Sehr geehrter Kunde,
Sie zweifeln die Höhe des Verbrauches Ihres Strom- oder Gaszählers an?
Strom- und Gaszähler sind ausgereifte und sehr bewährte technische Messgeräte. Die hohen Anforderungen, unter anderem auch viele gesetzliche Vorschriften an diese Präzisionsgeräte, gewährleisten einen wirksamen Verbraucherschutz. Deshalb kommt es äußerst selten vor, dass ein Strom- oder Gaszähler ein falsches Messergebnis anzeigt.
Unter dem nachfolgenden Link „Strom“ bzw. „Gas“ benennen wir Ihnen mögliche Ursachen für einen erhöhten Strom- oder Gasverbrauch.
Da die überwiegende Anzahl an Messeinrichtungen ordnungsgemäß arbeitet, möchten wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise geben, um Ursachen für einen erhöhten Stromverbrauch zu ermitteln und zu vermeiden.
- Haben Sie im beanstandeten Zeitraum neue oder zusätzliche Elektrogeräte im Haushalt angeschafft, durch die sich ein erhöhter Stromverbrauch ergeben kann?
- Wurden Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation vorgenommen?
- Gibt es im Haushalt Geräte, deren Energieverbrauch oder Benutzungsdauer bisher nicht berücksichtigt wurden?
- Haben Sie eine elektrische Heizung eingebaut und/oder bautechnische Veränderungen im Haus durchgeführt?
- Kam es in der Vergangenheit zur Änderung der Abschlagszahlungen bei Ihrem Stromlieferanten?
- Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Stromlieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (z.B. zwölf Monate statt elf Monate)
- Liegen in der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromlieferanten geschätzte Zählerstände vor, die den erhöhten Verbrauch erklären könnten?
- Haben Sie regelmäßig eine Selbstablesung vorgenommen?
- Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrem aktuellen Ableseergebnis. Gab es einen Zahlendreher, haben Sie die Kommastelle richtig angegeben?
- Sind eventuell weitere Personen in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung gezogen?
Wie sollten Sie vorgehen, um eventuelle technische Mängel am Zähler festzustellen?
Dazu ein Genereller Hinweis:
Das Messgerät steht im Eigentum des Messstellenbetreibers und befindet sich unter einem Plombenverschluss. Plomben dürfen von Ihnen nicht entfernt oder beschädigt werden. Jegliche Arbeiten am Messgerät sind ausschließlich durch das Servicepersonal des Messstellenbetreibers oder die von ihm beauftragten fachkundigen Personen erlaubt. Sind äußere Beschädigungen an der Messeinrichtung oder offen liegende Kabel erkennbar, so rufen Sie bitte die Störungshotline an.
Vorgehensweise, um eventuelle Mängel am Stromzähler erkennen zu können:
Schalten Sie alle elektrischen Geräte Ihres Haushaltes ab, entfernen Sie anschließend alle Stromsicherungen bzw. schalten Sie den Hauptschalter aus. In Ihrem Hausstromnetz sollte nun kein Strom mehr fließen.
Die Läuferscheibe mit der roten bzw. schwarzen Marke soll sich nun nur noch langsam vor- oder zurückdrehen und spätestens in der Mitte des Sichtfensters anhalten.
Arbeitszähler elektromechanisch
Bei elektronischen Zählern muss die bei Verbrauch blinkende rote Impulsleuchtdiode ständig leuchten bzw. aus sein.
Arbeitszähler elektronisch
Schalten Sie bitte anschließend den Hauptschalter und alle Stromsicherungen wieder ein. Nehmen Sie ein Elektrogerät mit einer Leistung von mindestens 100 Watt in Betrieb (zum Beispiel einen Wasserkocher). Die Läuferscheibe sollte sich nun langsam in Pfeilrichtung bewegen und nicht stehen bleiben. Bei elektronischen Zählern muss die Impulsleuchtdiode anfangen zu blinken.
Sind die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist ein Defekt Ihrer Messeinrichtung unwahrscheinlich.
Sollten Sie Unregelmäßigkeiten an Ihrer Messeinrichtung festgestellt haben oder weiterhin der Meinung sein, dass der Zähler defekt ist, wenden Sie sich unter den nebenstehenden Kontaktdaten (Hotline) für eine Anlagenüberprüfung an uns. Dort werden Sie über die Möglichkeiten einer Anlagenüberprüfung informiert und ggf. ein Termin mit Ihnen vereinbart.
Da die überwiegende Anzahl an Messeinrichtungen keinen Defekt aufweist möchten wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise geben, um Ursachen für einen erhöhten Gasverbrauch zu ermitteln und ggf. unnötige Kosten zu vermeiden.
- Haben Sie im beanstandeten Zeitraum neue oder zusätzliche Elektrogeräte im Haushalt angeschafft, durch die sich ein erhöhter Stromverbrauch ergeben kann?
- Wurden Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation vorgenommen?
- Gibt es im Haushalt Geräte, deren Energieverbrauch oder Benutzungsdauer bisher nicht berücksichtigt wurden?
- Haben Sie eine elektrische Heizung eingebaut und/oder bautechnische Veränderungen im Haus durchgeführt?
- Kam es in der Vergangenheit zur Änderung der Abschlagszahlungen bei Ihrem Stromlieferanten?
- Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Stromlieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (z.B. zwölf Monate statt elf Monate)
- Liegen in der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromlieferanten geschätzte Zählerstände vor, die den erhöhten Verbrauch erklären könnten?
- Haben Sie regelmäßig eine Selbstablesung vorgenommen?
- Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrem aktuellen Ableseergebnis. Gab es einen Zahlendreher, haben Sie die Kommastelle richtig angegeben?
- Sind eventuell weitere Personen in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung gezogen?
Genereller Hinweis:
Das Messgerät steht im Eigentum des Messstellenbetreibers und befindet sich unter einem Plombenverschluss. Plomben dürfen von Ihnen nicht entfernt oder beschädigt werden. Jegliche Arbeiten am Messgerät sind ausschließlich durch das Servicepersonal des Messstellenbetreibers oder die von ihm beauftragten fachkundigen Personen erlaubt.
Sind äußere Beschädigungen an der Messeinrichtung erkennbar, so rufen Sie bitte die Störungshotline an.
Vorgehensweise, um eventuelle Mängel am Gaszähler erkennen zu können:
Es sind alle Gasverbrauchsgeräte des Haushaltes abzuschalten.
Danach dürfen die Zahlenrollen in den roten bzw. schwarzen Markierungen keine Umdrehungen ausführen.
Die Anlage ist durch Wiedereinschaltung eines Gasverbrauchsgerätes zu belasten. Hierbei müssen sich die Zahlenrollen bewegen und dürfen nicht stehen bleiben. Dabei muss auf eventuelle ungewöhnliche Laufgeräusche geachtet werden.
Sind die vorgenannten Anforderungen erfüllt und sind keine ungewöhnlichen Laufgeräusche hörbar, ist ein Defekt Ihrer Messeinrichtung unwahrscheinlich. Sollten Sie Laufgeräusche gehört haben oder dennoch eine Überprüfung wünschen, empfehlen wir sich unter nebenstehender Hotlinenummer zu einer Anlagenüberprüfung zu informieren.