Für die jeweils fünfjährigen Regulierungsperioden wird uns auf Grundlage der ermittelten Netzkosten und des Effizienzvergleichs eine Obergrenze für unsere Erlöse zugestanden, die wir aus Netzentgelten erzielen dürfen (die sogenannte „Erlösobergrenze“). Die Kostenbasis setzt sich aus den Dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und den Vorübergehend nicht beeinflussbaren Kosten zusammen. Treten bei uns Ineffizienzen auf, erweitert sich die Kostenbasis um einen jährlich sinkenden Anteil an Beeinflussbaren Kosten. Darüber hinaus gibt es einen Effizienzbonus, der gemäß § 12a ARegV bei besonders effizienten Verteilnetzbetreibern aufgeschlagen wird. Über den Verbraucherpreisindex und den sogenannten generellen sektoralen Produktionsfortschritt werden die Inflation und Produktivitätssteigerungen bei der Einpreisung der Vorübergehend nicht beeinflussbaren Kosten und der Beeinflussbaren Kosten sowie des Effizienzbonus berücksichtigt. Der Kapitalkostenaufschlag dient der regulatorischen Berücksichtigung von Investitionen nach dem Basisjahr und kann jährlich für das Folgejahr beantragt werden. Das Qualitätselement setzt uns einen Anreiz, die Versorgungsaufgabe in hoher Qualität zu erfüllen. Es besteht der Anreiz, langfristige Investitionen in das Netz zu tätigen, um die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit sicherzustellen. Gibt es in unserem Netz im Vergleich zu anderen Netzbetreibern viele Versorgungsunterbrechungen, wird ein Betrag von unserer zulässigen Erlösobergrenze abgezogen (Malus), ist unser Netz besser als das anderer Netzbetreiber erhalten wir einen Bonus. Die EOG wird jährlich um die Differenz (volatile Kosten) zwischen den genehmigten Kosten für die Verlustenergie des Basisjahres und den Kosten für das jeweilige Jahr erhöht bzw. gesenkt. Die Kosten des Jahres werden auf Basis des durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Referenzpreises für die Verlustenergie ermittelt. Der durch die Bundesnetzagentur veröffentlichter Preis beruht auf den Börsenpreisen der European Energy Exchange AG (EEX) und kann somit jährlichen Schwankungen unterliegen. Das Regulierungskonto dient zur Erfassung und zum Abgleich der tatsächlich erzielten und der zulässigen Erlöse. Bei der Bildung der Netzentgelte sind wir auf Mengenprognosen des zukünftigen Energieabsatzes angewiesen, welche durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden können. Der Ausgleich der Salden erfolgt annuitätisch als Zu- oder Abschlag auf die zulässige EOG.