technik.info
12. Februar 2021
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten (BGBl. Teil 1 Nr. 65 vom 28.12.2020). Zum Einstieg in die aktuellen Regelungen und Vergütungen finden Sie in unserem Internetauftritt unter https://www.bayernwerk-netz.de/tab in der Rubrik „Technische Mindestanforderungen / Informationen und Anwendungshilfen" ausführliche Informationen für das Elektrohandwerk. Diese beschreiben unter anderem auch die Vorgehensweise in unserem Netzanschluss-Portal.
Weiterhin endete zum 31.12.2020 für die ersten Anlagen der Förderzeitraum. Um den betroffenen Anlagenbetreiber*innen über die Möglichkeiten zum Weiterbetrieb aufzuklären, haben wir auf unserer Internetseite unter Förderende EEG Informationen für Endkunden bereitgestellt, auf welche Sie gerne verweisen können.
Bei weiteren Fragen zum EEG und deren technischer Ausgestaltung steht Ihnen unser EEG-Ansprechpartner an Ihrem Kundencenter zur Verfügung.
22. Dezember 2020
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Sie die Anlage selbst in Betrieb nehmen wollen:
- Anlage ist angemeldet und Verknüpfungspunkt wurde von uns bestätigt (Einspeisezusage/Vertrag)
- Bei dem bereits vorhandenen Zähler handelt es sich um eine moderne Messeinrichtung (mME) – zu erkennen an der OBIS-Kennzahl 2.8.0 im Display oder am Typenschild
- Für die Anlage ist kein zusätzlicher Zähler („Generatorzähler“) erforderlich (z. B. EEG-Umlage befreite Anlage)
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass wir den Zählerstand zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung erhalten.
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie melden die Zählerstände bereits mit der Inbetriebsetzungsanzeige (Bemerkungsfeld oder durch Anhang eines Fotos)
- Fehlen uns diese notwendigen Informationen, dann erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Erfassungsformblatt
-> Bitte füllen Sie dort die gelb hinterlegten Datenfelder aus und senden Sie das Erfassungsformblatt mit dem „Per E-Mail zurücksenden“ Button an uns zurück
Die Übermittlung der Zählerstände vom Tag der Inbetriebnahme ist unbedingt erforderlich.
Nur so kann die Anlage systemtechnisch aufgebaut werden und der Kunde erhält seine Einspeisevergütung.
Die Anlage kann durch Sie als eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden.
Bei Rückfragen zu dieser Thematik stehen Ihnen unsere Kundencenter zur Verfügung.
16. Oktober 2020
Die Bayernwerk Netz GmbH wird in diesem Winter wieder Direktheizungen und Wärmepumpen regeln. Die Sperrung erfolgt planmäßig vom 01.11.2020 - 31.03.2021 (Werktage ohne Samstage und Sonntage, Ferien oder Feiertage) zu folgenden Zeiten:
07:37 - 08:07 Uhr bzw. 07:37 - 08:37 Uhr
21:58 - 22:28 Uhr bzw. 21:58 - 22:58 Uhr
Die maximal vorgesehene zusammenhängende Sperrung beträgt 1 Stunde.
Weitere Informationen finden Sie hier.
29. Juli 2020
Die Planauskunft ist bei den Dokumentationsstellen des Bayernwerks und anderen E.ON-Netzgesellschaften ein immer wiederkehrender Vorgang: Bei anstehenden Tiefbaumaßnahmen Dritter werden Hinweise auf unsere Versorgungsleitungen angefragt, um diese bei den Arbeiten vor Beschädigung zu schützen. Seit Juli ist das jetzt komplett digital und automatisch möglich – über das Planauskunftsportal.
Allein beim Bayernwerk wurden im Jahr 2019 rund 98.000 Planauskünfte erstellt und hierbei täglich 500 bis 600 Einzelvorgänge angestoßen. Das Bayernwerk ist damit der Spitzenreiter bei den vier am Portal mitwirkenden E.ON-Töchtern. Die drei Schwestergesellschaften Avacon Netz, E:DIS Netz und Schleswig-Holstein Netz kommen zusammen auf etwa 120.000 Vorgänge im gleichen Zeitraum.
Der Vorgang „Planauskunft“ dient dazu, Schäden an den unterirdischen Bauteilen eines Versorgers zu vermeiden. Es können aber auch später auftretende, durch Baumaßnahmen verursachte und zunächst unbemerkte Schäden jederzeit rekonstruiert werden. Verschiedene Vorschriften (zum Beispiel von VDE, DVGW oder der Berufsgenossenschaft) weisen darauf hin, dass vor Grabarbeiten auf öffentlichem Grund bei den jeweiligen Versorgungsträgern zur Vermeidung von personellen und materiellen Schäden eine Planauskunft eingeholt werden muss.
