Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, erhalten – rechtlich vorgeschrieben – ein Entgelt für die vermiedene Netznutzung, sogenannte vermiedene Netzentgelte. Bei der Einführung der vermiedenen Netzentgelte im Jahr 2005 ging der Gesetzgeber davon aus, dass lokal erzeugter Strom Kosten vermeidet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass der dezentral erzeugte Strom nicht immer vor Ort verbraucht wird. Deshalb wurde mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) 2017 beschlossen, die Zahlung von vermiedenen Netzentgelten an dezentrale Erzeugungsanlagen sukzessive zu beenden.
Volatile Erzeugungsanlagen (Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen) mit Inbetriebnahme ab 2018 erhalten keine vermiedenen Netzentgelte mehr. Für volatile Anlagen, die früher in Betrieb genommen wurden, verringern sich die vermiedenen Netzentgelte ab 2018 um ein Drittel, ab 2019 um zwei Drittel und ab 2020 entfällt die Vergütung vermiedener Netzentgelte.
Die Zahlung von vermiedenen Netzentgelten für steuerbare Anlagen wurde auf das Niveau des Jahres 2016 eingefroren und ab 2023 erhalten Neuanlagen keine Zahlungen mehr.