
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um die Leitungssanierung der Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Bamberg Süd und Bamberg Nord.
Anlass des Vorhabens
Die Bayernwerk Netz GmbH plant die Sanierung eines rund 3,5 Kilometer langen Abschnitts der Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Bamberg Süd und Bamberg Nord. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Leitung zu verbessern und den sicheren Betrieb der Leitung weiterhin zu gewährleisten.
Durch die zunehmende Einspeisung von Erneuerbaren Energien ins regionale Verteilnetz ist das Hochspannungsnetz in der Region Oberfranken einem höheren Lastfluss ausgesetzt. Um die regenerative Energie vor allem aus Sonnenstrom aufnehmen und sicher verteilen zu können, soll die Leistungsfähigkeit der Leitung durch stärkere Seile verbessert werden. In diesem Zusammenhang werden die Fundamente, als auch einzelne Mastteile saniert und ein Mast standortgleich getauscht. Die optische Erscheinung der Leitung bleibt von den Eingriffen weitgehend unberührt.
Geplante Maßnahmen
- Mastverstärkung mit Fundamentverstärkung an 14 Masten
- standortgleicher Austausch eines Mastes
- Austausch der bestehenden Leiterseile und des Blitzschutzseiles durch neue Seile
Betroffenes Stadtgebiet
- Bamberg
Vorläufiger Zeitplan (Stand November 2024)
- Herbst 2025: Bau
Genehmigungsverfahren
Die Bayernwerk Netz hat im zweiten Quartal 2024 den Antrag auf Planfeststellungsverfahren für die Leitungssanierung bei der Regierung von Oberfranken gestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im November 2024 erteilt.
Vorplanung
Im Laufe des Jahres 2022 wurden Erkundungen des Bodens, ökologische Kartierungen und Vermessungen vorgenommen. Die Ergebnisse dieser vorbereitenden Untersuchungen bilden die Grundlage für die Detailplanung.
Planfeststellungsverfahren
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), besteht laut § 43 Abs. 1 das Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die Sanierung eines Teilstücks der Leitung sowie Änderungen an der bestehenden Hochspannungsfreileitung im Sinne von § 43 Abs. 1 EnWG, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Anfang 2022 | Vorarbeiten: Kartierungen | |||
Mai 2022 | Baugrunduntersuchungen und Grundwassermessungen | |||
Juni 2024 | Einreichung der Antragsunterlagen | |||
November 2024 | Planfeststellungsbeschluss | |||
Herbst 2025 | Sanierung der Leitung |
Bayernwerk Netz GmbH
Tel: 0911 - 530 63 108
E-Mail (bayernwerk@kaltwasser.de)
Letzte Aktualisierung am 20.11.2024