Ladeeinrichtung
Sie beabsichtigen, sich für Ihr Elektrofahrzeug eine Wallbox in der heimischen Garage oder am heimischen Stellplatz zu installieren?
Sie installieren Ladeinfrastruktur in unserem Netzgebiet im Auftrag eines Kunden?
Dann beachten Sie bei Ihrem Vorhaben bitte unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut technischer Anschlussbedingungen (TAB). Diese sehen vor, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind.
Es gelten folgende Grenzen
Ladeeinrichtung | anmeldepflichtig | zustimmungspflichtig |
---|---|---|
Bemessungsleistung ≤ 12 kVA | ja | - |
Bemessungsleistung > 12 kVA* | ja | ja |
* Bei einer Bemessungsleistung > 12 kVA muss die Anmeldung von Ihrem Elektrotechniker vorgenommen werden.
Anmeldung einer Ladeeinrichtung
Wenn Sie eine Ladeeinrichtung anmelden möchten, verwenden Sie bitte unser Portal mein.Hausanschluss. Ladeeinrichtungen jeder Größe sind anmeldepflichtig. Auch bei einer Ladeeinrichtung führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Bei einer Ladeeinrichtung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben ggf. ein Netzanschlussvertrag. Bei einer notwendigen Leistungs- bzw. Sicherungserhöhung, ist zusätzlich eine separate Anmeldung im Netzanschlussportal durch Ihren Elektriker vorzunehmen.
Den Link zur Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung finden Sie hier: mein.Hausanschluss
Ansprechpartner:
Sie suchen eine zuverlässige Fachfirma aus Ihrer Region, die Sie zu Fragen rund um Ihre Kundenanlage im Bereich Strom oder Gas berät? Nutzen Sie dazu unsere Installateursuche für die Auswahl der beim Bayernwerk eingetragenen Handwerksfirmen.
Hier finden Sie Ihr zuständiges Kundencenter im Bayernwerk Netzgebiet:
Weiterführende Informationen
Hier stellen wir weitere Information für den Netzanschluss von Ladeeinrichtungen zum Download bereit: