
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um die notwendige Leistungserhöhung der 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Egglfing und Pocking.
Anlass des Vorhabens
Die Bayernwerk Netz GmbH plant den Ersatzneubau der Hochspannungsleitung W328 zwischen den Umspannwerken Egglfing und Pocking sowie der Abzweigleitung EBY1004 zum Umspannwerk Weidach.
Durch die Zunahme der Elektromobilität sowie den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen wird sich der Strombedarf in der Region bei den Umspannwerken Pocking, Weidach und Fürstenzell laut Prognosen erhöhen.
Geplante Maßnahme
- Standortgleicher Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Leitung W328 vom Umspannwerk Egglfing zum Umspannwerk Pocking (52 Maste)
- Standortgleicher Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Abzweigleitung EBY1004 zum Umspannwerk Weidach (8 Maste)
- Austausch aller 60 Maste (optische Änderung aus naturschutzfachlichen Gründen von Donaumast auf Einebenenmast)
- Mast 39-41: vorgezogener Bau aufgrund Autobahnneubau A94 mit Brückenneubau der Kreisstraße PA56 über die Autobahn
- Neue Beseilung
- Leitungslänge: etwa 16 Kilometer
- Als Nr. 362 im Netzausbauplan 2022 unter www.bayernwerk-netz.de/netzausbauplan angekündigt
Betroffene Gemeindegebiete
- Gemeinde Bad Füssing
- Stadt Pocking
- Markt Ruhstorf an der Rott
Vorläufiger Zeitplan (Stand Juli 2023)
- Aktuell bis Ende 2023: Kartierungen an der Bestandsleitung
- November 2022: Baugrunduntersuchungen
- Anfang 2025: Einreichung des Genehmigungsantrags bei der Regierung Niederbayern
- Ab 2026: Bau
- 2027: Inbetriebnahme
Verfahren
Die Bayernwerk Netz GmbH plant Anfang 2025 bei der Regierung von Niederbayern den Genehmigungsantrag einzureichen. Mit dem Bau soll ab 2026 begonnen werden, so dass 2027 die Inbetriebnahme erfolgen kann.
Vorplanung
Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Seit Frühjahr 2022 finden Kartierungsarbeiten zur Bestimmung der Tier- und Pflanzenwelt entlang der Trasse statt. Im November 2022 wurden Bohrungen für Baugrunduntersuchungen durchgeführt.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das Jahr 2026 geplant.
Planfeststellungsverfahren
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), besteht laut § 43 Abs. 1 das Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die Änderungen an der bestehenden Hochspannungsfreileitung im Sinne von § 43 Abs. 1 EnWG, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Q1/2022-Q4/2023 |
Kartierungen an der Bestandsleitung |
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Q4/2022 |
Baugrunduntersuchungen |
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Q1/2025 |
Einreichung Genehmigungsantrag |
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2026 |
Baubeginn |
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2027 |
Inbetriebnahme |
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