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Technische Mindestanforderungen § 19 Abs. 1 EnWG ab 2018

Technische Anschlussbedingungen für Mittel- und Hochspannung auf Basis der VDE-Richtlinien mit Inkrafttreten ab 01.11.2018, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.

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Mittelspannung

Gemäß §19 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, Ergänzungen im Sinne des § 19 Abs. 1a zu begründen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Mittelspannung der Bayernwerk Netz GmbH stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach Absatz 4 §19 EnWG.

Etwaige Konkretisierungen und Ergänzungen sind textlich dem jeweiligen Abschnitt der TAB zu entnehmen.

Die Ergänzungen sind auf den Anschlussprozess der Bayernwerk Netz GmbH abgestimmt und notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Bayernwerk Netz GmbH zu gewährleisten. Ebenfalls können Rechtsvorschriften oder andere gesetzliche Vorgaben (NELEV, EAAV, etc.) Konkretisierungen in den TABs der Bayernwerk Netz GmbH notwendig machen.

Die E.ON SE beteiligt sich aktiv an der Erstellung eines Musterwortlauts für die Mittelspannung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und wird diesen nach dessen Fertigstellung anwenden.

Formulare

Hochspannung

Richtlinien

Diese basieren auf der Anwendungsregel VDE-AR-N-4120: November 2018 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Hochspannung)"