Bekanntmachungen
Bekanntmachungen ab 01.01.2024:
Röttenbach
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Bayernwerk Netz GmbH ab dem 01.01.2024 für das Elektrizitätsversorgungsnetz von 91341 Röttenbach zuständig ist und nicht mehr die Gemeindliche Stromversorgung Röttenbach. Die Bayernwerk Netz GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Gemeindlichen Stromversorgung Röttenbach in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2023.
Pottenstein
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Bayernwerk Netz GmbH ab dem 01.01.2024 für das Elektrizitätsversorgungsnetz von 91278 Pottenstein zuständig ist und nicht mehr die Eichenmüller GmbH & Co. KG. Die Bayernwerk Netz GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Eichenmüller GmbH & Co. KG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2023.
Mamming
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Bayernwerk Netz GmbH ab dem 01.01.2024 für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Gemeinde Mamming zuständig ist und nicht mehr das Elektrizitätswerkes Schmid GmbH. Die Bayernwerk Netz GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle des Elektrizitätswerkes Schmid GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2023.
Erharting, Niederbergkirchen, Niedertaufkirchen, Pleiskirchen
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Bayernwerk Netz GmbH ab dem 01.01.2024 für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Gemeinden 84513 Erharting, 84494 Niederbergkirchen, 84494 Niedertaufkirchen und 84568 Pleiskirchen zuständig ist und nicht mehr das Elektrizitätswerk Grandl e.K. Die Bayernwerk Netz GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle des Elektrizitätswerk Grandl e.K in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2023.
Bekanntmachungen ab 01.01.2023:
Schauenstein
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Bayernwerk Netz GmbH ab dem 01.01.2023 für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadt Schauenstein zuständig ist und nicht mehr das Elektrizitätswerk Heinrich Schirmer GmbH. Die Bayernwerk Netz GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle des Elektrizitätswerkes Heinrich Schirmer GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2019.
Bekanntmachungen ab 01.01.2022:
Hemhofen
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Bayernwerk Netz GmbH ab dem 01.01.2022 für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Gemeinde Hemhofen zuständig ist und nicht mehr die Gemeinde Hemhofen. Die Bayernwerk Netz GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Gemeinde Hemhofen in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2019.
Bekanntmachungen ab 01.01.2021:
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2021 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und den Ortsteilen ist (eine detailliertere Ortsteil-Auflistung ist im Internet abrufbar unter www.bayernwerk-netz.de), sondern die Stromversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG. Die Stromversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Betroffene Ortsteile:
- Affalterbach
- Altkaslehen
- Angkofen
- Bachappen
- Brunnhof
- Buchhof
- Doderhof
- Ebenhof
- Eberstetten
- Eckersberg
- Ehrenberg
- Einödshof
- Eja
- Eutenhofen
- Frechmühle
- Förnbach
- Fürholzen
- Gittenbach
- Griesbach
- Grubhof
- Gumpersdorf
- Gundamsried
- Göbelsbach
- Haimpertshofen
- Heißmanning
- Holzried
- Höflmaier
- Kienhöfe
- Kleinreichertshofen
- Kreuzmühle
- Kuglhof
- Köglhaus
- Köhlhof
- Langenwiesen
- Menzenbach
- Menzenpriel
- Neuhäusler
- Niederscheyern
- Pallertshausen
- Pernzhof
- Pfaffenhofen a.d. Ilm
- Radlhöfe
- Riedhof
- Schabenberg
- Seugen
- Siebenecken
- Streitdorf
- Sulzbach
- Tegernbach
- Thalhof
- Uttenhofen
- Walkersbach
- Wasenstatt
- Weihern
- Weingarten
- Weyern
- Wolfsberg
- Zierlmühle
- Zweckhof
Weilheim
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2021 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetzes der Stadt Weilheim i.OB ist, sondern die Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG. Die Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein
Olching
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2021 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetzes der Stadt Olching ist, sondern die Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG. Die Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachungen für die Vorjahre:
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetzes im Umland (Gewerbegebiet) der Kreisstadt Pfaffenhofen ist (eine detailliertere Ortsteil-Auflistung ist im Internet abrufbar unter www.bayernwerk-netz.de), sondern die Stromversorgung Pfaffenhofen a. d. IlmGmbH & Co. KG. Die Stromversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Betroffene Ortsteile:
- Kuglhof
- Eberstetten
- Siebenecken
- Thalhof
- Altkaslehen
- Seugen
- Zweckhof
- Riedho
Stephanskirchen
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetzes der Gemeinde Stephanskirchen ist, sondern die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH. Die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Pullach
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetzes von Pullach ist, sondern die Stromnetz Pullach GmbH für das gesamte Gemeindegebiet zuständig ist. Die Stromnetz Pullach GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Obernzell - GAS
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH:
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2018 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Gasversorgungsnetz in Obernzell ist, sondern die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG (München). Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG (München) treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Olching / Gewerbegebiet – Strom
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH:
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Bayernwerk Netz GmbH ab dem 01.01.2018 für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gewerbegebiet Olching - Geisenbullach zuständig ist (bisher Stadtwerke Olching GmbH). Die Bayernwerk Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Stadtwerke Olching GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2011.
Mömbris - Strom
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2018 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsver-sorgungsnetz in Mömbris ist, sondern die Aschaffenburger Versorgungs GmbH. Die Aschaffenburger Versorgungs GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2017 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für Teile (Umland) des Elektrizitätsversorgungsnetzes von Kulmbach ist, sondern die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG für das gesamte Gemeindegebiet zuständig sind.
