Häufige Fragen zum Einspeisemanagement
Bei EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW sind technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich. Diese Pflicht gilt auch für EEG- und KWK-Anlagen bis 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird.
Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem keine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird, ist entweder die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen oder eine technische Einrichtung zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich .
Der Anlagenbetreiber/dessen Elektrofachkraft installiert die technische Einrichtung und prüft sie bei Inbetriebnahme.
Nur durch den Einbau und Betrieb einer technischen Einrichtung können Sie sichergehen, dass Ihre Einspeisung vergütet wird. Dies schreibt auch das Gesetz vor (§ 25 Abs. 2 EEG).
Alle Einspeisemanagement-Einsätze in unserem Netzgebiet sind auf unserer Internetseite gelistet. Unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ finden Sie eine Tabelle zu aktuellen und abgeschlossenen Maßnahmen, die kennzeichnet, ob ein Einspeisemanagement-Einsatz entschädigungspflichtig ist. Hier werden u. a. für jeden Einspeisemanagement-Einsatz der Zeitraum, die Regelungsstufe und der Hinweis angezeigt, ob der Einsatz entschädigungspflichtig ist. Darüber hinaus ist jede betroffene Einspeiseanlage mit dem dazugehörigen EEG-Anlagenschlüssel aufgeführt.
Wie häufig die Einspeiseleistung einer Anlage reduziert werden muss, ist leider nicht vorauszusehen. Es lassen sich nur Prognosen darüber abgeben, ab welcher Einstrahlleistung an den jeweiligen Umspannwerken mit Einspeisemanagement-Einsätzen zu rechnen ist.
Jeder Einspeisemanagement-Einsatz ist auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ aufgeführt. Mithilfe der Suchfunktion über der Spalte „Anlagenschlüssel“ lässt sich nach dem gesuchten Anlagenschlüssel filtern.
Haben Sie sich für unser Gutschriftverfahren entschieden? In diesem Fall prüfen wir, ob bei Ihrer Anlage ein Einspeisemanagement-Einsatz vorlag. Sie erhalten dann eine Abrechnung von uns. Stellen Sie die Rechnungen selbst, empfehlen wir, einmal pro Monat auf unserer Internetseite die Einspeisemanagement-Einsätze einzusehen.
Nutzen Sie gern auch unseren automatischen Benachrichtigungsservice. Melden Sie sich dazu auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ über den Link „RSS-Feed abonnieren“ mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Anlagenschlüssel an. Im Falle einer Einspeisemanagement-Maßnahme erhalten Sie dann eine E-Mail von uns.
Ihr EEG-Anlagenschlüssel ist eine Zahlen- beziehungsweise Buchstabenfolge aus 33 Zeichen beginnend mit einem „E“. Sie finden ihn auf sämtlichen Dokumenten: der EEG-Abrechnung, der Gutschrift und den Vertragsunterlagen.
Der Betreiber der Anlage erhält eine finanzielle Entschädigung, wenn der Netzbetreiber die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses reduziert oder aussetzt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie bekomme ich meine Entschädigung?“
Sie wenden sich dazu an uns, Ihren Netzbetreiber.
Grundsätzlich gilt: Die Entschädigung umfasst 95 Prozent der entgangenen Einnahmen. Dazu kommen noch zusätzliche Aufwendungen, davon abgezogen werden wiederum die ersparten Aufwendungen. Es gilt aber: Übersteigen die entgangenen Einnahmen in einem Jahr ein Prozent der Jahreseinnahmen, wird voll, also zu 100 Prozent, entschädigt. Ausnahmen gelten für Anlagen in der Direktvermarktung.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie wird die Entschädigung ermittelt?“
Bitte senden Sie jede Rechnung (als PDF) einzeln und nur noch ausschließlich per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:
Rechnung.Entschaedigungsmanagement@bayernwerk.de
Rechnungsempfänger ist die:
Bayernwerk Netz GmbH
Postfach 12 52
84005 Landshut
Bitte schicken Sie uns Ihre Rechnung möglichst kurz nach einem Einspeisemanagement-Einsatz. So können wir Ihre Entschädigung schnell auszahlen. Grundsätzlich können Sie Ihre Rechnung bis zu drei Jahre nach einem Einspeisemanagement-Einsatz bei uns einreichen.
Ja, Sie können die Rechnungen zu einer Monatsrechnung bündeln.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Rechnungen monatlich zusammenfassen, denken Sie bitte daran die EEG-Anlagenschlüssel den jeweiligen Einspeisemanagement-Einsätzen zuzuordnen.
Nein, die Entschädigung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Ihre Lastgangdaten finden Sie, ebenso wie die Vertragsdaten, im Kundenportal.
www.bayernwerk-netz.de -> Kundenportal
Die Entschädigungsleistung im Sinne des § 15 EEG 2017 unterliegt nicht der Umsatzsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, da diese Schadensersatzcharakter im Sinne des Umsatzsteueranwendungserlasses hat und nicht auf einem gegenseitigen Leistungsaustausch beruht. Ein Ausweis der Umsatzsteuer, sowie deren Auszahlung, erfolgen daher nicht.
Der zuständige Netzbetreiber reduziert die Einspeiseleistung, wenn er feststellt, dass eine Störung oder Gefährdung vorliegt. Der zuständige Netzbetreiber kann der Übertragungsnetzbetreiber oder der Verteilnetzbetreiber sein.
Der Befehl kommt über ein Signal, das unsere Netzleitstelle an die Einspeise-Anlage sendet