Ladeeinrichtung
Sie beabsichtigen, sich für Ihr Elektrofahrzeug eine Wallbox in der heimischen Garage oder am heimischen Stellplatz zu installieren?
Sie installieren Ladeinfrastruktur in unserem Netzgebiet im Auftrag eines Kunden?
Dann beachten Sie bei Ihrem Vorhaben bitte unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut technischer Anschlussbedingungen (TAB). Diese sehen vor, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind.
Es gelten folgende Grenzen
Ladeeinrichtung | anmeldepflichtig | zustimmungspflichtig |
---|---|---|
Bemessungsleistung ≤ 12 kVA | ja | - |
Bemessungsleistung > 12 kVA | ja | ja |
Anmeldung einer Ladeeinrichtung
Wenn Sie eine Ladeeinrichtung anmelden möchten, verwenden Sie bitte das Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und senden es per E-Mail direkt an Ihr zuständiges Kundencenter. Ladeeinrichtungen jeder Größe sind anmeldepflichtig. Auch bei einer Ladeeinrichtung führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Bei einer Ladeeinrichtung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben ggf. ein Netzanschlussvertrag.
Ansprechpartner:
Hier finden Sie Ihr zuständiges Kundencenter im Bayernwerk Netzgebiet:
Weiterführende Informationen
Hier stellen wir weitere Information für den Netzanschluss von Ladeeinrichtungen zum Download bereit: