Planfeststellungsverfahren
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), besteht laut § 43 (1) das Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr. Bei den geplanten Änderungen handelt es sich um Änderungen an einer bestehenden Hochspannungsfreileitung i.S.d. § 43 (1) EnWG, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Planfeststellungsunterlagen
Die offizielle öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgte vom 21.10.2019 bis 20.11.2019 bei der Stadt Schweinfurt und der Gemeinde Bergrheinfeld. Die Einwendungsfrist endete am 20.12.2019.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen.
Planfeststellungsunterlagen Anschluss UW Bergrheinfeld
Planfeststellungsbeschuss
Der Planfeststellungsbeschuss der Regierung von Unterfranken erging am 14.12.2020.
Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken