
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung, die das Umspannwerk Neustadt a.d.Donau und die Stromleitung zwischen Manching und Sittling verbindet.
Anlass des Vorhabens
Die Bayernwerk Netz GmbH plant die Modernisierung der bestehenden Hochspannungs-Leitung B63C, die das Umspannwerk Neustadt an der Donau und die Stromleitung B63 zwischen Manching und Sittling verbindet.
Um den steigenden Strombedarf in der Region um Neustadt a.d.Donau nachhaltig zu decken und eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten, ist ein Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung geplant. Die bayerische Industrie benötigt zur Elektrifizierung ihrer Prozesse mehr Strom als heute. Durch die Modernisierung soll die Leistungsfähigkeit der Leitung gesteigert werden. Dabei werden die bestehenden sieben Maste standortgleich durch neue Maste mit einer zusätzlichen Traverse ersetzt.
Geplante Maßnahme
- Standortgleicher Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Leitung
- Austausch aller sieben Masten
- Länge: etwa 2,5 Kilometer
- Als Nr. 398 im aktuellen Netzausbauplan 2022 unter http://www.bayernwerk-netz.de/netzausbauplan veröffentlicht
Betroffene Gemeindegebiete
- Neustadt a.d.Donau
- Pförring
Vorläufiger Zeitplan (Stand Juli 2023)
- Q1/2022-Q3/2022: Kartierungen
- Q4/2022: Baugrunduntersuchungen
- Q3/2023 Einreichung der Antragsunterlagen
- Q3/2024 erwarteter Abschluss des Verfahrens mit Planfeststellungsbeschluss
- Q3/2024 Baubeginn
- Q1/2025 Inbetriebnahme
Genehmigungsverfahren
Die Bayernwerk Netz GmbH plant, im Jahr 2023 ein Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Die Genehmigung des Vorhabens durch den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern könnte 2024 vorliegen.
Planfeststellungsverfahren
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), besteht laut § 43 Abs. 1 das Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um Änderungen an der bestehenden Hochspannungsfreileitung im Sinne von § 43 Abs. 1 EnWG, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Vorplanung
Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Im Frühjahr 2022 fanden Kartierungsarbeiten zur Bestimmung der Tier- und Pflanzenwelt entlang der Trasse statt. Zum Jahresende 2022 wurden die Baugrunduntersuchungen abgeschlossen. Im 3. Quartal 2023 sollen die Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren eingereicht werden.
Der Beginn des Baus ist frühestens für das Jahr 2024 geplant.