![Egglfing - Pocking Egglfing - Pocking](/content/revu-global/bayernwerk-netz/de/bayernwerk-netz-gmbh/netzausbau/freileitungsprojekte/egglfing-pocking/_jcr_content/parcontent_top/content_copy_copy/image1.img.jpg/1666939893401.jpg)
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um die notwendige Leistungserhöhung der 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Egglfing und Pocking.
Anlass des Vorhabens
Die Bayernwerk Netz GmbH plant den Ersatzneubau der rund 16 Kilometer langen Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Egglfing und Pocking sowie der Abzweigleitung zum Umspannwerk Weidach.
Durch die Zunahme der Elektromobilität sowie den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen wird sich der Strombedarf in der Regionlaut Prognosen erhöhen.
Geplante Maßnahmen
- Standortgleicher Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Leitung vom Umspannwerk Egglfing zum Umspannwerk Pocking (52 Maste)
- Standortgleicher Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Abzweigleitung zum Umspannwerk Weidach (8 Maste)
- Austausch aller 60 Maste (optische Änderung aus naturschutzfachlichen Gründen von Donaumast auf Einebenenmast)
- Mast 39-41: vorgezogener Bau aufgrund Autobahnneubau der A94 mit Brückenneubau der Kreisstraße PA56 über die Autobahn
- Neue Beseilung
Betroffene Gemeindegebiete
- Gemeinde Bad Füssing
- Stadt Pocking
- Markt Ruhstorf an der Rott
Zeitplan (Stand Juli 2024)
- November 2022: Baugrunduntersuchungen
- 2022 und 2023: Kartierungen an der Bestandsleitung
- für 2025 geplant: Einreichung des Genehmigungsantrags bei der Regierung von Niederbayern
- ab 2027 geplant: Bau
- voraussichtlich 2028: Inbetriebnahme
Vorplanung
Das Projekt befindet sich in der Planungsphase.
2022 und 2023 fanden Kartierungsarbeiten zur Bestimmung der Tier- und Pflanzenwelt entlang der Trasse statt. Im November 2022 wurden Bohrungen für Baugrunduntersuchungen durchgeführt.
Die Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren werden bis 2025 erarbeitet und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Niederbayern, eingereicht. Die Behörde eröffnet dann das Planfeststellungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), besteht laut § 43 Abs. 1 das Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die Änderungen an der bestehenden Hochspannungsfreileitung im Sinne von § 43 Abs. 1 EnWG, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Bayernwerk Netz GmbH
Tel: 0911 - 530 63 108
E-Mail (bayernwerk@kaltwasser.de)
Letzte Aktualisierung am 30.07.2024