Stromspeicher
Anmeldung einer Erzeugungsanlage mit Stromspeicher oder Batteriespeicher
Seit dem September 2019 können nun auch Stromspeicher über das Netzanschluss-Portal angemeldet und inbetriebgesetzt werden. Die bisherige Anmeldung über das Datenblatt entfällt damit und kann ab dem 01.11.2019 auf dem Papierweg nicht mehr angenommen werden. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich unser Netzanschluss-Portal.
Netzverträglichkeitsprüfung
Bei der Anmeldung eines Speichers mit Einspeisung in oder Bezug aus dem Netz führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
Bei einer Anmeldung eines Speichers ohne Einspeisung in oder Bezug aus dem Netz wird keine Netzverträglichkeitsprüfung benötigt.
Netzanschlussvertrag
Bei gemeinsamer Anmeldung des Speichers mit der Erzeugungsanlage und bei einer Nachmeldung von Speichern größer 10 kW Bruttoleistung erhalten Sie einen Netzanschlussvertrag bzw. Einspeisezusage. Eine Inbetriebsetzungsanzeige ist erforderlich.
Bei einer Nachmeldung eines Speichers – kein Bezug aus dem öffentlichen Netz - kleiner 10 kW Bruttoleistung erhält der Anlagenbetreiber ein Bestätigungsschreiben. Es ist keine gesonderte Inbetriebsetzungsanzeige erforderlich.