Anlass des Vorhabens
Die Bayernwerk Netz GmbH plant die Modernisierung der bestehenden Hochspannungs-Leitung B63C, die das Umspannwerk Neustadt an der Donau und die Stromleitung B63 zwischen Manching und Sittling verbindet.
Um den steigenden Strombedarf in der Region um Neustadt a.d.Donau nachhaltig zu decken und eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten, ist ein Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung geplant. Die bayerische Industrie benötigt zur Elektrifizierung ihrer Prozesse mehr Strom als heute. Durch die Modernisierung soll die Leistungsfähigkeit der Leitung gesteigert werden. Dabei werden die bestehenden sieben Maste standortgleich durch neue Maste ersetzt.
Geplante Maßnahme
- Standortgleicher Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Leitung
- Austausch aller sieben Masten
- Länge: etwa 2,5 Kilometer
Betroffene Gemeindegebiete
- Neustadt a.d.Donau
- Pförring
Vorläufiger Zeitplan (Stand November 2024)
- Q1/2022-Q3/2022: Kartierungen
- Q4/2022: Baugrunduntersuchungen
- Q2/2024: Einreichung der Antragsunterlagen
- Q1/2025: erwarteter Abschluss des Verfahrens mit Planfeststellungsbeschluss
- Q3/2025: Baubeginn
- Q1/2026: Inbetriebnahme
Vorplanung
Im Frühjahr 2022 fanden Kartierungsarbeiten zur Bestimmung der Tier- und Pflanzenwelt entlang der Trasse statt. Zum Jahresende 2022 wurden die Baugrunduntersuchungen abgeschlossen.
Genehmigungsverfahren
Die Bayernwerk Netz GmbH hat im Mai 2024 ein Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Niederbayern beantragt. Die Genehmigung des Vorhabens durch den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern könnte im 1. Quartal 2025 vorliegen. Der Beginn des Baus ist für das Jahr 2025 geplant.
Planfeststellungsverfahren
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), besteht laut § 43 Abs. 1 das Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um Änderungen an der bestehenden Hochspannungsfreileitung im Sinne von § 43 Abs. 1 EnWG, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.