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Anmeldung eines Strom-/Batteriespeichers

Batteriespeicher
Bild: iStock.com - D3Damon

Speicher sind für die Energiewende unverzichtbar. Dieser Ansicht sind auch immer mehr unserer Kunden, was zu einem immensen Anstieg an Anmeldeanfragen für verschiedenste Arten und Größen von Speichern in unserem Stromnetz führt. Daher möchten wir Sie heute darüber informieren, wo und wie Sie Ihren Speicher bei uns anmelden können.

Zunächst hilft es, zwischen den verschiedenen Speicherarten und -größen zu unterscheiden. Bisher waren kleinere Hausspeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen geläufig, die über den Hausanschluss angeschlossen wurden und vorrangig den Selbstverbrauch des Kunden deckten.

Seit diesem Jahr erleben wir beim Bayernwerk aber einen enormen Zuwachs von „Großspeichern“, die meist direkt in der Mittel- bzw. Hochspannung angeschlossen werden sollen. Hier muss bei der Anmeldung anders vorgegangen werden: 

Anmeldungsverfahren

Die Anmeldung Ihres Speichers erfolgt beim Bayernwerk online über unser Netzanschlussportal mein. Hausanschluss, wie auch bei einer Erzeugungsanlage.

Treffen jedoch einer der nachgenannten Kriterien auf Ihren Speicher zu, ist es notwendig, dass beim Online-Anmeldeprozess, anstatt des Installateurs über die manuelle Eingabe „Großspeicher Account BAG“ ausgewählt und das angezeigte Feld hierzu separat angeklickt wird:

  • Speicher mit Bezug und / oder Einspeisung elektrischer Energie aus bzw. in das öffentliche Netz oder

  • Speicher mit Beladung aus rein erneuerbaren Energien ab 300 kW in der Mittel- und Hochspannung.

Alle weiteren Anmeldeunterlagen / -informationen können Sie unserer Website entnehmen.

„Netzneutrale“ und „netzdienliche“ Großspeicher:

Ab dem 1. Januar 2025 können Energiespeicher für die aktive Entlastung des Stromnetzes mit einem vorgegebenen Fahrplan des Netzbetreibers angeschlossen werden. Hier wird ab dem Anschluss in der Mittelspannung für den Betreiber der Baukostenzuschuss um 70 Prozent reduziert.

Neben netzneutralen Speichern, welche einen standardisierten Fahrplan bekommen, für die das oben genannte Anmeldeverfahren gilt, gibt es die weitere Option des netzdienlichen Speichers:

Die Bayernwerk Netz GmbH veröffentlicht künftig Standorte in ihrem Netzgebiet, an welchen der Anschluss einer netzdienlichen Energiespeicheranlage gewünscht ist.

Da bei diesen Speichern eine fahrplanmäßige Be- und Entladung möglich ist, erspart dies dem Netzbetreiber netzbedingte Baumaßnahmen. Aufgrund der Einschränkungen in der Fahrweise ist ein finanzieller Ausgleich in Form eines Dienstleistungsentgelts möglich. Um sich für einen Standort eines netzdienlichen Speichers zu bewerben, müssen die Voraussetzungen nach § 11a EnWG eingehalten werden. Die Vergabekriterien werden gesondert im Ausschreibungsverfahren bekannt gegeben. Der Ablauf des Ausschreibungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

Stromspeicher-Befreiung von Netzentgelten

Der Bundestag hat eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung um weitere drei Jahre (§118 EnWG) beschlossen. Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, sind weiterhin von den Netzentgelten befreit.