Mit der Einführung des Planauskunftsportals erfolgt nun beim Bayernwerk ein weiterer großer Schritt im Sinne der Digitalisierung. „Mit dem Portal können unsere Kunden jeden Tag rund um die Uhr Planauskünfte einholen. Das ist nicht nur kundenfreundlich, weil es unabhängig von unseren Öffnungs- und Arbeitszeiten möglich ist, das erleichtert natürlich auch die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen an den Kundencentern“, sagt Ulrich Herbst, der beim Bayernwerk für die Einführung verantwortlich ist.
Hier finden Sie das Planauskunftsportal auf der der Webseite der Bayernwerk Netz GmbH!
„Der Kunde gibt die geforderten Basisdaten in der Benutzeroberfläche ein und markiert selbst in einer Hintergrundkarte von ‚WebAtlas‘ seinen ‚Point of Interest‘. Die erforderlichen Pläne, Merkblätter, eine Zusammenfassung und das Ausfüllen aller Formulare werden automatisiert im Hintergrund angestoßen und abgearbeitet. Die im Anfragebereich vorhandenen Infos und Einbauteile werden erkannt und ausgewertet. Sicherheitsrelevante Einbauteile wie etwa Hochspannungsleitungen, oder Gas-Hochdruckleitungen erzeugen besondere Hinweise und Aufgaben für den Kunden“, erklärt Herbst.
Ein besonderes Eingreifen durch Mitarbeiter ist nur notwendig, wenn sich sogenannte Sperrobjekte, beispielsweise aktive Baustellen, in der Nähe der gewünschten Auskunft befinden. In einem solchen Fall erhält der Kunde eine Benachrichtigung über eine verzögerte Bearbeitung. Gleichzeitig wird ein Mitarbeiter über den Vorgang informiert, kontrolliert diesen und ergänzt gegebenenfalls den Vorgang. Nachträglich gibt er ihn dann für den Kunden frei.
Bei Fragen zum Planungsauskunftsportal steht Ihnen die jeweilige Planauskunft an Ihrem Kunden Center gerne zur Verfügung.
23. Juni 2020
Die Neuausgabe unseres Heftes bringt einen großen Schritt in Richtung Anwenderfreundlichkeit. Einfach und verständlich werden technische und organisatorische Sachverhalte, bezogen auf die Anforderungen der Bayernwerk Netz GmbH, vermittelt. Eingebettete Links und QR-Codes bringen dem Anwender zusätzlichen Mehrwert, da hierdurch die umständliche Suche im Internet entfällt. Zusätzlich liegt der Fokus dieser Ausgabe in der Transparenz und der Optimierung der Abläufe bei der täglichen Zusammenarbeit mit dem Elektrohandwerk. Die Neuausgabe kann hier (unter Informationen / Anwendungshilfen) heruntergeladen werden.
Haben Sie Rückfragen, Anmerkungen, Feedback? Wir freuen uns auf Ihre Mail unter installateure@bayernwerk.de.
Aufgrund neuer technischer und organisatorischer Anforderungen wurden die Formulare für die Anmeldung und die Inbetriebsetzung elektrischer Anlagen grundlegend überarbeitet und gleichzeitig an das neue Design der Bayernwerk Netz GmbH angepasst. Die bisher verwendeten Formulare des BDEW entfallen ersatzlos. Die neuen, ausfüllbaren PDF-Dokumente finden Sie wie gewohnt auf unserer Formularseite. Daneben kann die Anmeldung und Inbetriebsetzung auch über unser Netzanschlussportal erfolgen.
Durch den bayrischen Verband der Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) wurden die bestehenden Messkonzepte aktualisiert und neu veröffentlicht. Neben einer redaktionellen Überarbeitung wurden die bestehenden Verdrahtungsbeispiele ergänzt und um Messaufbauten für Stromspeicher erweitert. Die neuen Messkonzepte können hier (unter Informationen / Anwendungshilfen) heruntergeladen werden.
29. Mai 2020
Ab dem 01.06.2020 gelten für die Bayernwerk Netz GmbH neue Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Diese umfassen eine redaktionell korrigierte Ausgabe des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlautes sowie einer grundlegend überarbeiteten und ergänzten Netzrichtlinie (NRL -Technische Ergänzungen für den Anschluss von Kunden- und Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb).
Die neuen technischen Anschlussbedingungen finden Sie in unserem Internetauftritt zum Download unter Technische Mindestanforderungen.
