Der Ablauf der Bearbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung § 33 (GasNZV). Wie darin gefordert stellt sich der Bearbeitungsablauf wie folgt dar:
Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben prüfen wir die Vollständigkeit. Sollten noch Informationen erforderlich sein, werden wir Sie innerhalb 1 Woche nach Antragseingang darüber informieren. Spätestens 2 Wochen nach Eingang des vollständigen Anschlussbegehrens erhalten Sie von uns ein Angebotsschreiben mit Informationen über die erforderlichen Prüfungen und die Kosten dieser Prüfungen.
Sobald Sie uns einen Auftrag über eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) erteilt haben werden wir Ihnen eine Vorschusszahlung i.H.v. 25% der Kosten der NVP in Rechnung stellen. Sie erhalten das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens 3 Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.
Innerhalb weiterer 3 Monate unterbreiten wir Ihnen dann ein Angebot für einen Netzanschlussvertrag. Mit Annahme des Netzanschlussvertrages beginnt eine 18monatige Frist, innerhalb derer mit dem Bau der Anlage begonnen werden muss, sonst verliert der Netzanschlussvertrag seine Gültigkeit. Die beantragte Einspeisekapazität bleibt Ihnen ebenfalls für 18 Monate von Bayernwerk Netz GmbH reserviert.
Nach Abschluss des Netzanschlussvertrages beginnt die (Ausführungs-) Planung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Netzanschluss. Im Anschluss an Ausschreibung und Vergabe der Leistungen wird der Netzanschluss erstellt. Wurde dieser technisch abgenommen, erfolgt die Schlussrechnung mit gegenseitiger Rechnungslegung gemäß den Festlegungen des Netzanschlussvertrages.
Sobald Bayernwerk Netz GmbH ein Nachweis über den Abschluss eines Einspeisevertrages vorliegt, kann der Netzanschluss in Betrieb gehen.
Eine Netzverträglichkeitsprüfung wird bei Bayernwerk Netz GmbH pauschal mit 7.800 € zzgl. MwSt. verrechnet. Laut GasNZV § 33 Abs. 5 tragen Sie als Anschlussnehmer die Kosten der Prüfung.