Danke für Ihren Auftrag
Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot „Mein PV-Strom Ü20“ bestellt haben und Ihren Strom künftig selbst verbrauchen wollen. Sie erhalten auch noch eine automatische Bestätigung Ihres Auftrags per E-Mail.
Zu Ihrem gewünschten Umbauzeitpunkt wird sich eine unserer Partnerfirmen bei Ihnen melden, um einen Termin für Ihren Umbau zu vereinbaren.
Zum Jahreswechsel fallen etwa 4.000 unserer Kunden aus der EEG-Förderung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist alle Kunden am 01.01.2023 umzustellen. Wir arbeiten die Bestellungen sukzessive in der Reihenfolge ab, wie sie eingehen. Aus Erfahrung sind die Monate Januar bis März wenig ertragreich, so dass Sie rechtzeitig vom Umbau profitieren werden.
FAQs - Häufige Fragen
Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um unser Angebot für den Eigenverbrauch von Strom über die eigene PV-Anlage.
Fragen zu unserem Angebot
Wir führen Anpassungen in Ihrem Zählerschrank durch, die zur Umstellung vom Messkonzept Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung notwendig sind.
Die Umrüstung führen wir zum Pauschalpreis von 349 EUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer durch.
Leider nein.
Um das Angebot preislich attraktiv zu halten, verzichten wir auf eine vorherige Besichtigung Ihrer Anlage. Es kann in seltenen Fällen daher vorkommen, dass die Umrüstung nicht mit einfachen Maßnahmen möglich ist oder der technische Zustand des Zählerschrankes nicht den aktuellen Standards entspricht.
In diesem Falle führen wir die Umrüstung nicht durch.
Die Pauschale von 349 EUR verrechnen wir nur, wenn die Arbeiten vollumfänglich durchgeführt werden können. Ist dies nicht der Fall, verrechnen wir Ihnen keine Kosten.
In diesem Falle sollten Sie sich an ein Elektroinstallationsunternehmen wenden. In unserem Installateurverzeichnis eingetragene Firmen finden Sie über unsere Installateursuche.
Diese Unternehmen werden Sie beraten, welche Maßnahmen notwendig sind. Das Elektroinstallationsunternehmen wird uns für die notwendigen Zählerwechsel einbinden.
Die Zählerarbeiten führen wir in diesem Fall für Sie kostenlos durch.
Für den Betrieb von mehreren Erzeugungsanlagen am Hausanschluss gibt es verschiedene Messkonzepte und Varianten, insbesondere wenn Sie den Strom aus mehreren Anlagen selbst nutzen wollen.
Hierzu ist zum einen die technische Ausführung komplexer und eine Beratung notwendig.
Zu klären ist insbesondere, welcher Strom vorrangig selbst genutzt werden soll.
Nein, es gibt keine Mindestlaufzeiten.
Sie können jederzeit andere Anbieter zur Vermarktung des Stroms oder für den Messstellenbetrieb wählen.
Fragen zur Umsetzung
Sie können das Angebot ganz einfach hier anfragen.
Nach Eingang der Bestellung beauftragen wir unsere Partnerfirma mit der Umrüstung.
Die Partnerfirma wird Sie kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Die Vorgaben zur Corona-Pandemie werden von uns eingehalten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es zu Verzögerung bei der Umsetzung kommt.
Sie haben zum einen die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen die Bestellung zu widerrufen. Darüber hinaus entsteht eine Zahlungsverpflichtung erst mit Umsetzung des Vorhabens.
Sie können vom Vertrag auch mündlich bei der Terminvereinbarung zurücktreten.
Fragen zur Vergütung des Stroms
Der einspeiste Strom wird von der Bayernwerk Netz GmbH nach den gesetzlichen Regelungen (EEG 2021) aufgenommen und vergütet.
Abweichend von der bisherigen Regelung sieht der Gesetzgeber für ausgeförderte Anlagen eine Vergütung nach dem Marktwert des Stromes vor, der jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern neu bestimmt und im Internet veröffentlicht wird.
Sie können sich hierzu auf dieser Webseite informieren.
Nein, die Bayernwerk Netz GmbH vergütet Ihren eingespeisten Strom ihrer ausgeförderten Anlage seit 1.1.2021 nach den gesetzlichen Regelungen unabhängig davon, ob sie den Strom selbst nutzen oder wie bisher voll einspeisen.
Die Bayernwerk Netz GmbH darf nach dem EEG 2021 den Strom von ausgeförderten Anlagen nur bis 31.12.2027 aufnehmen und vergüten. Anschließend ist nach aktuellem Stand der Gesetzgebung nur noch eine Vermarktung über einen Direktvermarkter möglich.
Sie können den eingespeisten Strom einem Direktvermarktungsunternehmen (Stromlieferant) verkaufen.
Das richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen, derzeit:
- Volleinspeisung
Zähler: vorhandene Arbeitszähler sind ausreichend
Steuerung: keine - Überschusseinspeisung
Zähler: intelligentes Messsystem
Steuerung: notwendig
Fragen zum Messstellenbetrieb
Die Messkosten sind abhängig von der Anzahl der Messgeräte.
Für Anlagen im Pauschalangebot reicht eine moderne Messeinrichtung aus. Hierfür erheben wir einen Jahrespreis von 20 EUR netto.
Intelligente Messsysteme sind verbindlich vorgesehen für
- Kunden mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh
- Anlagenbetreiber mit Erzeugungsanlagen über 7 kW Leistung
- Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Im Moment besteht die gesetzliche Umrüstpflicht nur für Kunden mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh.
Auf unserer Seite zum Messstellenbetrieb können Sie sich hierzu informieren.
Ja, das ist nach dem Umbau ohne Änderung am Zählerplatz möglich. Ggf. gibt es technische Einschränkungen bezüglich der Kommunikationsanbindung (z.B. Mobilfunk nach LTE Standard nicht verfügbar) .
Ja, das ist jederzeit möglich.