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Ausschreibungen

Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung der für die Deckung von Netzverlusten benötigten Energie verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren.
Die Bayernwerk Netz GmbH beschafft ihre Verlustenergie gemäß den Vorgaben über eine Ausschreibungsgemeinschaft. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.