In Anlehnung an VDE-AR-N 4100, Kapitel 9 stellt die Bayernwerk Netz GmbH für die Steuerung (z.B. Wärmepumpe, Ladeeinrichtung) ein neues Schaltbild für getrennte Messung mit entsprechenden Verdrahtungsschemen bereit. Dieses kann in unserem Internetauftritt in der Rubrik Technische Mindestanforderungen > Informationen/Anwendungshilfen heruntergeladen werden.
Weiterhin bitten wir zu beachten, dass die Stromversorgung für den erforderlichen Funkrundsteuerempfänger - FRE wie bisher aus dem ungezählten Bereich erfolgt und vor direktem Zugriff zu schützen ist. Die Absicherung beträgt 10 A / 25 kA. Die Spannungsversorgung für das intelligente Messsystem nach VDE-AR-N 4100, Kapitel 7.7 ist zweckgebunden und darf hierfür nicht verwendet werden!
20. Januar 2020
Im Gebiet der Kundencenter Ampfing, Freilassing, Kolbermoor und Penzberg werden ab Januar 2020 SLP Stromzähler von der Firma MSB S30 (Solutions 30) montiert (bisher Fa. Enaco). Für Fragen zur Auftragsplanung steht Ihnen die Servicenummer 02236 7020777 zur Verfügung.
Im Gebiet der Kundencenter Marktheidenfeld und Fuchsstadt
- werden ab Januar 2020 SLP Stromzähler von der Firma Lichtstrom montiert (bisher Fa. MSG). Für Fragen zur Auftragsplanung steht Ihnen die Servicenummer 05931 8480017 zur Verfügung.
- werden ab Januar 2020 SLP Gaszähler von der Firma K-Punkt montiert (bisher Fa. MSG). Für Fragen zur Auftragsplanung steht Ihnen die Servicenummer 09521 6089938 zur Verfügung.
In allen anderen Gebieten unserer Kundencenter gibt es keine Änderung zu den bisherigen Zählermontagedienstleistern.
11. November 2019
Seit kurzem ist eine Installateursuche auf unserer Homepage unter https://www.bayernwerk-netz.de/de/fuer-kommunen-und-partner/installateure/installateursuche.html implementiert.
Hier hat der Kunde die Möglichkeit, sich eine Fachfirma aus der Region zu suchen, die ihn zu Fragen rund um seine Kundenanlage im Bereich Strom oder Gas berät. Dazu muss der Kunde lediglich eine Postleitzahl oder den vorderen Teil davon (wie z.B. 93) eingeben. Zusätzlich kann zwischen Strom- und Gasinstallateuren gefiltert werden. Gelistet sind alle im Installateurverzeichnis der Bayerwerk Netz GmbH aktiv eingetragenen Installationsfirmen.
08. November 2019
Die Bayernwerk Netz GmbH hat im Mai 2019 die neue TAB 2019 in der Niederspannung veröffentlicht. Bei der praktischen Anwendung zeigten sich jedoch vereinzelt Verständnisschwierigkeiten in Bezug auf den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektromobilität mit Hilfe eines zweiten/separaten Netzanschlusses. Um Missverständnissen in Zukunft vorzubeugen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur auch in diesem Punkt weiter zu unterstützen, hat der BDEW in Abstimmung mit der BNetzA die entsprechende Formulierung im Abschnitt 5.1 (5) folgendermaßen angepasst: „Mehrere Anschlüsse auf einem Grundstück sind in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zulässig. (…)“.
Die vorgenommenen Änderungen betreffen ausschließlich die Seite 21 der TAB 2019 sowie die Seite 8 der Technischen Ergänzung für den Anschluss von Kundenanlagen und wurden als Auszug auf unserer Internetseite direkt unter dem jeweils betroffenen Dokument publiziert.
24. Oktober 2019
Die Bayernwerk Netz GmbH wird in diesem Winter wieder Direktheizungen und Wärmepumpen zu den Hochlastzeiten regeln. Die Sperrung erfolgt planmäßig vom 13.11.2019 - 31.03.2020 (Werktage ohne Feiertage) zu folgenden Zeiten:
07:37 – 08:07 bzw. 7:37 – 8:37
21:58 – 22:58
Die maximal vorgesehene zusammenhängende Sperrung beträgt 1 Stunde.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Netzentgelten und Zeitfenster finden Sie unter:
20. September 2019
Zum 1. August 2019 wurde durch die Bayernwerk Netz GmbH der Baukostenzuschuss von 75 Euro auf 50 Euro pro kW gesenkt. Gleichzeitig wurde auf ein Stufenmodell auf Basis der Absicherung/Leistung am Hausanschluss umgestellt. Hierdurch versprechen wir uns eine höhere Kostentransparenz für den Kunden und eine einfachere Bearbeitung der Anschlussbegehren. Zudem wird durch das Kriterium der Leistung am Hausanschluss (entsprechend der Sicherungsgröße) bei entsprechender Überwachung durch den Kunden die Grundlage für dynamische Laststeuerungen im Umfeld der Elektromobilität geschaffen. Zu beachten ist hierbei, dass die zur Leistungsbereitstellung zugehörigen Sicherungsgrößen angepasst wurden. Beispielsweise kommen nun standardmäßig bei einer Leistungsbereitstellung bis 30 kW 3 x 50 A Sicherungen zum Einsatz.
