FAQ - Häufige Fragen zum Netzbetreiberwechsel
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen für Einspeiser und Endkunden.
Da der Netzbetreiberwechsel keine rechtlichen Auswirkungen auf Sie persönlich hat, müssen Sie nichts unternehmen. Sollten Sie die Kontaktdaten (Störungshotline) abgespeichert haben, aktualisieren Sie diese bitte.
Ab 1. Januar 2025 nutzen Sie bitte die Störungshotline der Bayernwerk Netz GmbH:
Störungshotline Strom 0941 - 28 00 33 66.
Ja. Die EEG-Vergütung ist gesetzlich vorgeschrieben und sie behalten diese auch bei einem Netzbetreiberwechsel in gewohnter Höhe bei. Erst mit Auslaufen der Vergütungsfähigkeit (bei EEG-Anlagen in der Regel 20 Jahre) entfällt die garantierte Vergütung.
Nein. Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Die Bayernwerk Netz GmbH hat alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Ihrem „altem“ Netzbetreiber übernommen.
Ihre Anlage speist wie gehabt ein. Sie benötigen keinen neuen Netzanschluss. Die Vergütung sowie die Abrechnungen erhalten sie ab dem 1. Januar 2025 von Ihrem neuen Netzbetreiber Bayernwerk Netz GmbH.
Nein. Ihre Steuernummer oder die Art der Besteuerung wurde vom alten Netzbetreiber an das Bayernwerk übermittelt und übernommen. Sie müssen nichts tun. Sie können aber die kaufmännischen Daten im Kundenportal jederzeit ändern. Sie brauchen dazu die Nummer des Vertragskontos und die des Geschäftspartners, die wir ihnen in einem gesonderten Schreiben mitteilen.
Für Sie ändert sich nichts. Es hat sich lediglich Ihr Netzbetreiber vor Ort geändert.
Optional (auf weitere Nachfrage):
Das bedeutet: Zukünftig bittet Sie die Bayernwerk Netz GmbH einmal im Jahr, Ihren Zählerstand abzulesen.
Sollten Sie einmal eine Stromstörung bemerken, rufen Sie bitte die Störungsnummer 0941 - 28 00 33 66 an.
Unseren Kundenservice erreichen Sie unter Telefon: 08 71 – 965 60 120
E-Mail kundenservice@bayernwerk.de
Die folgenden Kommunikationsdaten gelten ab 1. Januar 2025:
Kundenservice:
Telefon: 08 71 – 965 60 120
E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de
Die Störungshotline ist 0941 - 28 00 33 66
Nein. Eine erneute Registrierung im Markstammdatenregister ist nicht notwendig. Die Bayernwerk Netz GmbH übernimmt die Daten des alten Netzbetreibers. Sie müssen daher nichts weiter tun.
Ja, die Ihnen bekannte Vertragskontonummer ändert sich.
Optional (auf weitere Nachfrage):
Vor dem 01. Januar 2025
Die neue Vertragskontonummer erhalten Sie mit der ersten Ableseaufforderung die sind im Laufe des Jahres 2025 erhalten.
Nach dem 01. Januar 2025
Gerne kann ich Ihnen Ihre neue Vertragskontonummer mitteilen. Diese lautet … Mit dieser können Sie sich in unserem Kundenportal registrieren.
Nein. Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Die Bayernwerk Netz GmbH hat alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Ihrem „alten“ Netzbetreiber übernommen.
Die Preise für neue Strom-/Gasanschlüsse erfahren Sie im Internet unter Hausanschluss & Baustrom beantragen | Bayernwerk Netz (bayernwerk-netz.de)
Ihr Strom/Gas-Tarif, den Sie bei Ihrem Anbieter haben, ist unabhängig von den Netzbetreibern.
Sie können das mit Telekom-Netzen oder Bahnschienen vergleichen, die von vielen verschiedenen unabhängigen Anbietern genutzt werden: Bayernwerk Netz GmbH betreibt das Netz und Sie können Ihren Anbieter frei wählen. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen direkt an Ihren Stromanbieter.
Wir übernehmen alle Daten des bisherigen Netzbetreibers zum Änderungszeitpunkt. Durch den Netzbetreiberwechsel ergeben sich in der Regel keine Änderungen am Liefervertrag. Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Liefervertrag haben wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter.
Ja, dies ist korrekt. Bayernwerk Netz GmbH hat das Netz bei Ihnen zum 1. Januar 2025 übernommen.
Das Netzgebiet, in dem Sie Ihre Erzeugungsanlage betrieben wird durch die Bayernwerk Netz GmbH zum 1. Januar 2025 übernommen. Über diese Netzbetreiberwechsel müssen wir Sie informieren.
Die folgenden Kommunikationsdaten gelten ab 1. Januar 2025:
Kundenservice:
Telefon: 08 71 – 965 60 120
E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de
Die Störungshotline ist 0941 - 28 00 33 66
Wenn Sie Ihren Netzanschluss kündigen wollen, nein, da es durch die Rechtsnachfolge zu keiner vertraglichen Änderung kommt. Wenn Sie kündigen, haben Sie keinen Strom-/Gasanschluss mehr. Diesen erhalten Sie nur von uns.
Nein. Ihre Bankdaten werden vom alten Netzbetreiber übermittelt und vom Bayernwerk übernommen. Sie müssen nichts tun. Sie können aber ihre Bankverbindung über das Kundenportal jederzeit ändern. Sie brauchen dazu die Nummer des Vertragskonto und die des Geschäftspartners, die wir ihnen in einem gesonderten Schreiben mitteilen.
Das ist korrekt. Die Bayernwerk Netz GmbH ermittelt ihren monatlichen Abschlag anhand der installierten Leistung ihrer Einspeiseanlage. Sie erhalten ab dem 15. Februar 2025 einen gleichbleibenden monatlichen Abschlag. Die Bayernwerk Netz GmbH verwendet das lineare Abschlagsverfahren.
Sollten sie eine Bankabtretung oder dergleichen für ihre monatlichen Vergütungen abgeschlossen haben, so erneuern sie bitte die Abtretungserklärungen mit dem Anlagenbesitzer.
Sie werden im Dezember eine Ableseaufforderung von Ihrem derzeitigem Netzbetreiber erhalten, mit der Bitte Ihre/n Zählerstand/Zählerstände zum angedruckten Datum abzulesen.
Ansonsten müssen Sie nichts weiter tun, die Bayernwerk Netz GmbH übernimmt alle Rechte und Pflichten des bisherigen Netzbetreibers.
Nein. Bei der nächsten Nennung Ihres Netzbetreibers beim Finanzamt geben Sie einfach Bayernwerk Netz GmbH an.
Die Bayernwerk Netz GmbH hat seinen Sitz in Regensburg.