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Energiespeicher

Diese Informationen beziehen sich auf einen Energiespeicher im Sinne eines Batteriespeichers. Batteriespeicher sind eine der zentralen Technologien im künftigen Energiesystem. Sie können einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten, teure Netzeingriffe minimieren und zur Systemsicherheit beitragen – allerdings nur, wenn sie so verortet und betrieben werden, dass sie dem Netz dienen. Daher differenzieren wir Speicher nach ihrer Wirkung auf das Netz.

Differenzierung von Speichern nach der Wirkung auf das Netz

Explizierte Regelungen zum Baukostenzuschuss entnehmen Sie folgender Seite.

Die Anmeldung für netzneutrale Speicher ist ab dem 01.01.2025 möglich. Für netzdienliche Speicher gilt das Ausschreibungsverfahren, Details entnehmen Sie folgender Seite.

Speicher

Anmeldung eines Stromspeichers oder Batteriespeichers

Bitte beachten Sie, dass sich das Anmeldeverfahren zum 01.01.2025 geändert hat.

Zusätzlich wird zum 01.01.2025 ein Reservierungsverfahren eingeführt, um die Planungsreife der angefragten Anlage sicherzustellen.

 

Um Netzkapazitäten nicht durch Projekte ohne hinreichende Realisierungswahrscheinlichkeit zu blockieren, ist durch den Netzanschlusspetenten ein Nachweis für die Planungsreife zu erbringen.

Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige, verfahrensfreie und privilegierte Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen - gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben.

Details zum Reservierungsverfahren entnehmen Sie folgender Seite (Punkt 2.1).

 

Mögliche Standorte für Speicher (in Netzebene 3 und 4) 

Das folgende Dokument dient als Indikation für Standorte mit der Möglichkeit Speicher ins Netz der Bayernwerk Netz GmbH zu integrieren, unter Vorbehalt der Einzelfallprüfung. Diese dient als Orientierung, um auf die Gebiete im Netz hinzuweisen, in denen eine Realisierung ohne vorherigen Netzausbau möglich ist. Anschlüsse außerhalb dieser Umspannwerksgebiete können in absehbarer Zeit nicht ohne vorherige Netzausbau realisiert werden.

Liste möglicher Umspannwerksgebiete / Suchräume für netzneutrale Speicher

 

Anmeldung eines Speichers

Über unser Netzanschlussportal können Sie die Anmeldung Ihres Speichers online beantragen.

Für eine Bearbeitung Ihrer Anfrage in der Niederspannung benötigen wir immer die folgenden, zusätzlichen Antragsdokumente von Ihnen:

Für eine Bearbeitung Ihrer Anfrage in der Mittel/Hochspannung benötigen wir immer die folgenden, zusätzlichen Antragsdokumente folgende Daten von Ihnen:

  • Ausgefüllte „Antragsstellung für Großspeicher“, inklusive:
    • Pacht(vor)vertrag oder Vollmachten pro Flurstück oder bei Eigentümer - Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug
    • Einheitenzertifikat VDE-AR-N4110 oder VDE-AR-N4120
  • Lageplan inklusive Flurstück und gekennzeichneter Speicherstandort
    • Optional: Ein Foto/eine Datei des Übersichtschaltplans des Anschlusses (eine einpolige Darstellung ist ausreichend)
  • Nachweis der Planungsreife, siehe: Reservierungsverfahren

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei der Anmeldung Ihres Speichers:

  • Bitte fügen Sie die zusätzlichen Antragsdokumente so zusammen, sodass Sie im Anschlussportal diese Dokumente als ein Dokument hochladen können. 
  • Bitte beachten Sie, dass pro Flurstück nur eine Anfrage möglich ist (ausgenommen sind Erweiterungen)
  • Unvollständige/ Fehlerhafte Anfragen werden storniert

Hinweis: Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Netzdienliche Speicher gelten andere Vorgaben.

 

Inbetriebsetzung

Des Weiteren können Sie Ihre Anträge ebenfalls online an einen Installateur, welcher in unserem Installateur-Verzeichnis eingetragen ist, zur Inbetriebsetzung weiterleiten.

 

Registrierungspflicht im Markstammdatenregister

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein Instrument geschaffen worden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Die MaStRV und die Registrierungspflicht gilt für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen und Speicher. Die Registrierung muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie hier:

Registrierungspflicht im Markstammdatenregister: Gefahr Vergütungsverlust (bayernwerk-netz.de)