Veröffentlichung von Daten in Anlehnung an § 23 b EnWG
Die Seite befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird aktualisiert sobald der Beschluss zur 4. Regulierungsperiode vorliegt.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht gem. § 31 ARegV auf ihrer Homepage Informationen, die Grundlage der Bestimmung der Erlösobergrenze und damit der Netzentgeltbildung der von ihr regulierten Netzbetreiber sind.
Siehe hierzu www.bundesnetzagentur.de/netzentgelttransparenz.
Für das Gasnetz der Bayernwerk Netz GmbH ist die Regulierungskammer Bayern zuständig, Veröffentlichungsort und –zeitpunkt der Daten sind derzeitig noch nicht bekannt.