Durch die Energiewende und steigende Einspeisung in der Niederspannung wurden die letzten Jahre im Niederspannungsnetz umfangreiche Verstärkungsmaßnahmen durchgeführt. Die Stromnetze sind deshalb in der Lage auch deutlich mehr Leistung für den Bezug bereitzustellen. Der Baukostenzuschuss darf die Leistungsnachfrage nicht über Gebühr dämpfen und den Zubau an Ladesäulen für Elektromobilität hemmen. Mit dieser Maßnahme möchten wir die die Energiewende vor Ort aktiv unterstützten und den Kommunen und Ihren Bürgern vor allem den Einstieg in die Elektromobilität erleichtern.
20. August 2019
Zum 30.08.19 wird es im Netzanschluss-Portal des Bayernwerks zwei Neuerungen geben.
Zum einem wird im Anmelde- und Inbetriebsetzungsprozess die Abfrage nach den Bank- und Steuerdaten des Anlagenbetreibers entfallen. D.h. Sie als Installateur-Fachkräfte müssen keine kaufmännischen Daten mehr von den Anlagenbetreibern einfordern, um diese ins Portal einzugeben. Diese werden nun direkt beim Anlagenbetreiber via E-Mail abgefragt. Um eine schnellst mögliche Bearbeitung zu gewährleisten ist es für uns deshalb wichtig, dass Sie beim Anmeldeprozess im Reiter Anlagenbetreiber eine gültige E-Mail-Adresse des Betreibers eintragen.
Des Weiteren wird die Anmeldung/Inbetriebsetzung von Stromspeichern nun ebenfalls direkt und ausschließlich über das Netzanschluss-Portal laufen. Das bisher bestehende Datenblatt Speichersysteme wird dadurch abgeschafft. Dies gilt für das gesamte Bayernwerk Netzgebiet. Für den Sonderfall der Betriebsführung, wird das Datenblatt Speichersysteme weiterhin akzeptiert, da hier eine Anmeldung über das Portal nicht möglich ist.
Sollte Sie noch Fragen zum Netzanschluss-Portal haben, können Sie sich gerne an unser Postfach Webdienste@bayernwerk.de melden.
29. Juli 2019
Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anschlussnehmer bzw. Anlagenbetreiber. Der Netzbetreiber hat wiederum die Verpflichtung, das gewählte Messkonzept vor allem auf Konformität mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen.
Die komplexen Vorgaben führen in der Praxis oft zu verschiedenen Konzepten.
Um die Abwicklung für den Anlagen- und den Netzbetreiber zu erleichtern, stellt die Arbeitsgruppe „Messkonzepte“ aus dem Verband der Bayrischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) folgende Auswahlblätter für Erzeugungs- und Bezugsanlagen zur Verfügung.
Zur unverbindlichen Orientierung werden die zugehörigen Verdrahtungsschemen der Messkonzepten ebenfalls vom VBEW zur Verfügung gestellt.
13. Mai 2019
Ab dem 1. Mai 2019 verwendet die Bayernwerk Netz GmbH die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannung in Form des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlautes mit unternehmensspezifischen Erläuterungen.
Die neue TAB 2019 Niederspannung finden Sie auf unserer Internetseite.
15. April 2019
Wärmepumpen und Direktheizungen können ab sofort auch über Eintarifzähler betrieben werden. Vorteil ist bei steckbaren Zählern der Entfall des Tarif-Management-Sets. Hier geht es zu den verschiedenen Möglichkeiten Wärmepumpen, Erzeugungsanlagen und Haushaltsstrom zu kombinieren.
Jede moderne Messeinrichtung (mME) hat zwei Energierichtungen (Bezug/Lieferung). Klemmung am Zähler immer: Eingang vom Verteilnetz; Abgang zum Verbraucher/Erzeugungsanlage. Kein „Vertauschen“ der Anschlussbelegung nötig (wie es z. B. bei Erzeugungsmessungen der Fall war). Hier können Sie sich ein entsprechendes Verdrahtungsschema herunterladen.
29. März 2019
Gemäß § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen ab sofort Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber unabhängig von der Leistung vor deren Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
Die Inbetriebnahme bedarf der vorherigen Zustimmung, sofern die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA am Netzanschluss überschreitet. Das Bayernwerk ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern.
