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Photovoltaik-Anlage auf dem Dach

Ihre bisherige EEG-Vergütung endet?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern einer Ökostromanlage für 20 Jahre eine festgeschriebene Einspeisevergütung. Diese Vergütung endet automatisch zum 31. Dezember des entsprechenden Kalenderjahres. Die Zeit nach der gesetzlichen Förderdauer wird als „Post-EEG Phase“ bezeichnet.

Wir erinnern die betroffenen Kunden in unserem Netzgebiet frühzeitig an das Ende ihrer festen Einspeisevergütung. So haben sie genügend Zeit, sich über mögliche Alternativen zu informieren.

Im EEG ist auch geregelt, was nach dem Ablauf der 20-jährigen Förderung passiert. Wir stellen auf dieser Seite die Optionen vor und über unseren intuitiven PostEEG-Rechner für PV-Anlagen können Sie die für Sie passende Möglichkeit herausfinden.

Der PostEEG-Rechner für Ihre PV-Anlage

Die passende Lösung für den Weiterbetrieb Ihrer Ökostromanlage!

Das Förderende Ihrer Anlage ist bald erreicht? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ökostromanlage weiter zu betreiben. Welche Varianten es gibt, ist im EEG geregelt. 

 

Installierte Leistung bis 100 kW - gilt für alle Energieträger (außer Wind)

Installierte Leistung größer 100 kW und alle Windkraftanlagen

(unabhängig der Anlagengröße)

Weitere Optionen unabhängig von der Anlagengröße