„Die Art und Weise der Verrechnung von Blindleistung/-arbeit wird derzeit intensiv im Rahmen der Konsultation zur Festlegung eines Muster-Netznutzungsvertrages (Strom) von der Beschlusskammer 6 (BK6) der BNetzA diskutiert.
Aufgrund des laufenden BK6-Verfahrens wird die Verrechnung der Blindarbeitsmengen vorläufig ausgesetzt bis eine abschließende Regelung/Vorgabe für die Verrechnung der Blindleistung/-arbeit seitens der BNetzA erfolgt. Diese Aussetzung stellt keinen Verzicht des Netzbetreibers auf diesbezüglich bestehende vertragliche Ansprüche dar.
Wir behalten uns eine nachträgliche Verrechnung der Entgelte für Blindleistung/-arbeit bzw. die Geltendmachung einer anderweitigen Kompensation bei Überschreitung der Grenzen für die Blindarbeit ausdrücklich vor.“