foto/eine Datei des Speicherdatenblattes Ihres Batteriespeichers
- Daten des Anlagenbetreibers (Name und Anschrift, Telefon, E-Mail)
Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Informationen zur Anmeldung je nach Art Ihres Speichers:
a) Speicher mit Bezug und oder Einspeisung elektrischer Energie aus bzw. in das öffentliche Netz:
- Wir bitten Sie, den „Großspeicher Account BAG“ als Installateur auszuwählen
- Vollständiges/unterzeichnetes Bayernwerk-Formular E.1 und E.8 der VDE-AR-N 4110 für Anschlüsse an der Mittelspannung bzw. E.1 und E.6 der VDE-AR-N 4120 für Anschlüsse an der Hochspannung
- Pacht(vor)vertrag oder Vollmachten pro Flurstück oder bei Eigentümer - Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug
b) Speicher mit Beladung aus rein erneuerbaren Energien ab 300 kW in der
Mittel- und Hochspannung:
- Wir bitten Sie, den „Großspeicher Account BAG“ als Installateur auszuwählen
- Für eine verbindliche Berechnung und Reservierung beachten Sie bitte unser Reservierungsverfahren
- Vollständiges/unterzeichnetes Bayernwerk-Formular E.1 nach VDE- AR-N 4110 bzw. VDE- AR-N 4120
Inbetriebsetzung
Des Weiteren können Sie Ihre Anträge ebenfalls online an einen Installateur, welcher in unserem Installateur-Verzeichnis eingetragen ist, zur Inbetriebsetzung weiterleiten.
Registrierungspflicht im Markstammdatenregister
Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein Instrument geschaffen worden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Die MaStRV und die Registrierungspflicht gilt für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen und Speicher. Die Registrierung muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie hier:
Registrierungspflicht im Markstammdatenregister: Gefahr Vergütungsverlust (bayernwerk-netz.de)