21. März 2019
Aufgrund gesetzlicher Anforderungen muss ab dem 27.04.2019 die neuen Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 verbindlich angewendet werden. Diese neue Norm vereint sieben bisherige Regelwerke und wird damit zu einem der wichtigsten Dokumente für das Elektrohandwerk. Dazu wurde auch der Bundesmusterwortlaut der TAB 2019 an die neue Anwendungsregel angepasst, welche zum 01.05.2019 veröffentlicht wird.
Um die Betriebe des Elektrohandwerks über diese umfangreichen Änderungen zu informieren, hat der ZVEH eine Schulungsmaßnahme entwickelt, welche von den örtlichen verbandsnahen Schulungsstätten der Innungen durchgeführt werden.
Folgende Termine sind uns derzeit bekannt gegeben worden:
Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth:
07.05.2019 und 17.05.2019
Innung für Elektro- und Informationstechnik München:
09.05.2019
Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg:
14.05.2019 und 22.05.2019
Innung für Elektro- und Informationstechnik Passau:
05.04.2019
Innung für Elektro- und Informationstechnik Straubing:
03.05.2019, 18.05.2019 und 04.06.2019
Innung für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg:
25.04.2019 und 15.05.2019
Die Teilnahme an dieser Schulung steht auch Nicht-Innungsmitgliedern offen! Aufgrund der Wichtigkeit dieser Regelwerke empfehlen wir Ihnen dringend die Teilnahme an einer dieser Veranstaltungen. Bitte setzen Sie sich für eine Teilnahme mit der entsprechenden Schulungsstätte/Innung in Verbindung.
12. März 2019
Die DIN VDE 0100-704 „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen“ wurde überarbeitet und im Oktober letzten Jahres neu veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen für den Verteilerschrank sind der Schutz von Drehstrom-Steckdosen bis einschließlich 63 A mit einer Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B sowie eine laienbedienbare Einrichtung zum Trennen der Einspeisung, die gegen Einschalten abschließbar ist. Eine verschließbare Umhüllung ist nicht mehr ausreichend!
Die Übergangsfrist für die Norm endet am 18.05.2021, in dieser Zeit dürfen Baustromverteiler nach DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4):2013-09, weiter verwendet werden. Dabei ist vom Errichter im Prüfbericht im Rahmen der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 zu dokumentieren, ob der Baustromverteiler die oben gelisteten Anforderungen nach DIN VDE 0100-704:2018-10 oder die nach DIN VDE 0100-704:2007-10 erfüllt.
Ab 01. März 2019 bieten wir eine zusätzliche Variante zur Erstellung eines Baustromanschlusses an. Hierbei wird das Baustrom-Gummikabel direkt an das vorverlegte Hausanschlusskabel auf dem Kundengrundstück angemufft. Sämtliche Erdarbeiten sind bauseits zu erbringen, das Gummikabel muss vollständig eingegraben und mindestens im Übergang vom Erdreich zum Baustromanschlussschrank in einem Kabelschutzrohr verlegt werden.
Eine genauere Beschreibung der verschiedenen Anschlussvarianten finden Sie nunmehr in dem Formular für die Beauftragung des Baustroms auf den Seiten drei und vier.
Als Ansprechpartner für Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundencenter zur Verfügung.
Anfang des Jahres 2019 wurden durch den Gesetzgeber mittels einer Verordnung die Rahmenbedingungen für die netzverträgliche Integration der E-Mobilität geschaffen. Damit sind alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anmeldepflichtig.
Die Bayernwerk Netz GmbH stellt aus diesem Grund entsprechende Datenblätter für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen (Wallboxen) im Internet zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass bei künftigen Anmeldungen dieses Datenblatt eingereicht wird. Bei der Anmeldung eines neuen Bezugsanschlusses mit Ladeeinrichtung ist es über unser Netzanschluss-Portal möglich, dieses Datenblatt mit hochzuladen. Sollte die Anmeldung herkömmlich in Papierform erfolgen, muss das Datenblatt dennoch elektronisch übermittelt werden – per Mail an das Postfach des zuständigen Kundencenters. Weitere Informationen zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen finden Sie hier.
Das Datenblatt finden Sie wie gewohnt unter:
https://www.bayernwerk-netz.de/tab --> Formulare
Als Ansprechpartner für Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundencenter zur Verfügung.
12. Dezember 2018
Nach Inkrafttreten der VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel Stand: 2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und der damit verbundenen Aktualisierung der Anmeldeformulare wurde das Datenblatt für Speicher aktualisiert.
In den nächsten Tagen werden die Datenblätter NS und MS/HS im Internet der Bayernwerk Netz GmbH gegen die aktuellen Versionen ausgetauscht und stehen Ihnen auf unserer Internetseite unter folgendem Link zur Verfügung.
