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Allgemeine Bedingungen

Wir haben für Sie die rechtlichen Grundlagen zusammengestellt:

Die NDAV ist für alle mit der Bayernwerk Netz GmbH bestehenden Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas haben, anzuwenden. Die Bayernwerk Netz GmbH passt daher alle betroffenen Vertragsverhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.

Hier erhalten Sie das Formular zur Installationsanmeldung zum Herunterladen und Ausdrucken.