Betroffene Ortsteile im Kulmbacher Umland sind:
- Affalterhof
- Altenreuth
- Baumgarten
- Bärnhof
- Biegersgut
- Eggenreuth
- Esbach
- Frankenberg
- Gemlenz
- Gößmannsreuth
- Grafendobrach
- Grünbaum
- Hitzmain
- Höferänger
- Höfstätten
- Höllgraben
- Holzmühle
- Katschenreuth
- Kirchleus
- Lehenthal
- Leuchau
- Lösau
- Melkendorf
- Neufang
- Niederndobrach
- Oberauhof
- Oberdornlach
- Oberndorf
- Oberpurbach
- Oberzettlitz
- Ramscheid
- Rosengrund
- Rothenhügl
- Rother Hügel
- Sackenreuth
- Schwarzholz
- Seidenhof
- Steinenhausen
- Steinhaus
- Unterdornlach
- Unterauhof
- Unterkodach
- Unterzettlitz
- Wadel
- Wickenreuth
- Windischenhaig
Die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2017 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsver-sorgungsnetz in Gmund am Tegernsee ist, sondern die Elektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG. Die Elektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2017 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für Teile des Elektrizitätsversorgungsnetz in Amberg ist, sondern die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH.
Betroffene Ortsteile in Amberg sind:
- Ammersricht
- Atzlricht
- Bernricht
- Fiederhof
- Fuchsstein
- Karmensölden
- Kemnathermühl
- Lengenloh
- Neubernricht
- Schäflohe
- Speckmannshof
Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für Teile des Elektrizitätsversorgungsnetz in Cham ist, sondern die Stadtwerke Cham GmbH.
Betroffene Ortsteile in Cham sind:
- Höfen
- Brunn
- Scharlau
- Stadl
- Tasching
Die Stadtwerke Cham GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für Teile des Elektrizitätsversorgungsnetz in Wörthsee ist, sondern die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH.
Betroffene Ortsteile in Wörthsee sind:
- Auing
- Etterschlag
- Gut Schluifeld
- Steinbach
- Walchstadt
- Waldbrunn
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Teilen der Stadt Kulmbach ist, sondern die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG.
Betroffene Ortsteile in Kulmbach sind:
- Aichig
- Blaich
- Burghaig
- Dörnhof
- Donnersreuth
- Forstlahm
- Gelbe Weiden
- Grundhaus
- Herlas
- Kauernburg
- Kessel
- Kulmbach
- Linding
- Mangersreuth
- Metzdorf
- Oberkodach
- Petzmannsberg
- Plassenburg
- Plosenberg
- Priemershof
- Pörbitsch
- Tiefenbach
- Unterpurbach
- Weiher
- Ziegelhütten
Die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Teilen der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm ist, sondern die Energieversorgung Pfaffenhofen GmbH & Co. KG.
Betroffene Ortsteile in Pfaffenhofen a.d.Ilm sind:
- Bachappen
- Brunnhof b. Köhlhof
- Doderhof
- Ebenhof
- Eckersberg
- Förnbach
- Haimpertshofen
- Heißmanning
- Höflmaier
- Köhlhof
- Neuhäusler
- Niederscheyern
- Pallertshausen
- Pfaffenhofen
- Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Radlhöfe
- Streitdorf
- Sulzbach
- Weihern
- Weingarten
Die Energieversorgung Pfaffenhofen GmbH & Co. KG treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für Teile des Elektrizitätsversorgungsnetz in Plattling ist, sondern die Stadtwerke Plattling.
Betroffene Ortsteile in Plattling sind:
- Pankofen
- Ringkofen
Die Stadtwerke Plattling treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Teilen der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale und Kirchenlamitz ist, sondern die Stadtwerke Schwarzenbach/Saale GmbH.
Betroffene Ortsteile in Schwarzenbach a.d.Saale sind:
- Schwarzenbach a.d.Saale
- Baumersreuth
- Birken
- Holzfeld
Betroffener Ortsteil in Kirchenlamitz:
- Unterschida
Die Stadtwerke Schwarzenbach/Saale GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Weiden ist, sondern die Stromnetz Weiden i.d.OPf GmbH & Co. KG.
Die Stromnetz Weiden i.d.OPf GmbH & Co. KG treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Weiden ist, sondern die Stromnetz Weiden i.d.OPf GmbH & Co. KG.
Die Stromnetz Weiden i.d.OPf GmbH & Co. KG treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Sulzbach Rosenberg ist, sondern die Main-Donau Netzgesellschaft mbH, ein Unternehmen der N-ERGIE Aktienge-sellschaft.
Die Main-Donau Netzgesellschaft mbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für die Elektrizitätsversorgungsnetze in Cham OT Brückl und Wackerling ist, sondern die Stadtwerke Cham GmbH.
Die Stadtwerke Cham GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für die Elektrizitätsversorgungsnetze in Trappstadt ist, sondern die SÜC Energie und H2O GmbH.
Die SÜC Energie und H2O GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Bekanntmachung der Bayernwerk AG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Bayernwerk AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Traunstein OT Kammer und Hochberg ist, sondern die Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG.
Die Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim und der Stadt Garching
Bekanntmachung der Bayernwerk Netz GmbH
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2020 nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetze der Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim und der Stadt Garching ist, sondern die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG. Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.