Folgende Neuerungen sind für Sie wichtig:
- Die neuen Versionen haben Deckblätter erhalten, auf denen Hinweise zum Ausfüllen gegeben werden.
- Bei den Datenfeldern erscheinen Hilfetexte, wenn sich der Mauszeiger über dem Feld befindet, dies soll das Ausfüllen durch Sie erleichtern.
- Die Formulare sind als pdf-Datei auszufüllen und können nur abgespeichert werden, wenn sie vollständig bearbeitet wurden.
- Die als pdf-Datei gespeicherten Datenblätter sind an das E-Mail-Postfach des zuständigen Kundencenters zu senden – die Druckfunktion ist deaktiviert.
Weitere Hinweise finden Sie jeweils auf dem Auszug des Deckblattes.
12. Dezember 2018
Die Bayernwerk Netz GmbH wird in diesem Winter wieder Direktheizungen und Wärmepumpen zu den Hochlastzeiten regeln. Die Sperrung erfolgt planmäßig vom 01.12.2018 - 28.02.2019 (Werktage ohne Samstage), die maximal vorgesehene zusammenhängende Sperrung beträgt 1 Stunde.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Netzentgelten und Zeitfenster finden Sie hier.
09. Juli 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Digitalisierung im privaten und geschäftlichen Bereichen schreitet immer weiter voran. So ist es inzwischen Standard, dass der Kunde zum jeweiligen Vorgang mit Statusinformationen per Mail auf dem Laufenden gehalten wird. Die Bayernwerk Netz GmbH hat deshalb beschlossen, die Kunden in Zukunft auch per Mailnachrichten über Meilensteine des Strom- oder Gasanschlusses zu informieren.
Dazu benötigen wir Ihre Hilfe!
Optimal wäre es, Sie würden alle Anmeldungen und Fertigstellungsanzeigen über unser Netzanschlussportal ausführen und dort auch die Mailadresse des Kunden erfassen. Sollte in Ausnahmefällen weiterhin eine Anmeldung über das herkömmliche Anmeldeformular erfolgen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Mailadresse des Kunden auf dem dafür vorgesehenen Feld vermerken.
Im Interesse unserer gemeinsamen Kunden und einer transparenten Kommunikation zur Anschlusserstellung, bitten wir um Ihre Unterstützung.
Falls Sie unser Netzanschlussportal noch nicht nutzen – hier der Link: www.bayernwerk-netz.de/netzanschlussportal
Nutzen Sie dadurch die Vorteile einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
06. Juli 2018
Für unsere Installateure haben wir eine separate Startseite erstellt, auf der alle wichtigen Informationen zum Netzanschlussportal zu finden sind. Sie finden hier Videos zum Portal, notwendige Formulare, Ihre Ansprechpartner für Problemstellungen sowie eine Information über aktuelle Wartungsarbeiten.
Speichern Sie sich diesen Link in Ihren Favoriten:
11. Juni 2018
Normen- und regelwerkskonforme Bauweisen und Betriebsmittel sowie deren sicherheitsrelevanter Einsatz genießen beim Bayernwerk höchsten Stellenwert. Dies gilt im Besonderen für vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustellen, Festplätze etc.).
Wie bereits bei den Installateurveranstaltungen im Herbst 2016 angekündigt, haben wir ab 2017 verstärkt auf den Anschluss regelwerkskonformer Baustromschränke und deren Anschluss geachtet.
Aufgrund eines tödlichen Unfalls im Gebiet eines anderen Netzbetreibers, weisen wir Sie heute erneut auf die Einhaltung der Festlegungen unseres Informationsblattes zum „Anschluss von Baustromverteilern im Versorgungsgebiet der Bayernwerk Netz GmbH“ hin. Zusätzlich finden Sie hier Beispielbilder für regelkonforme Anschlüsse.
Eine Inbetriebsetzung erfolgt nur bei regelkonformer Ausführung, gegebenenfalls entstehende Mehrkosten durch zusätzliche Anfahrten werden wir in Rechnung stellen.
Weitere Informationen über www.bayernwerk-netz.de/tab.
24. Mai 2018
Am 26. April sind mit der Veranstaltung in Teisendorf für das Kundencenter Freilassing die diesjährigen Installateurversammlungen 2018 erfolgreich abgeschlossen worden.
Mehr als 3200 Installateure haben in diesem Jahr an 22 Veranstaltungen teilgenommen und den Vorträgen von 55 Moderatoren und Referenten gelauscht.
