Allgemeine Bedingungen
Wir haben für Sie die rechtlichen Grundlagen zusammengestellt:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
Die NDAV ist für alle mit der Bayernwerk Netz GmbH bestehenden Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas haben, anzuwenden. Die Bayernwerk Netz GmbH passt daher alle betroffenen Vertragsverhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.