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Exkurs: Vom Bayernwerk beeinflussbare Netzkosten

Die Kosten für den Strompreis setzen sich aus den Kosten für die Energiebeschaffung, Vertrieb und Marge, den Steuern und Umlagen und den Netzentgelten (inklusive Messstellenbetrieb) zusammen.

Aufteilung des Strompreises

Etwa ein Viertel des Preises machen die Netzentgelte und die Entgelte für den Messstellenbetrieb aus. Wiederum nur ein kleiner Teil dieses Preises ist von uns beeinflussbar. Dauerhaft nicht von uns beeinflussbar sind beispielsweise die Kosten für die vorgelagerte Netznutzung (Übertragungsnetzbetreiber TenneT). Außerdem sind wir verpflichtet Betreibern von Erzeugungsanlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, einen bestimmten Betrag zu bezahlen. Diese Zahlungen werden vermiedenen Netzentgelte genannt.

Aufteilung der Netzkosten

Wie in der Darstellung zu sehen, teilen sich die Netzentgelte in die drei Bestandteile eigene Kosten, externe Kosten und Regulierungsfaktoren auf. Von den Netzentgelten, die etwa ein Viertel des Strompreises ausmachen, entfallen lediglich zwei Fünftel auf eigene Kosten, wie beispielsweise Materialkosten, Personalkosten, Dienstleistungskosten und Investitionen.

Die externen Kosten setzen sich aus den Kosten für das vorgelagerte Netz, die vermiedenen Netzentgelte und die EEG-Entschädigungszahlungen zusammen. Der Teil der Regulierungsfaktoren wird von verschiedenen Kennzahlen bestimmt, die beispielsweise unsere Effizienz und die Zuverlässigkeit unseres Netzes bewerten.