Das sind beachtliche Zahlen, die zeigen, dass dem Bayernwerk die enge Zusammenarbeit mit den Elektroinstallateuren vor Ort enorm wichtig ist. Und so werden die Bayernwerk-Installateurs-Abende gern genutzt sowohl zur fachlichen Information, aber auch zum lockeren und kollegialen Austausch untereinander.
Sollten Sie in diesem Jahr nicht die Gelegenheit gehabt haben persönlich an den Veranstaltungen teilzunehmen, können Sie die gezeigten Folien gerne hier nachlesen!
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für das rege Interesse und freuen uns in den kommenden Jahren Sie erneut zu den Installateurveranstalltungen begrüßen zu dürfen. Sie werden selbstverständlich wie bisher über unseren Newsletter zu kommenden Veranstaltungen auf dem Laufenden gehalten.
29. März 2018
Wir möchten Sie bei der Bedienung unseres Online-Portals unterstützen und Ihnen die Funktionen des Portals etwas näher bringen.
Daher bieten wir Ihnen gerne die kostenlose Teilnahme an einem unserer Webinare an.
So können Sie sich die möglichen Funktionen vorstellen lassen und erste Eindrücke vom Portal bekommen.
Im ersten Schritt findet das Webinar „Grundfunktionen im Online-Portal des Bayernwerks“ statt, in dem wir Grundfunktionen erklären und bei Fragen zu unserem Online-Portal weiterhelfen.
Das Webinar findet an folgenden Terminen mit folgendem Inhalt statt:
Termine „Grundfunktionen im Online-Portal des Bayernwerks“:
- 04.05.2018, 09:00 – 10:00 Uhr
- 09.05.2018, 09:00 – 10:00 Uhr
- 16.05.2018, 09:00 – 10:00 Uhr
Agenda:
- Aufbau der Startseite ins Online-Portal / Funktionen
- Freischaltung Installateur
- Login
- Passwort vergessen
- Funktionen in der Auftragsübersicht
- Fragen?
Bei Interesse können Sie sich an unseren Kundencentern für ein Webinar anmelden (persönlich, per Mail oder telefonisch). Das für Sie zuständige Kundencenter finden Sie hier.
Wir benötigen dazu Ihren Namen, Firmennamen, Email-Adresse und Telefonnummer von Ihnen.
Anmeldungen können bis 12:00 am Vortag des jeweiligen Termins angenommen werden. Genauere Informationen sowie Zugangsdaten zum Webinar erhalten Sie ebenfalls am Vortag in einer separaten E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
15. November 2017
Im Jahr 2014 wurden alle Eintragungen auf eine neue 12-stellige Installateurnummer umgestellt.
Die Installateurverzeichnisse der Bayernwerk Netz GmbH, E.DIS Netz GmbH, Avacon Netz GmbH, HanseGas GmbH und Schleswig-Holstein Netz AG wurden in einer gemeinsamen Datenbank zusammengeschlossen.
Aufgrund der aktuellen Diskussionen um den Einsatz von AFDD’s hat das für die Norm DIN VDE 0100-420 zuständige DKE-Unterkomitee „Schutz gegen thermische Auswirkungen/Sachschutz“ am 02.11.2017 erneut Hinweise zur Norm für die Anwendung von Brandschutzschaltern veröffentlicht.
Aufgrund einer Angleichung an die internationale Norm „IEC 60364-6:2016 Low voltage electrical installations – Part 6: Verification“ wurden im Juni diesen Jahres die neue DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ sowie ein Änderungsdokument zur DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 veröffentlicht.
13. Oktober 2017
Die Bayernwerk Netz GmbH wird in diesem Winter wieder Direktheizungen und Wärmepumpen zu den Hochlastzeiten regeln. Die Sperrung erfolgt planmäßig vom 02.11.2017 - 28.02.2018 (Werktage ohne Samstage), die maximal vorgesehene zusammenhängende Sperrung beträgt 1 Stunde.
10. Oktober 2017
Seit Veröffentlichung der neuen Webportale am 1. Februar 2017 ist es gelungen, Ihnen weitere, für Sie arbeitssparende Funktionalitäten bereit zu stellen.
7. Juni 2017
Heute dürfen wir Sie über eine Neuorganisation der Bayernwerk-Gruppe informieren. Zum 3. Juli 2017 stellt sich das Bayernwerk neu auf.
31. Mai 2017
Der VBEW hat zur E-Mobilität und dafür geeignete private Ladeeinrichtungen eine Kurzinformation erstellt, die einen Überblick über die Installation von Wandladestationen (sog. Wallboxen) und die Anforderungen an den Netzanschluss gibt.
10. Februar 2017
Ab sofort finden Sie unter www.bayernwerk-netz.de/wandlermessung eine Zusammenfassung aller für Sie notwendigen Informationen zu Zählerplätzen für halbindirekte Messungen bis 1000 A.
