Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um die Leitungsumbaumaßnahmen im Zuge des Neubaus
des Umspannwerks Bergrheinfeld (West).
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Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um die Leitungsumbaumaßnahmen im Zuge des Neubaus
des Umspannwerks Bergrheinfeld (West).
In Bergrheinfeld im Landkreis Schweinfurt baut der Übertragungsnetzbetreiber TenneT ein neues Umspannwerk. An einem neuen Standort entsteht das "Umspannwerk Bergrheinfeld/West“ mit zwei 380/110-Kilovolt-Transformatoren. Diese beiden Transformatoren sollen in Zukunft das Übertragungsnetz der 380 Kilovolt (kV) Ebene mit dem regionalen 110-kV-Verteilnetz der Bayernwerk Netz GmbH verbinden. Hintergründe und Informationen zur Notwendigkeit des UW-Neubaus finden Sie auf der TenneT-Internetseite zum Projekt.
Um die künftige Anbindung des "UW Bergrheinfeld West" an das Hochspannung-Verteilnetz zu ermöglichen, muss die Bayernwerk Netz GmbH ihre 110-kV-Netztopologie vor Ort anpassen. Durch den gezielten Neubau von Leitungsverbindungen kann auch in der Zukunft die wachsende Menge regenerativer Erzeugung vor Ort in das überregionale Verteilnetz integriert werden.
In Folge des Umspannwerk-Neubaus werden die bisherigen Leitungsverbindungen zwischen dem Übertragungsnetz der TenneT und dem 110-kV-Verteilnetz des Bayernwerks außer Betrieb genommen. Nach Abschluss aller Maßnahmen ist der Rückbau des UW Bergrheinfeld (alt) geplant.
Gemeinde Bergrheinfeld, Stadt Schweinfurt
Bauzeit geplant ab 2020
Antrag auf Planfeststellung im Oktober 2019 bei Regierung von Unterfranken eingereicht
Planfeststellungsverfahren
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), besteht laut § 43 (1) das Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr. Bei den geplanten Änderungen handelt es sich um Änderungen an einer bestehenden Hochspannungsfreileitung i.S.d. § 43 (1) EnWG, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Planfeststellungsunterlagen
Die offizielle öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt vom 21.10.2019 bis 20.11.2019 bei der Stadt Schweinfurt und der Gemeinde Bergrheinfeld. Die Einwendungsfrist endet am 20.12.2019. Einwendungen und Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schweinfurt, der Gemeinde Bergrheinfeld oder der Regierung von Unterfranken zu erheben bzw. abzugeben.
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