3. Februar 2017
Die Firma Hager hat einen Produktrückruf von Leitungsschutzschaltern der Baureihe 10 kA herausgegeben.
1. Februar 2017
Für die neuen Webportale fiel am 01. Februar 2017 der Startschuss. Anmeldungen von Netzanschlüssen und Erzeugungsanlagen sowie Inbetriebsetzungen werden deutlich einfacher und schneller.
31. Januar 2017
Normen- und regelwerkskonforme Bauweisen und Betriebsmittel sowie deren sicherheitsrelevanter Einsatz genießen beim Bayernwerk höchsten Stellenwert. Dies gilt im Besonderen für vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustellen, Festplätze etc.).
24. Januar 2017
Das für die Norm DIN VDE 0100-420 zuständige DKE-Unterkomitee „Schutz gegen thermische Auswirkungen/Sachschutz“ hat am 24.01.2017 Hinweise zur Norm für die Anwendung von Brandschutzschaltern veröffentlicht.
16. Januar 2017
Das Bayernwerk wird in diesem Winter (02/2017) wieder Direktheizungen und Wärmepumpen zu den Hochlastzeiten steuern. Für die Laststeuerung sind genaue Zeiten geplant.
3. November 2016
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sind die vielfach verwendeten Einführungshilfen beim Strom-Hausanschluss mittels KG Rohren bei nichtunterkellerten Gebäuden nach der jüngsten Veröffentlichung des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) nicht mehr zulässig.
2. November 2016
Das Bayernwerk wird in diesem Winter (2016) wieder Direktheizungen und Wärmepumpen zu den Hochlastzeiten steuern. Für die Laststeuerung sind genaue Zeiten geplant.
31. Oktober 2016
Wie auf den Veranstaltungen angekündigt möchten wir Ihnen die Foliensätze zum Download im Internet zu Verfügung stellen.
1. September 2016
Das Bayernwerk hat die "Hinweise für Elektroinstallateure" überarbeitet (Stand 09/2016).
15. August 2016
Das Bayernwerk setzt seit vielen Jahren auf den engen Austausch mit dem regionalen Elektrohandwerk. Hierzu werden rund 9.000 beim Bayernwerk eingetragene Installateure sowie Architekten- und Planungsbüros zu 23 bayernweit stattfindenden Veranstaltungen eingeladen.
2. Juni 2016
Die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG hat zum 01.01.2016 das Stromversorgungsnetz und damit die Versorgung im Kerngebiet der Stadt Kulmbach vom bisherigen Netzbetreiber, der Bayernwerk AG, übernommen.
Die Stromnetz Weiden GmbH & Co. KG hat zum 01.01.2016 das Stromversorgungsnetz und damit die Versorgung in der Stadt Weiden vom bisherigen Netzbetreiber, der Bayernwerk AG, übernommen.
Die Energieversorgung Pfaffenhofen GmbH & Co. KG hat zum 01.01.2016 das Stromversorgungsnetz und damit die Versorgung im Kerngebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm vom bisherigen Netzbetreiber, der Bayernwerk AG, übernommen.
18. Mai 2016
Die überarbeitete Norm DIN VDE 0100-420 mit Gültigkeit ab dem 01.02.2016* fordert die verpflichtende Installation eines Brandschutzschalters in bestimmten Gebäuden und Bereichen.
17. Mai 2016
Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden wird häufig auch die Heizungsanlage modernisiert. So werden auch Elektrospeicherheizungsanlagen ausgebaut und durch andere Energieträger ersetzt.
26. April 2016
Um Kunden und Installateuren die Arbeit bei Anschaffung und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage zu erleichtern, haben wir unseren Neuanlagenprozess „entrümpelt“ und drastisch vereinfacht – in nur acht Schritten geht es nun zur Neuanlage.
25. Februar 2016
Die im September letzten Jahres veröffentlichte DIN VDE AR-N 4101 erfordert vom Errichter der elektrischen Anlage die Unterscheidung, ob für die Betriebsweise ein Dauer-, bzw. Aussetzbetrieb vorliegt.
25. Februar 2016
Die vielfach verwendeten Einführungshilfen beim Hausanschluss mittels KG Rohre bei nichtunterkellerten Gebäuden sind nach der jüngsten Veröffentlichung des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) nicht mehr zulässig.
24. Februar 2016
Das Bayernwerk hat neue "Hinweise für Elektroinstallateure" veröffentlicht (Stand 01.2016). Für in Planung und Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis 30.08.2016.
23. Februar 2016
Wir begrüßen Sie sehr herzlich zur ersten Ausgabe unserer technik.info und freuen uns Sie in unserer neuen digitalen Welt willkommen zu heißen.